Pfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung?

15. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
p.hoenix
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Pfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung?

Nochmals hallo zusammen,

beim Lesen hier im Forum habe ich bemerkt, daß ich evtl. einen eklatanten Fehler begangen habe.

Zur Vorgeschichte:
Aus zwei abgewickelten Konten bei Sparkasse ABC sind dort ca. 15.000 Euro offen. EV wurde Ende 2003 abgelegt.

Nun habe ich ein Angebot eines Inkassounternehmens angenommen, welches für die Bank tätig ist. D.H. ich kann nun eine Verglsichssumme in Höhe von ca. 13.000 Euro in monatlichen Raten zu je 100 Euro abbezahlen und die gesamte Forderung wäre damit erledigt.

Da ich ab 01.04. wieder einen relativ gutbezahlten Job bekommen habe, habe ich das obige Angebot angenommen. Da ich mittlerweile umgezogen bin, habe ich nun bei Sparkasse XYZ ein neues Konto eröffnet. Die Sparkasse XYZ wollte jedoch eine Kopie des Arbeitsvertrages haben, was ich dann auch getan habe.

Jetzt meine eigentliche Frage:

Ich habe die Ratenzahlungsvereinbarung getroffen um einer Konto/Gehaltspfändung, sowie einer erneuten EV aus dem Wege zu gehen. Besteht nun ein Risiko, daß die Kreisparkasse XYZ die Kreisparkasse ABC über meinen neuen Arbeitgeber/Konto informiert und ich, ungeachtet meiner Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkassobüro er Bank, mit einer Konto bzw was noch schlimmer wäre Gehaltspfändung rechnen?

Ich habe Angst vor einer Gehaltspfändung, da ich wieder eine Führungsstellung bekommen habe und dort sicher keine derartigen Probleme im "privaten Bereich" erwünscht sind! (Zumindest während der Probezeit!)

Nun mache ich mir echt große Sorgen und Vorwürfe!

Grüße
P.H.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Leider besteht die Gefahr immer. Das beste wäre, Sie setzen sich mit dem Inkasso in Verbindung und bieten denen (da Sie ja einen Job haben) eine etwas höhere Rate mit dem Hinweis an, dass Sie natürlich so schnell wie möglich den Vergleich ausgleichen wollen.

Wenn die Firma einigermaßen seriös arbeitet, haben Sie nichts zu befürchten.


-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

was steht in der vereinbarung? dieser passus sollte auf jeden fall dort erwähnt werden.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
p.hoenix
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

in der Vereinbarung steht :
"

nach Rücksprache mit unserem MAndanten der KSK ABC können wir Ihnen zur vollständigen Erledigung der oben genannten Forderung folgenden Vergleich anbieten...

bla bla bla...

Die Erledigung könnte durch eine monatliche Ratenzahlung, fällig bis zum jeweils 01. eines jeden Kalendermonats in Höhe von 100 Euro vorgenommen werden, Beginnend mit dem 01.05.06

Für die Einhaltung dieses Vergleichsangebotes möchten wir sie in eigenem Interesse bitten, daß der jeweilige Ratenbetrag fristgerecht auf das o.a. Konto überwiesen wird; nur dann kann der hohe Forderungsverzicht zu Ihren Gunsten gewahrt werden.
Vorsorglich weisen wir sie darauf hin, daß bei Zahlungsverzug von mehr als einer Rate die Vergleichsvereinbarung hinfällig und somit die gesamte Restforderung fällig wird.

Sollten die regelmäßigen Ratenzahlungen zur vollständigen Tilgung des Vergleichsbetrages führen, so werden wir Ihnen nach Eingang der letzten Rate und Ablauf der 42 tägigen Stornierungsfrist ein Schreiben zusenden, indem die Erledigung der Gesamtforderung dokumentiert ist.

"

Es wurde kein Verzicht auf weitere Vollstreckungsmaßnahmen bestätigt...

:(

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#4
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
p.hoenix
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe gerade nochmals mit dem Inkassounternehmen telefoniert und dort wurde mir gesagt, daß solange ich die Raten pünktlich zahle keine weitere Vollstreckungsmaßnahme erfolgen wird.

Bestätigung bekomme ich keine, aber die Dame sagte mir, ich kann mich darauf verlassen.

Meine Erfahrungen mit Inkassounternehmen waren seither nicht so schlecht. Ich konnte bereits gute Kompromisslösungen aushandeln. Allerdings habe ich mich auch immer verhandlungsbereit gezeigt...aver was soll ich auch anderes tun, denn die Schulden habe ich nun einmal gemacht und so sehe ich mich auch in der Pflicht!

Grüße
P.H.



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