Pfändung des Arbeitslosengeldes!!

3. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)
Pfändung des Arbeitslosengeldes!!

Hallo zusammen.

Mein Problem:
Ich bekomme z.Z. Arbeitslosengeld in höhe von 1200.- Euro.
Zahle brav den Kindesunterhalt von 384.- (192.- pro Kind).
Habe aber noch eine offene Schuld beim Jugendamt von ca. 700.-.
Da ich feste kosten (Miete, Versicherung, Nk.. usw.) habe, kann ich diese Schuld noch nicht ausgleichen.
Trotzdem hat das Jugendamt beantragt, diese offene Schuld vom Arbeitslosengeld abzuzweigen. Mir würden gerade noch 450.- Euro im Monat bleiben. Da könnte ich nicht einmal die Miete bezahlen.

Kann das Jugendamt dies einfach tun?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Das Jugendamt darf dies m.E. nicht ohne Pfändungsbescheid. Und auch dann darfst du nur bis zum Sozialhilfesatz gepfändet werden. Wie hoch dieser ist, kommt auf deine Miete an und ob diese " angemessen " ist.
Als Arbeitsloser unterliegst du natürlich immer einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit und wenn man der Meinung ist, du könntest arbeiten gehen, um den entsprechenden rückwirkenden Betrag zu zahlen, kann man dich verpflichten, eine günstigere Wohnung zu beziehen, einen Aushilfsjob zusätzlich anzunehmen usw... und dich bis auf den" angemessenen Sozialhilfesatz " pfänden.
Vielleicht solltest du bei Zeiten mal Entgegenkommen zeigen, mit dem JA sprechen und versuchen, ab sofort den Betrag in Raten zu zahlen.

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#2
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)

ich bin Saissonbedingt arbeitslos. Dazu gibt es ein urteil:

Unterhalt: maßgebliches Einkommen bei im Baugewerbe Tätigen

Der Umfang der Unterhaltspflicht von nicht selbstständig Tätigen richtet sich in der Regel nach dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen der letzten 12 Monate. Wird bei einem im Baugewerbe arbeitenden Mann die Tätigkeit während der Wintermonate durch die Zahlung von Schlechtwettergeld bzw. die vorläufige Entlassung in die Arbeitslosigkeit bei gleichzeitiger Zusage des Arbeitgebers auf Widereinstellung unterbrochen, so wird dadurch das für den Unterhalt maßgebliche Einkommen entsprechend vermindert.
Ein Bauarbeiter ist auch nicht verpflichtet, während der Schlechtwetterperiode jede andere Arbeitsstelle anzunehmen, wenn dabei die Gefahr besteht, dann von seinem früheren Arbeitgeber nicht mehr eingestellt zu werden. Ein fiktives Arbeitseinkommen ist für diese Zeit allenfalls dann anzurechnen, wenn der Unterhaltspflichtige die Möglichkeit gehabt hätte, zur Überbrückung eine auf wenige Wochen befristete andere Tätigkeit aufzunehmen.
Urteil des OLG Zweibrücken vom 03.11.1998
5 UF 64/98
FamRZ 2000, 112

Und da ich zu 100% im Februar wieder eingestellt werde, kann ich auch dann wieder die Ratenzahlung aufnehmen. Einen Pfändungs. bzw Abzweigungsbescheid habe ich nur vom Arbeitsamt bekommen (heute)

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo!
Dies gilt aber nur für laufende Unterhaltszahlungen!
Für ausstehende rückwirkende Zahlungen gilt dies m.E. nicht!
Da dir ein Abzweigungsbescheid zugestellt wurde, spekuliere ich mal, dass diese Forderung nicht erst seit gestern besteht. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass dir niemand eine Ratenzahlung angeboten hat, die du - evtl mit Mühen - hättest tragen können.
I.d.R. kommt es zu Pfändungen immer erst nach etlichen Mahnungen. Vielleicht hättest du dich früher "regen" sollen???? Hilft dir momentan allerdings auch nicht weiter gelle.
In wie weit du jetzt noch Einspruch erheben kannst, kann ich dir nicht sagen. Es geht ja aber bei dir lediglich um 1 bis 2 Monate.. kannst du die nicht überbrücken?

-----------------
""Die Zahl meiner Postings zeugt von Fleiss - und nicht von Expertentum ;-)) "
aldi_nord@gmx.de
"

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#4
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)

Das JA hat mich lediglich angerufen und mich gefragt wie es mit einer Ratenzahlung aussieht.
Da war ich schon Arbeitslos. Ich sagte, dass ich eine Ratenzahlung vornehmen werde, sobald ich wieder eingestellt bin. Eine schriftliche Mahnung habe ich nie bekommen.
Und nun dies. Habe schon grösste mühe den KU zu zahlen. Habe es aber jeden Monat geschaft. Nur wenn jetzt gepfändet wird, kann ich dies auch nicht mehr. Ist halt ein verfluchter Kreislauf aus dem man(n) schwer wieder rauskommt.

Mal noch eine Frage:
Bei der Unterhaltsberechnung wurden lediglich die 3 letzten Monate meines Verdienstes berücksichtigt. Ich dachte es wird der durchschnitt der letzten 12 Monate genommen. Oder bin ich da falsch informiert?
Der Anwalt meiner noch Ehefrau sagte dies sei so üblich. Der Richter und mein Anwalt sagten auch dass es so berechnet wird.
Stimmt das?

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
kommt drauf an.... im Normalfall wird nach den letzten 12 Monaten berechnet. Bei dir sind ja aber wohl ständig Änderungen der Einkommensverhältnisse gegeben. darum hat es wohl wenig Sinn, nach den letzten 12 Monate zu berechnen. Darf ich fragen wieso du das fragst ? Wäre es dir lieber, nach den letzten 12 Monaten den KU berechnen zu lassen ?

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ne, klar, warum auch ??????
Du bist verpflichtet, den Mindestunterhalt zu zahlen. Wenn du dies nicht tust, musst du zurückzahlen. Iss ja irgendwie logisch oder ?
Ein ganz klein wenig Ironie sprach aus den Worten der lieben Teufelin... aber auch n bisserl Ernsthaftigkeit. Man muss sich eben über seine Rechte und Pflichten informieren, sonst biste verloren

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ne, klar, warum auch ??????
Du bist verpflichtet, den Mindestunterhalt zu zahlen. Wenn du dies nicht tust, musst du zurückzahlen. Iss ja irgendwie logisch oder ?
Ein ganz klein wenig Ironie sprach aus den Worten der lieben Teufelin... aber auch n bisserl Ernsthaftigkeit. Man muss sich eben über seine Rechte und Pflichten informieren, sonst biste verloren

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

hallo!
Ich würde dem Jugendamt ne Stundung vorschlagen ( Bis Februar ) bis du wieder Arbeit hast. Oder Ratenzahlung. Das ist für die auch weniger Arbeit,als wenn die das Geld jetzt eintreiben würden.

Sonst kann das Jugendamt, deine AL-Geld bis zum Sozialhilfesatz vom AA runterkürzen ( unter Anrechnung Unterhalt,)lassen und der Rest wird ans Jugendamt überwiesen. Das ist so richtig.

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