Personenschaden mit Dienstwagen

14. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
torzym
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Personenschaden mit Dienstwagen

Hallo liebe Community...

ich habe folgende Frage: Wer haftet für einen Personenschaden durch/mit dem Dienstwagen?

Mein Mann (mit Dienstwagen zur Arbeit unterwegs) hat einen Radfahrer bei Regen und Dunkelheit übersehen, sodass dieser über die Motorhaube gerollt ist: er hat sich das Handgelenk gebrochen sowie Prellungen zugezogen.

Heute kam ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft....ein Strafantrag sei nicht gestellt, aber die Strafverfolgung im besonderen öffentlichen Interesse. Er soll 800,00 Euro zahlen.

Wer trägt diese Kosten? Er selbst oder ist mein Mann und somit der Personenschaden über den Arbeitgeber versichert?

LG

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich glaube kaum, dass der Arbeitgeber, bzw dessen Versicherung für Straftaten die dein Mann begangen hat aufkommt.

Die von deinem Mann begangenen Straftaten, darf er schon schön selber bezahlen...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
torzym
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Ihre Aussage ist nicht gerade logisch geschweige denn hilfreich ....Sie hätten sich das frustrierte Tippen sparen können.

Wenn ich eine Vollkaskoversicherung habe, trägt die ja auch den Schaden beim Unfallgegner.....und die Versicherung sagt nicht, zahl mal schön selber...

Handelt es sich bei diesem Strafbehl um den Schadensersatz vom Unfallgegner oder ist das eine allgemeine Strafe von der Staatsanwaltschaft...

Deshalb besteht bei mir die Irritation....

Und wenn der Arbeitgeber keine solche Versicherung hat, wer ist denn so lebensmüde mit Dienswagen zu fahren und das mögliche Risiko auf sich zu nehmen?

Das erklärt sich nicht für mich...!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Ich glaube dir ist wirklich nicht bewusst, was ein Strafbefehl ist!

Zitat:
Handelt es sich bei diesem Strafbehl um den Schadensersatz vom Unfallgegner
Nein, das ist kein Schadensersatz für den Unfallgegner oder Schmerzensgeld oder etwas in der Richtung! Selbiges würde über das Zivilrecht abgehandelt und dafür kommen dann auch Versicherungen wieder auf!

Zitat:
Wenn ich eine Vollkaskoversicherung habe, trägt die ja auch den Schaden beim Unfallgegner.....und die Versicherung sagt nicht, zahl mal schön selber...
Die Versicherung kommt für Unfall schäden etc auf! Der Unfall an sich ist das eine, dass Andere an der Sache ist aber, der Unfall, bzw die Verletzungen des Unfallgegners werden als STRAFTAT gewertet!

Du musst jetzt unterscheiden, zwischen der Abwicklung des Unfalls (dafür ist die Versicherung zuständig) und der nach öffentlichem interesse geahndeten Straftat!

Der Geschädigte/Unfallgegner selbst hat keine Anzeige erstattet, ihm wäre das wohl egal gewesen. Allerdings sieht der Staatsanwalt das etwas anderes und sieht in der Strafverfolgung ein öffentliches Interesse! Daher der Strafbefehl. Dein Mann kann ihn jetzt einfach zahlen und gut ist, er kann aber auch eine Gerichtsverhandlung anstreben, in der dan evtl eine höhere oder auch niedrigere Strafe von dem Richter angesetzt würde!

Fakt ist, es wurde eine Straftat begangen, die zumindest lauten wird: Fahrlässige Körperverletzung!

Zitat:
Und wenn der Arbeitgeber keine solche Versicherung hat, wer ist denn so lebensmüde mit Dienswagen zu fahren und das mögliche Risiko auf sich zu nehmen?
Dieses Risiko begehst selbst DU, wenn du ein Auto färhrst!, Ja sogar jeder einzelne Autofahrer der sich auf die Strasse begibt begeht dieses Risiko. Wenn man einen Unfall verursacht, wo Jemand anderes verletzt wird, kann es immer sein, dass öffentliches Interesse seitens der Staatsanwaltschaft bejat wird und man dann deswegen abgestraft wird...





-- Editiert von lesen-denken-handeln am 14.03.2018 21:45

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von torzym):
Wenn ich eine Vollkaskoversicherung habe, trägt die ja auch den Schaden beim Unfallgegner


Nein, dafür ist die Haftpflicht zuständig.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Korrekt, die Vollkasko zahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug, für die Fremdschäden ist die Haftpflicht zuständig...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
torzym
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!Die hat mir so einiges erklärt!

Und tatsächlich war mir nicht bewusst, was ein Strafbefehl ist, da ich noch nie damit konfrontiert wurde.

Ich hatte eine Ahnung und sie wurde jetzt durch Ihre Erläuterungen bestätigt.

Und das ich das Risiko mit meinem Privatauto trage....das nehme ich ja in Kauf...aber doppelt für die Fahrten mit dem Dienstwagen....Nein danke!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von torzym):
aber doppelt für die Fahrten mit dem Dienstwagen

Wieso doppelt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
torzym
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Doppelt ist so gemeint:

mit meinem privaten PKW nehme ich ja das Risiko in Kauf. Dessen bin ich mir ja bewusst.

Aber durch die Fahrten mit dem Dienstwagen erhöht sich ja mein Risiko aufs doppelte. Und bin ich dazu bereit dieses doppelte Risiko zu tragen...Verständlich?

Ich muss dazu sagen, dass ich mir bis dato eigentlich keine Gedanken dazu gemacht habe, was es eigentlich für einen Arbeitnehmer bedeutet, einen Dienstwagen zu führen und die möglichen Konsequenzen zu tragen, die sich daraus ergeben können. Nennt mich gerne blauäugig, denn in der Tat bin ich das gewesen.

Ich habe meinen Führerschein seit fast 18 Jahren und hatte nie einen Unfall, von daher war das alles ganz weit weg für mich.

Und 800euro ist nicht gerade wenig für eine 4köpfige Familie, die ein Einkommen unterhalb des Durchschnittgehalts hat. So Ist der Schock, der damit einhergeht recht hoch!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von torzym):
Verständlich?


Äh, nein.

Der Unfall passierte doch auf dem Weg zur Arbeit. Der hätte nur vermieden werden, wenn man nicht mit dem Auto zur Arbeit gefahren wäre (oder besser aufgepasst hätte).
Es ist doch völlig egal, ob es das eigene Auto oder ein Dienstwagen war...

Das Risiko verdoppelt sich doch nicht, weil es ein Dienstwagen ist.

Ein Dienstwagen spart (normalerweise) Kosten. Für Strafen aus einem Unfall muss man aber schon noch immer selber gerade stehen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Was Du mit dem doppelten Risiko meinst ist mir schleierhaft.

Mal ein einfaches Beispiel: Wer zu schnell fährt und geblitzt wird muss dafür ein Bußgeld zahlen und ggf. wird sein Punktekonto damit belastet. Wem das Fahrzeuge gehört, ob es also ein Privatwagen oder ein Dienstfahrzeug ist spielt dabei keine Rolle.

Ein Strafbefehl ist sowas ähnliches wie ein Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren. Auch hier muss der Fahrer die Zeche zahlen und sich die Punkte im Fahreignungsregister gutschreiben lassen, egal ob Dienstwagen oder Privatfahrzeug.

Ob die Strafe angemessen ist, ist eine andere Frage und lässt sich mit den hier gemachten Angaben ncht beantworten.

Wie setzen sich die 800 Euro zusammen? Wieviele Tagessätze zu wieviel Euro? Wie hoch ist das Nettoeinkommen Deines Mannes, und welche Unterhaltsverpflichtungen hat er? Verdienst Du eigenes Geld und bist ebenfalls den gemeinsamen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Ich muss dazu sagen, dass ich mir bis dato eigentlich keine Gedanken dazu gemacht habe, was es eigentlich für einen Arbeitnehmer bedeutet, einen Dienstwagen zu führen und die möglichen Konsequenzen zu tragen,
Diesyes Risiko ist eigentlich normalerweise im monatlichen Lohn/Gehalt/private Dienstwagennutzung etc mit eingerechnet und wird über den AG dementsprechend mit abgegolten...

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)



Zitat (von torzym):
Aber durch die Fahrten mit dem Dienstwagen erhöht sich ja mein Risiko aufs doppelte. Und bin ich dazu bereit dieses doppelte Risiko zu tragen...Verständlich?
Ähm, nein, überhaupt nicht verständlich. Mit einem Dienstwagen möchte ich genauso wenig eine Straftat begehen wie mit meinem Privatwagen. Ich sehe da jetzt keinen Unterschied.

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von torzym):
Ich muss dazu sagen, dass ich mir bis dato eigentlich keine Gedanken dazu gemacht habe, was es eigentlich für einen Arbeitnehmer bedeutet, einen Dienstwagen zu führen und die möglichen Konsequenzen zu tragen, die sich daraus ergeben können. Nennt mich gerne blauäugig, denn in der Tat bin ich das gewesen.


Es gibt keine anderen Konsequenzen (weniger / mehr) als mit jedem anderen möglichen Fahrzeug auch.

Um es dir verständlich zu erklären.
Es ist vollkommen egal wessen Fahrzeug an der Tat beteiligt ist (eigenes KFZ, Firmenwagen, Mietwagen, Leihwagen....), denn das Fahrzeug kann keine Straftaten begehen, es ist dessen Fahrer.

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#14
 Von 
torzym
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Eure Argumentationen gegen mein doppeltes Risiko sind wirklich einleuchtend und somit auch die Tatsache, dass ihr mein "doppeltes Risiko" nicht nachvollziehen könnt.

Also er hat 20 Tagesätze zu 40 Euro erhalten. Sein monatliches Einkommen liegt zwischen 1500 und 1600 Euro, abhängig von der Monatslänge. Wir haben 1 1/2jährige Zwillinge, sind verheiratet und mein Einkommen beläuft sich netto auf ca. 1750 Euro, dazu kommt dann noch bei mir das Kindergeld.

Ich hatte mich zwar mal schlau gemacht über die Tagessätze ...aber schlau wurde ich nicht wirklich daraus. Ausser das man Einspruch gegen die Tagessatzhöhe einlegen kann.

Heute hat mein Mann in seiner Firma angefragt und nach Aussage des Fuhrparkleiters sei die Firma wohl auch strafrechtlich versichert...inwiefern sowas möglich ist...keine Ahnung....jedenfalls will sich nächste Woche ein Firmenanwalt mit ihm in Verbindung setzen.

Ob mein Mann Einspruch einlegt, kann ich nicht sagen, aber von seiner Seite aus würde er gerne auf eine mögliche Verhandlung verzichten. Zudem ist die Frage,ob es sich überhaupt lohnt, oder ob man nicht eine höhere Strafe damit riskiert....

-- Editiert von torzym am 15.03.2018 19:49

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von torzym):
Also er hat 20 Tagesätze zu 40 Euro erhalten. Sein monatliches Einkommen liegt zwischen 1500 und 1600 Euro,

Dann wäre der Tagessatz eigentlich 50 EUR.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
torzym
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

na dann hat er ja anscheinend Glück gehabt....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

20 Tagessätze a 40Euro, da würde ich wohl eher nicht dran rütteln, wie schon gesagt, wäre die Tagessatzhöhe 50Euro und auch die Tagessätze an sich, sind auch eher im unteren Bereich anzusiedeln.

Ich würde die Gefahr für recht gross halten, dass beides ansteigen würde. Und bei einer Verhandlung würden sogar auch noch die Verhandlungskosten mit hinzukommen.

Wenns nichts kostet, dann ist aber ein Gespräch mit dem Firmenanwalt bestimmt keine schlechte Idee...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
torzym
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich wollte mal rückmelden, was das Ergebnis ist: die Versicherung der Firma übernimmt die Kosten.

Liebe Grüße und vielen Dank für den netten Austausch!

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

@torzym:
Kannst Du mal bitte mitteilen, welche Versicherung bzw. welche Art Versicherung das ist? Die würde ich auch gerne abschließen, wenn die Zahlungen von Strafbefehlen für Körperverletzungen übernimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
torzym
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

soooooo und ich muss revidieren....mein Mann hat's falsch verstanden und ich somit auch.... -.-

die Versicherung der Firma übernimmt nicht das strafgeld, sondern den anwalt....

zu früh gefreut....also geht morgen die Überweisung raus

lg

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Das hört sich jetzt wieder richtig an. Es gibt schlicht und einfach keine Versicherungen gegen Strafvergehen. Es ist ja genau Sinn und Zweck, dass der Straftäter bestraft wird. Es wäre völlig unsinnig, dass dann eine Versicherung einspringen würde, denn dann wäre es ja keine Strafe mehr.

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