Personalausweis wurde eingezogen und vernichtet

27. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)
Personalausweis wurde eingezogen und vernichtet

Einen schönen Ostersonntag wünsche ich.
Meine Frage:Wie oben schon erwähnt, wurde mein Personalausweis auf Antrag eingezogen und vernichtet.
Auf der Vollauskunft ist zu ersehen, dass der Personalausweis nicht mehr existiert.
Ich möchte jetzt aber eine Bestätigung des Meldeamtes über diesen Vorgang haben.
Leider muss ich diesen Verwaltungsakt wieder einfordern, da ich eine schriftliche Bestätigung haben möchte.
Kann ich mit diesem § das Amt dazu auffordern? Zehntes Buch Sozialgesetzbuch- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz: § 33
Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen. Im Fall des § 36a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 des Ersten Buches muss die Bestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lassen.

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9 Antworten
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#2
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Zitat (von florian3011):
Natürlich nicht. Das SGB X hat damit schlicht nichts zu tun.

Sehr schön. Hätten Sie mir vielleicht eine hilfreiche Antwort? Welche Grundlage anzuwenden wäre?

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16537 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Kann ich mit diesem § das Amt dazu auffordern?

Nein. Weil das Meldeamt nicht als Sozialbehörde tätig wird, hat auch das Sozialgesetzbuch damit nichts zu tun.
Ansonsten müsste man prüfen, ob der Einzug des Ausweises überhaupt ein Verwaltungsakt ist.
Sie werden nicht drumherum kommen, einen Anwalt mit Akteneinsicht zu beauftragen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:Kann ich mit diesem § das Amt dazu auffordern?
Nein. Weil das Meldeamt nicht als Sozialbehörde tätig wird, hat auch das Sozialgesetzbuch damit nichts zu tun.
Ansonsten müsste man prüfen, ob der Einzug des Ausweises überhaupt ein Verwaltungsakt ist.
Sie werden nicht drumherum kommen, einen Anwalt mit Akteneinsicht zu beauftragen.

**************
Ach was. Einen Anwalt kann ich mir da wohl sparen, denn:§ 28 - Ungültigkeit
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf § 28
(1) Ein Ausweis ist ungültig, wenn
1. er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden
ist,
2. Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder - mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe
- unzutreffend sind oder
3. die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
(2) Eine Personalausweisbehörde hat einen Ausweis für ungültig zu erklären, wenn die Voraussetzungen für
seine Erteilung nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind.
(3) Störungen der Funktionsfähigkeit des elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmediums berühren nicht
die Gültigkeit des Personalausweises.
§ 29 - Sicherstellung und Einziehung
1 Gesetz verweist aus 2 Artikeln auf § 29
(1)[/b] Ein nach § 28 Abs. 1 oder Abs. 2 ungültiger Ausweis kann eingezogen werden.[b]
(2) Ein Ausweis kann sichergestellt werden, wenn
1. eine Person ihn unberechtigt besitzt oder
2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für eine Einziehung nach Absatz 1
vorliegen.
(3)[/b] Eine Sicherstellung oder Einziehung ist schriftlich zu bestätigen.[b]
Trotzdem danke für die Antwort.
PS.: Die wenigsten Insassen dieses Landes scheinen zu wissen, dass der PERSONALausweis=Staatenlosigkeit bedeutet.
Weiterhin sind mit dem PERSONALausweis unwissentlich Verträgemit dem vereinigten Wirtschaftsgebiet abgeschlossen
worden, die mit der Einziehung gekündigt wurden.
Ganz großes Thema dabei: NAME = FIRMA = SACHE = Juristische Person = RECHTLOS
Familienname = Mensch = Natürliche Person = FREI

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Zitat (von florian3011):
Könnte ich heraussuchen, mache ich aber nicht. Die Beantwortung deiner Frage ist ja für dich nicht hilfreich, von daher verschwende ich meine Zeit lieber anderweitig.

Geh mit Deinen Förmchen in den Sandkasten spielen... :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16537 Beiträge, 9306x hilfreich)


Ach so, es geht um Reichsspinnerei.
Sowas unterstütze ich grundsätzlich nicht, schon gar nicht mit hilfreichen Antworten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Trotzdem unklar, was der "Reichsbürger" mit der Bestätigung vorhat. Sie beweist jedenfalls nicht, daß er kein deutscher (in seiner Lesart: "BRD-") Staatsbürger mehr ist.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Sie beweist jedenfalls nicht, daß er kein deutscher (in seiner Lesart: "BRD-") Staatsbürger mehr ist.

Nene, das hast du falsch verstanden.
Zitat (von Ratlos86):
PS.: Die wenigsten Insassen dieses Landes scheinen zu wissen, dass der PERSONALausweis=Staatenlosigkeit bedeutet.

MIT einem "PERSONALausweis" ist man staatenlos. Wenn man dann also keinen Pass mehr hat, dann ist man anscheinend Bürger des dritten Reiches.

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