Pfändungs- und Einziehungsverfügung aufgehoben
Guten Tag,
ich habe Steuerschulden (400€)
Seit einem halben Jahr zahle ich in Raten kleine Beträge ab. Nun habe ich ein Schreiben vom Finanzamt erhalten. Nur ein Satz: Pfändungs- und Einziehungsverfügung wird hiermit aufgehoben.
Heißt das nun auch, dass ich die Ratenzahlung einstellen kann?
Danke schon mal
Mulli
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Pfändungs- und Einziehungsverfügung aufgehoben
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das Finanzamt hätte Ihnen auch die Gründe angeben können.
Es ist empfehlenswert das Finanzamt um entsprechende Informationen zu bitten. Nicht anzunehmen ist , daß Sie von der restlichen Steuerschuld befreit worden sind.
Denkbar wäre es unter allem Vorbehalt, daß die aufgehobene Vollstreckungsmaßnahme nicht den Anforderungen entsprach, wie sie hier beschrieben sind;
Der Kontopfändung sollte eine Mahnung gemäß § 259 AO
Rz. 3 (es soll mit einer Frist von einer Woche gemahnt werden) vorausgehen. Fehlt diese Mahnung, so kann sich daraus schon die Rechtswidrigkeit der Kontopfändung ergeben. Darüber hinaus hat das Finanzamt bei Ergehen der Pfändungs-und Einziehungsverfügung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des geringst möglichen Eingriffs zu beachten
http://www.datentransfer24.de/Pfaendung-Finanzamt.html
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