Pfändung im Ausland

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Fabian87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Pfändung im Ausland

Hallo!
Ich habe eine Frage und hoffe jemand kann mir helfen!
Präziser genommen geht es um meinen im Ausland lebenden Vater (slowenischer Staatsbürger). Er erhält Alterspensionen aus unterschiedlichen EU-Ländern, hat aber sonst kein Vermögen oder weitere Einkunft. Insgesamt liegt die „Gesamtpension" bei circa 800€, der größte Anteil stammt aus Deutschland.
Letzten Monat hat er überraschenderweise einen noch nicht verjährten, deutschen Vollstreckungsbescheid zugestellt bekommen unter Androhung der Zwangsvollstreckung. Da von dieser nur die Pension betroffen werden kann, lautet meine Frage nun welcher pfändungsfreier Betrag herangezogen werden kann/wird?
Jener des deutschen Rechtes (weil von dort Schuld und Vollstreckungsbescheid stammen), jener des Landes wo er derzeit wohnt, oder gibt es in solchen Fällen andere Regelungen?
Danke im Voraus für Eure Hilfe!
Fabian

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

IMHO das Land in dessen Aufenthaltsbereich man sich befindet. Der Freibetrag bezieht sich ja auf die Lebenshaltung. Wenn die in Slowenien deutlich günstiger ist als in Deutschland gibt es in meinen Augen logisch gesehen keinen Grund, den deutschen Freibetrag heranzuziehen.
Anders herum wird auch ein Schuh draus: Der Titel müsste zuerst zu einem europäischen Titel werden und dann müsste vor Ort vollstreckt werden. Die Organe vor Ort vollstrecken dann nach slowenischem Recht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Fabian87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Es kommt also darauf an wo man pfändet ...

Wenn ich mit einem Deutschen Titel in Deutschland pfände, kommen die deutschen Regeln (inkl. der Freibeträge) zum tragen.

Wenn ich mit einem Europäischen Titel in XYZ pfände, kommen die Regeln (inkl. der Freibeträge) des landes XYZ zum tragen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fabian87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich nehme an, mit einen europäischen Titel kann man auch pfänden, wenn die Schulden nach Recht des "Wohnsitzlandes" schon verjährt wären?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Natürlich. Titel ist Titel und die Mitgliedsstaaten haben sich hier einem entsprechenden Gesetz unterworfen, dass im Prinzip besagt: Sobald der Titel im entsprechenden Land bestätigt wurde, kann man einen europäischen Titel beantragen und dann EU-weit pfänden.

Der Unterschied ist, wie Harry schon sagt, ob man direkt bei der Quelle (Deutsche Rente = man bleibt mit der Pfändung in Deutschland) oder beispielsweise im Zielland pfändet.

Ich würde mich allerdings nicht drauf verlassen, dass für die deutsche Rente der deutsche Freibetrag gilt. Bei wirklich guten Gründen kann man ggf. mittels Gericht den Freibetrag herabsetzen lassen. Mag nicht immer leicht sein, aber theoretisch ist dieser Weg durchaus denkbar.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 05.01.2015 19:17

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