Pfändungs- und Einziehungsverfügung aufgehoben

30. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.05.2012 00:14:46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändungs- und Einziehungsverfügung aufgehoben

Pfändungs- und Einziehungsverfügung aufgehoben
Guten Tag,

ich habe Steuerschulden (400€)
Seit einem halben Jahr zahle ich in Raten kleine Beträge ab. Nun habe ich ein Schreiben vom Finanzamt erhalten. Nur ein Satz: Pfändungs- und Einziehungsverfügung wird hiermit aufgehoben.
Heißt das nun auch, dass ich die Ratenzahlung einstellen kann?

Danke schon mal
Mulli

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Das Finanzamt hätte Ihnen auch die Gründe angeben können.
Es ist empfehlenswert das Finanzamt um entsprechende Informationen zu bitten. Nicht anzunehmen ist , daß Sie von der restlichen Steuerschuld befreit worden sind.

Denkbar wäre es unter allem Vorbehalt, daß die aufgehobene Vollstreckungsmaßnahme nicht den Anforderungen entsprach, wie sie hier beschrieben sind;


Der Kontopfändung sollte eine Mahnung gemäß § 259 AO Rz. 3 (es soll mit einer Frist von einer Woche gemahnt werden) vorausgehen. Fehlt diese Mahnung, so kann sich daraus schon die Rechtswidrigkeit der Kontopfändung ergeben. Darüber hinaus hat das Finanzamt bei Ergehen der Pfändungs-und Einziehungsverfügung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des geringst möglichen Eingriffs zu beachten

http://www.datentransfer24.de/Pfaendung-Finanzamt.html

-----------------
""

9x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.743 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.