Pfändung Gemeinschaftskonto.Falsche Beratung der Bank

11. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
patchworker123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)
Pfändung Gemeinschaftskonto.Falsche Beratung der Bank

Guten Tag
Folgendes ist gerade passiert.
Ich bin vor 10 Jahren mit meiner Partnerin zusammen gezogen(Nicht Verheiratet oder eingetragene Lebensgemeinschaft)
Sie hatte bereits ein Giro Konto mit Dispo.Damit dieses ausgeglichen wird,haben wir ein Gemeinschaftskonto draus gemacht damit mehr Geld drauf kommt und Sie schneller von dem Dispo weg kommt(Wurde in ein Rückzahlungskredit umgestellt )

Nun ist es so das gegen mich eine Konto Pfändung erhoben wurde vom AG .Es steht lediglich Pfändung gegen Herrn xy(Mich)
und als Drittschuldner die Bank.Bei der Zeile wo das Konto angegeben werden muss vom AG was zu Pfänden ist ,steht nix.

Nach Erhalt sind wir zur Bank .Diese hat nach Rücksprache mit Ihrer Rechtsabteilung gesagt,das ich erstmal da raus muss und ein eigenen Giro Konto eröffnen muss.Dieses muss als P Konto gleich umgestellt werden.Auf meine Frage ob das Konto von meiner Partnerin auch in ein P Konto muss,was zu vor das Gemeinschaftskonto war,oder ob es nicht besser ist das ich dieses behalte und umstelle und Sie ein neues beantragt,sagte man nein .

Nach den ganzen Umstellungen kann Sie über Ihr Lohn und dem Kindergeld wieder verfügen da die Pfändung laut Rechtsabteilung der Bank gegen mich als Person geht und nicht gegen eine Nummer alias Bankkonto.
Gesagt getan wir haben alles zusammen mit dem Bank Mitarbeiter gemacht und er sagte ab in 1er Woche ist das Geld für mein Partner wieder Verfügbar .

Heute ist die Woche rum Kindergeld drauf ,aber Sie kann nix abheben .Laut Mitarbeiter der Bank weigert sich die Rechtsabteilung das Geld frei zu geben ,da die Pfändung sich auf die Kontonummer bezieht.Der Mitarbeiter aus dem ersten Telefonat konnte sich an nix mehr erinnern und der Bank Mitarbeiter der es mit uns besprochen hat auch nicht .

Was kann man nun machen ?Kennt sich da einer mit aus?Wäre über jede Antwort dank bar.
Ps wenn ich was vergessen habe oder zu durch einander geschrieben habe,dann entschuldigt dieses aber meine Nerven liegen blank

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Was kann man nun machen ?

Nicht viel, da du nichts beweisen kannst. Man könnte natürlich mal beim Filialleiter vorsprechen, dass man veralbert wurde. Aber selbst wenn: Da du Mit-Kontoinhaber warst, hätte sich die Bank rechtswidrig verhalten, wenn sie das Konto nicht pfänden würde.

Davon abgesehen kannst du (bzw. deine Partnerin als momentan alleinige Kontoinhaberin) das Konto aber bis zu 4 Wochen nachträglich ab Zugang der Pfändung bei der Bank in ein P-Konto umwandeln. So kommt ihr eventuell noch an das Kindergeld. Ich würde also darauf bestehen, dass auch das Konto der Partnerin als P-Konto umgestellt wird. Eines also auf dich (das neue) und eines auf sie (das alte).

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
patchworker123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für die Antwort.Heute hatten wir ja kurz vorgesprochen .Das lustige was sich heute erst raus gestellt hat,es war der Filialleiter selber der alles so geregelt hat.

Laut Aussage kann Sie Ihr Konto nicht als P Konto umstellen.Begründung ist das gegen Sie keine Pfändung besteht und auch keine in Aussicht ist .Ich weiß klingt albern aber ich habe auch blöd geschaut
Wir können nicht mal morgen irgendwo vor sprechen da wir beide Arbeiten .

Das ganze ist wegen Paypal habe bezahlt aber die haben zu spät verbucht .Da hat es sich überschnitten und Inkasso besteht auf seine Horror Summen .

Anfang war 24 euro die gezahlt wurden ,und nun geht es um 378,00

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat:
Laut Aussage kann Sie Ihr Konto nicht als P Konto umstellen.Begründung ist das gegen Sie keine Pfändung besteht und auch keine in Aussicht ist .

Absoluter Blödsinn, denn die Pfändung richtet sich ja gemäß deren eigener Argumentation gegen die Kontonummer.
Dann könne die ja da Geld auszahlen wenn keine Pfändung besteht?
Die widersprechen sich ja dauernd. Was sind denn da für Hirnis am Tresen???

Sie soll schriftlich mit Zustellnachweis die Umstellung auf ein P-Konto fordern.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von patchworker123):
Das ganze ist wegen Paypal habe bezahlt aber die haben zu spät verbucht .Da hat es sich überschnitten und Inkasso besteht auf seine Horror Summen
Welches Inkasso hat das dann veranlasst? Gab es keine Vorwarnung?

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Absoluter Blödsinn

Und zwar nicht nur aus dem von dir genannten Grund:
Man hat ganz grundsätzlich Anspruch auf Umwandlung in ein P-Konto, auch wenn keine Pfändung besteht.
Ich würde folgendes machen: "Werter Filialleiter. Wenn keine Pfändung besteht, dann zahlen Sie uns das Geld sofort aus. Nein? Machen Sie nicht? Dann stellen Sie es auf ein P-Konto um. Machen Sie auch nicht? Dann hätten wir alles mal bitte schön schriftlich von Ihnen, damit wir damit zu einem Anwalt gehen und die Geldauszahlung per einstweiliger Verfügung erzwingen, es besteht ja angeblich keine Pfändung auf dem Konto." (Am besten einen halbwegs neutralen zeugen zum Gespräch mitnehmen, denn ihr werdet es bestimmt nicht schriftlich bekommen).

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4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
patchworker123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Erst einmal danke an alle.
Folgendes
Freitag noch mal zur Bank gegangen .Den Chef des Filialleiters verlangt.Diesen noch mal alles vorgetragen.
Es wurde von der Bank vorgegeben wie wir vorzugehen haben was wir auch taten .Daher liegt aus meiner Sicht die Schuld bei Ihnen .

Desweiteren steht im Schreiben vom Obergerichtsvollzieher nur mein Name drinnen und das bitte mein Konto mit der Nummer(Steht keine Nummer drinnen nur Leerezeile) gepfändet wird.
Auch das die Aussage gemacht wurde das sobald ich ein neues Konto aufmache als P Konto,meine Partnerin über Ihr Geld(Kindergeld) wieder verfügen kann.

Dies alles hat den Herrn wenig interessiert .Selbst wenn man nun Ihres als P Konto machen würde,würde dieses 2 Wochen dauern bis es eingerichtet ist .Da aber eine Pfändung drauf ist steht sie schlecht in der Schufa.Daher kann kein P Konto beantragt werden .Fazit das Geld ist weg und basta .

Nun wurde ich etwas sauer und der erste Herr der Bank der alles angeleiert hat,hat zu gegeben das er mit Absprache der Rechtsabteilung alles so gemacht hat wie von mir auch vorgetragen wurde,und sich seines Unwissen entschuldigen muss das es der falsche Weg ist .Durch dieses ganze hin und her(Auch ein teil Ihres Lohnes ist noch drauf) kann Sie nun keine weiteren Rechnungen begleichen und nun wird von da auch mit Mahnungen usw gedroht obwohl Sie belegen kann das das Konto dicht ist und Sie eigentlich ja zahlen will .Schriftliches geben Sie nicht .Die letzten Worte waren "Wir können nun noch Stunden reden ohne zu einem Ziel zukommen .Nehmen Sie sich einfach ein Anwalt und versuchen Sie Ihr glück " ohne sonstiges drehte er sich um und war weg .

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
patchworker123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Zitat (von patchworker123):Das ganze ist wegen Paypal habe bezahlt aber die haben zu spät verbucht .Da hat es sich überschnitten und Inkasso besteht auf seine Horror Summen Welches Inkasso hat das dann veranlasst? Gab es keine Vorwarnung?


BFS Risk Collection
Die sind nun aber telefonisch nicht mehr erreichbar
Es gab ein Schreiben darauf habe ich dort angerufen und erklärt das ich bereits an PayPal gezahlt habe .Sollte Beleg schicken was ich auch gemacht habe.Darauf wollte man alles prüfen.Nach 3 Wochen nächste Schreiben mit wieder anderen Kosten da ich die erste Mahnung nicht beachtet habe.Bei Anruf sagte man mir das das Geld zwar eingegangen ist,aber deutlich zu spät .Deswegen fordern BFS Ihre Kosten die ich nun zahlen soll.Laut meiner Bank ist das Geld pünktlich raus gegangen .dauert aber angeblich bis zu 14 Tage laut BFS bis es bei PayPal richtig verbucht ist .dies ist ja nicht mein Problem dachte ich .

Na ja nach dem Telefonat kam nix mehr.4 Wochen später der gelbe Brief und 2 std später Konto dicht

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
würde dieses 2 Wochen dauern bis es eingerichtet ist

Auch das ist Blödsinn. Im Gesetz steht was von 4 Tagen.

Zitat:
Daher kann kein P Konto beantragt werden .

Das ist nun erst Recht absoluter Blödsinn.

Zitat:
Nehmen Sie sich einfach ein Anwalt und versuchen Sie Ihr glück

Genau das würde ich tun. Wie gesagt: Ob die Bank das so machen kann, wie sie es ursprünglich angedacht hat, kann man bezweifeln. Aber die Verweigerung, das Konto der Freundin in ein P-Konto umzuwandeln, das ist schlichtweg ein Gesetzesbruch. Nicht mehr, nicht weniger.

Ich würde nun zu einem Anwalt gehen und ihn direkt mit einer einstweiligen Verfügung beauftragen, dass die Bank das Konto umgehend umzuwandeln hat und die Verweigerungshaltung aufzugeben hat, zudem im Rahmen der Pfändungsfreibeträge die Verfügungen gestatten muss.

Zitat:
dies ist ja nicht mein Problem dachte ich .

Ist es auch nicht. Es zählt das Eingangsdatum, das ist laut Gesetz einen Bankarbeitstag nach der Abbuchung (wenn man spät abends per Online-Banking überweist, kann es tatsächlich 2 Tage dauern, da es erst am darauf folgenden Tag tatsächlich abgebucht wird).
Gerade mit diesem Hintergrund würde ich erst Recht zum Anwalt gehen, denn hier liegt noch mehr im Argen. Ggf. könnt ihr sogar das gepfändete Geld wegen unzulässiger Vollstreckung zurückholen und Schadensersatz wegen Gefährdung der Kreditwürdigkeit verlangen. Aber das muss sich nochmal ein Anwalt anschauen, vor allem vom Zeitablauf und den Briefen, die da ggf. schon hin und hergingen.

Und ich würde auch mal über eine Strafanzeige gegen das Inkasso nachdenken wegen Prozessbetrugs und Nötigung (je nachdem, wie der Zeitablauf nun war).

-- Editiert von mepeisen am 14.06.2015 13:07

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#9
 Von 
patchworker123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Noch mal danke.
Heute Morgen 8.30 Uhr sind meine Freundin und ich noch mal zur Bank.Mit dabei unser Rechtsanwalt da er es nicht glauben konnte was wir berichtet haben.

Angekommen war das lustige das nur Berater da waren die für Versicherungen zuständig sind.Nach kurzem hin und her,sagte man erneut das nix zu machen ist .Dann hat sich unser Rechtsanwalt vorgestellt und gesagt das er alles Nötige nun hat und diesbezüglich Schritte einleiten würde.

Was soll ich sagen ganz hinten Links ging eine Tür auf ,ein Herr kam raus und sagte über freundlich kommen Sie doch bitte kurz rein .Nach einigen Gesprächen wurde das Konto umgestellt,und man fragte nach ca 35min ob meine Freundin gleich Geld mit nehmen möchte.Sie sagte nein Sie möchte nun erstmal schnell alle Überweisungen tätigen und dann sehen was noch zur Verfügung ist .Zu Hause angekommen öffnete Sie das Online Banking und es war wirklich alles perfekt .Geld da alles schick .Schnell Überweisung auf machen ausfüllen abschicken ....und dann es ging nix.Noch mal geschaut und siehe da Geld weg .Also zwar noch auf dem Konto aber nicht zur Verfügung.

Zurück zur Bank nachgefragt und die Aussage bekommen man hätte ein Irrtum gemacht.Man müsse erst einmal Prüfen woher das Geld stammt,ob es im Rahmen des Freibetrages ist usw usw.Dies alles kann einige Tage dauern .Und leider ist es oft so das gerade bei P Konten einiges an Technik streikt was das ganze verlängern kann.

Die 15 Euro für das Umstellen hat man aber freundlichst schon abgebucht ob wohl ich dachte dies darf man auch nicht .Wie Ihr seht machen die was Sie wollen.Werden nun wirklich Schritte einleiten da es jetzt reicht .

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

15€ fürs Umstellen abbuchen? So etwas hat kostenlos zu verfolgen. Ob die nun manuell prüfen, wage ich zwar zu bezweifeln, das nimmt normalerweise die Software ab, aber nun gut.
Ja, ich würde diese neuerliche Eskapade auch dem Anwalt melden und ihn für eine einstweilige Verfügung zum Gericht schicken. Darf ich fragen, was das für eine Bank ist?
Was hat euer Anwalt dazu gesagt, dass es überhaupt eine Pfändung gab?


-- Editiert von mepeisen am 17.06.2015 07:38

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gredo
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von patchworker123):
Laut Aussage kann Sie Ihr Konto nicht als P Konto umstellen.Begründung ist das gegen Sie keine Pfändung besteht und auch keine in Aussicht ist .Ich weiß klingt albern aber ich habe auch blöd geschaut


Das ist seitens der Bank nicht richtig. Sie haben Recht auf mindestens ein P-Konto. (s.u.)

Ihr kontoführendes Institut ist gemäß § 850k ZPO gesetzlich verpflichtet, Ihrem Antrag zu entsprechen und muss Ihr Konto innerhalb von vier Tagen in ein P-Konto umwandeln. Quelle

Zitat (von patchworker123):
Die 15 Euro für das Umstellen hat man aber freundlichst schon abgebucht ob wohl ich dachte dies darf man auch nicht .


Auch das darf eigentlich nicht sein. Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto muss gebührenfrei erfolgen.
Deswegen solltet ihr euch das Verweigern des P-Kontos schriftlich geben lassen und Beschwerde bei der Verbraucherzentrale einreichen. Alternativ wäre auch ein Schlichtungsverfahren durch einen Ombudsmann möglich.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Beschwerde bei der Verbraucherzentrale

Beschwerde bei der BaFin ist da ggf. deutlich wirksamer ;-)

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3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat:
Das ganze ist wegen Paypal habe bezahlt aber die haben zu spät verbucht .Da hat es sich überschnitten und Inkasso besteht auf seine Horror Summen .
Anfang war 24 euro die gezahlt wurden ,und nun geht es um 378,00


Zitat:
Es gab ein Schreiben darauf habe ich dort angerufen und erklärt das ich bereits an PayPal gezahlt habe .Sollte Beleg schicken was ich auch gemacht habe.Darauf wollte man alles prüfen.Nach 3 Wochen nächste Schreiben mit wieder anderen Kosten da ich die erste Mahnung nicht beachtet habe.Bei Anruf sagte man mir das das Geld zwar eingegangen ist,aber deutlich zu spät .Deswegen fordern BFS Ihre Kosten die ich nun zahlen soll.Laut meiner Bank ist das Geld pünktlich raus gegangen .dauert aber angeblich bis zu 14 Tage laut BFS bis es bei PayPal richtig verbucht ist .dies ist ja nicht mein Problem dachte ich .

Na ja nach dem Telefonat kam nix mehr.4 Wochen später der gelbe Brief und 2 std später Konto dicht


Bei dieser Schilderung von 24 € zur Kontopfändung wurden aber einige Zwischenschritte vergessen.

Bevor es nämlich überhaupt dazu kommt, dass ein PfÜB erlassen wird, bedarf es nämlich eines Vollstreckungstitels. Ich vermute mal, dass ein Vollstreckungsbescheid vorliegt. Bis es den gibt, hat man aber zwei weitere gelbe Briefe bekommen, nämlich einmal den Mahnbescheid und dann den Vollstreckungsbescheid. Warum wurde nichts gegen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid unternommen? Insbesondere wenn gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt worden wäre, hätte man sich das ganze Dilemma hier sparen können.

Ein Gemeinschaftskonto kann im Übrigen nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. Von daher frage ich mich ernsthaft, ob man die ganze Situation überhaupt noch hätte retten können, was Zahlungseingänge betrifft, die im Zeitpunkt des Eingangs des PfÜB bei der Bank schon vorhanden waren. Mit Eingang des PfÜB ist nunmal die Pfändungswirkung eingetreten und das Konto insoweit blockiert. Wenn es da noch ein Gemeinschaftskonto war, dann kann da m.E. auch keine wirksame Änderung mehr stattfinden, dass es nur noch das Konto von einer Person sein soll. In diesem Fall, hätte die Bank auch der Freundin zur Eröffnung eines neuen Kontos raten können/müssen.

Bevor man jetzt noch weiteres Geld in den RA investiert, sollte man auch mal in Erwägung ziehen, ob man nicht die Forderung aus dem Vollstreckungstitel, die noch offen ist, zahlt. Das Inkassobüro scheint ja zumindest anzuerkennen, dass ein Teil der Forderung bereits erloschen ist. Über die weiter titulierten Kosten wird man nicht Drumherum kommen. Da hätte man vorher etwas gegen MB oder VB machen müssen.

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