Darf ein Unternehmen bei einem freiberuflichen Mitarbeiter im Personalbogen nach einer Insolvenz fragen? Ich sehe bei der Übersetzer-Tätigkeit, die mein Klient einnehmen soll, keinen notwendigen Zusammenhang, wie er vielleicht für eine Führungsperson oder Mitarbeiter im Finanzwesen gesehen werden könnte.
Danke für Ihre Anregungen.
Personalbogen Insolvenz
5. Oktober 2017
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Frage vom 5. Oktober 2017 | 22:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Personalbogen Insolvenz
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2017 | 07:29
Von
Status: Weiser (17380 Beiträge, 6471x hilfreich)
Vorab: Arbeitsrecht ist das nicht. Du bist Freiberufler und nicht AN.
Dann: Fragen wird der Klient dürfen (jedenfalls wüsste ich nicht, woraus sich ein Verbot begründen ließe) - offen bleibt, was es für dich bedeutet, wenn nicht oder falsch antwortest.
#2
Antwort vom 6. Oktober 2017 | 17:12
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
Ich schätze es geht dem Auftraggeber um eventuelle Drittpfändungen, die doch recht arbeitsintensiv und lästig werden können.
Zitatoffen bleibt, was es für dich bedeutet, wenn nicht oder falsch antwortest. :
Bei nicht Beantwortung wahrscheinlich, keine Auftragsvergabe, bei falsch Beantwortung voraussichtlich die Kündigung wegen Vertrauensverlust.
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#3
Antwort vom 6. Oktober 2017 | 17:39
Von
Status: Unbeschreiblich (38387 Beiträge, 13987x hilfreich)
Ich empfinde die Frage auch aus anderen Gründen als berechtigt. Während einer Inso haben wir ja andere Regelungen als sonst. Auch, was Pfändungen angeht. Insofern ist die Frage berechtigt, hat nicht nur was mit Vertrauen und Mehrarbeit zu tun.
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