Personalbogen Insolvenz

5. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
RitaC
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Personalbogen Insolvenz

Darf ein Unternehmen bei einem freiberuflichen Mitarbeiter im Personalbogen nach einer Insolvenz fragen? Ich sehe bei der Übersetzer-Tätigkeit, die mein Klient einnehmen soll, keinen notwendigen Zusammenhang, wie er vielleicht für eine Führungsperson oder Mitarbeiter im Finanzwesen gesehen werden könnte.
Danke für Ihre Anregungen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Vorab: Arbeitsrecht ist das nicht. Du bist Freiberufler und nicht AN.
Dann: Fragen wird der Klient dürfen (jedenfalls wüsste ich nicht, woraus sich ein Verbot begründen ließe) - offen bleibt, was es für dich bedeutet, wenn nicht oder falsch antwortest.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Ich schätze es geht dem Auftraggeber um eventuelle Drittpfändungen, die doch recht arbeitsintensiv und lästig werden können.

Zitat (von blaubär+):
offen bleibt, was es für dich bedeutet, wenn nicht oder falsch antwortest.


Bei nicht Beantwortung wahrscheinlich, keine Auftragsvergabe, bei falsch Beantwortung voraussichtlich die Kündigung wegen Vertrauensverlust.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich empfinde die Frage auch aus anderen Gründen als berechtigt. Während einer Inso haben wir ja andere Regelungen als sonst. Auch, was Pfändungen angeht. Insofern ist die Frage berechtigt, hat nicht nur was mit Vertrauen und Mehrarbeit zu tun.

wirdwerden

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