Pfändung des Motorrades/Großrollers

10. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
lorddarkmage
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)
Pfändung des Motorrades/Großrollers

Hallo,

mein Bruder hat eine nun 11 Jahre alte Burgman AN 650. Das ist ein alter Großroller von Suzuki mit 650 ccm, 56 PS. Nun ist es so, dass er arbeitslos ist und Schulden hat. Belaufen sich derzeit auf knapp 10.000 Euro. Nun kam die Sorge hoch, dass er den Roller gepfändet bekäme.

Da kommen mir zwei Fragen hoch:
1. Ist die Maschine nicht schon zu alt um gepfändet zu werden?
2. Wenn ich sie auf mich anmelde, aber die Versicherung bei ihm bleibt wegen den Prozenten, käme er dann an der Pfändung vorbei?

Gruß
Lordi

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Idee Nr. 2 ist eine ganz dumme Idee. Solche Aktionen können einem, wenn es ganz blöd kommt, als Vollstreckungsvereitelung ausgelegt werden. Da gibt es eine Reihe von Straftaten, die man versehentlich begehen kann (und zwar beide von euch), wenn man Sachen/Werte in solchen Aktionen einfach verschenkt, zerstört oder beiseite schafft.

Zurück Zu Frage Nr. 1. Relevant ist der zu erzielende Restwert bei einer Versteigerung abzüglich der Kosten. Wenn man auf ein Fahrzeug angewiesen ist, käme allenfalls ein Austausch in Frage, dass man also das Fahrzeug weggepfändet bekommt, dafür einen fahrbereiten Ersatz bekommt.
Ich habe mal in einem Fahrzeugmarkt geschaut. Der Roller wird in vernünftigem bis guten Zustand bei Erstzulassung vor etwa 10 Jahren durchaus noch für 2000€ bis 3000€ angeboten.

Ob der Preis auch bei einer Versteigerung irgendwie annähernd realistisch ist, weiß ich aber absolut nicht.

Insofern: Abwarten und hoffen, dass es nicht gepfändet wird. Wie gesagt: Wenn der Bruder auf ein Fahrzeug angewiesen ist, bekommt er dann ggf. Ersatz.

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