Hallo,
es ist schon etwas länger her, da hat der RA meiner EX Unterhalt pfänden lassen. Gleich dreimal. Bei meinem ehemaligen AG, bei einem fiktiven AG und zuguterletz mit Erfolg bei meinem richtigen AG.
Allesamt mit Gebühren belastet.
Auf mein Fragen was das soll, hat er gesagt, ich hätte meinen AG ja nie benannt.
Es hat mich aber auch nie einer danach gefragt (fiktiver Unterhalt!)
Ja spinnen denn die Römer?
Gruß Gerd
Pfändung von fiktivem Unterhalt bei ebenso fiktiven Arbeitgebern
7. Januar 2005
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Frage vom 7. Januar 2005 | 15:21
Von
Status: Schüler (215 Beiträge, 27x hilfreich)
Pfändung von fiktivem Unterhalt bei ebenso fiktiven Arbeitgebern
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#1
Antwort vom 18. Januar 2005 | 11:25
Von
Status: Schüler (215 Beiträge, 27x hilfreich)
Hallo, ich hätt schon gern gewußt, ob das so alles richtig ist. Kann mir da keiner Helfen oder ist das Thema uninteressant?
Und jetzt?
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