Pfändung der Mietkaution durch Drittgläubiger ?

16. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Andreas Kreuz
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 13x hilfreich)
Pfändung der Mietkaution durch Drittgläubiger ?

Pfändung der Mietkaution durch Drittgläubiger ?

Mal angenommen, ein ehemaliger Mieter von mir schuldet mir noch Mietschulden. Den VB "Vollstreckungsbescheid" aus dieser Forderung habe ich bereits seit längerem. Zu holen ist laut Gerichtsvollzieher auch nichts, da arbeitslos und arm. Für seine letzte Wohnung hat er jedoch drei Monatsmieten Kaution hinterlegen müssen. Eventuell ist dafür das Sozialamt eingesprungen.

Meine Frage lautet, an wen wäre der PÜ "Pfändungs- und Überweisungsbeschluß" korrekt zu richten:

An den neuen Vermieter als Verwalter des Treuhand-Mietkautionskonto ?
Oder an die Bank direkt, bei der das Konto geführt ist ?


-- Editiert von Andreas Kreuz am 16.05.2004 21:22:55

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9 Antworten
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#1
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

Die Kaution kannst du nicht pfänden, weil sie als Sicherheit für den neuen Vermieter gilt.

Dieser darf sie nicht herausgeben, weil sie ihm nicht gehört, der Mieter darf nicht darüber verfügen, weil sie im Fall eines Schadens an den Vermieter abgetreten ist.

Sonst wäre es ja ziemlich sinnlos eine Kaution zu verlangen, wenn man damit rechnen muss, das diese gepfändet wird.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Die Kaution kann man schon pfänden. Sie verliert dadurch nicht die Funktion der Mietsicherheit. Es geht darum, dass der Vermieter beim Auszug die Kaution nicht an den Mieter, sondern an den Gläubiger auszahlt.

An wen der Beschluss gerichtet werden muss, kann ich aber auch nicht sagen.

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#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Gepfändet werden können Forderungen des Schuldners gegen Dritte. Eine hinterlegte Mietkaution kann daher dann gepfändet werden, wenn sie für den Schuldner zur Forderung gegenüber dem Vermieter wird, d.h. wenn dieser auszieht und sich der Vermieter daran nicht voll oder teilweise befriedigt.
Drittschuldner ist jedoch die Bank, wenn der Vermieter nach Auszug der Bank gegenüber die Kaution freigegeben hat.

Das Recht des Mieters auf Kündigung (um die Kaution freizubekommen) ist jedoch nicht pfändbar und kann auch nicht überwiesen werden.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#4
 Von 
schnulle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 36x hilfreich)

Habe mich hier gerade angemeldet,da der Gerichtsvollzieher zu mir sagte er will die Mietskaution,wenn ich sie selber bezahlt habe und sie nicht vom amt übernommen wurde!
Darf er das?

36x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

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13x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
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#9
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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