Sachlage: Der Schuldner ist bei einer Straftat umgekommen und die Geschädigten haben einen verbrieften Erstattungsanspruch aus der Straftat. Der tote Schuldner hat kein Vermögen, aber er hat noch den Pflichtteilanspruch am Vermögen der Eltern, wenn die mal tot sind. Können die Geschädigten später an das Pflichtteil rankommen?
-- Editier von Trailor85 am 29.03.2015 13:54
Pfändung in den Erbschaftsanspruch eines toten Schuldners/Täters?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Was für eine skurrile Idee - ein Toter hat natürlich keinen Pflichtteilsanspruch, denn er ist tot, womit seine Ansprüche erloschen sind.
Leider keine skurrile Idee, sondern ein aktueller Fall aus der Praxis. Weiter denken ..... an Flugzeugabsturz in den Alpen ....
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Einen Pflichtteilsanspruch hat man a. überhaupt nur wenn man enterbt wurde und b. wenn man den Erbfall erlebt hat. Genauso hat man einen Anspruch auf einen Erbteil ebenfalls nur wenn man den Erblasser überlebt hat. Der Täter hat also keine Anspruch gegen das Vermögen der Eltern den man pfänden könnte.
"an Flugzeugabsturz in den Alpen ...." Aha - welcher Tote hat da was geerbt? Auch die Geschädigten sind alle tot und können keine Ansprüche mehr stellen. Und Germanwings bleibt auf allen materiellen Schäden und Schadensersatzzahlungen an die Hinterbliebenen sitzen, weil es eben nicht so funktioniert, wie Sie sich das denken. Die Eltern des Täters werden hier ja schlau genug sein, das in Tat mit reichlich Ansprüchen belastete Erbe ihres Sohnes auszuschlagen...
-- Editiert von muemmel am 29.03.2015 17:53
-- Editiert von muemmel am 29.03.2015 17:56
-- Editiert von muemmel am 29.03.2015 18:43
Zitat:Leider keine skurrile Idee, sondern ein aktueller Fall aus der Praxis. Weiter denken ..... an Flugzeugabsturz in den Alpen ....Zitat:
Ein Toter kann nichts erben. Also braucht man auch nicht weiter denken.
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