Personalakte nach ausgelaufenem Vertrag

3. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
LocutusOfBorg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Personalakte nach ausgelaufenem Vertrag

Hallo zusammen,

ich habe vor Kurzem meine Ausbildung erfolgreich beendet, werde in diesem Unternehmen allerdings nicht weiter arbeiten. Mein Ausbildungsvertrag endete mit dem Tag der erfolgreich abgeschlossenen mündlichen Prüfung. Meine vorläufige Urkunde über den erfolgreichen Abschluss der Prüfungen habe ich meinem Betrieb am darauffolgenden Tag vorgelegt und als Kopie hinterlassen.
Ein paar Wochen später bekam ich per Brief meine restlichen Unterlagen und ein Schreiben mit der Bitte eine Kopie des Berufsschulzeugnisses und des endgültigen Prüfungszeugnisses einzureichen.

Meine Frage lautet: Bin ich jetzt noch dazu verpflichtet diese Unterlagen einzureichen oder verfallen mit Abschluss meines Ausbildungsvertrags alle diese Verpflichtungen? Mich interessiert nur der juristische Standpunkt, und nicht, ob man es anstandshalber tun sollte.

Mit freundlichem Gruß und vielen Dank im Voraus

Locutus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die verpflichtung dazu gründet doch in der zeit der ausbildung. dass du mittlerweile dort ausgeschieden bist, hindert nichts an der verpflichtung aus früheren tagen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

NAch meiner Meinung ist das kein legitimer Anspruch des Unternehmens. Es geht nach Ende des Vertrages und Nachweis des Ausbildungsabschlusses die Firma nichts mehr an welche Noten du hattest, wo du wohnst etc.
es sei denn, dies steht irgendwo explizit ...


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" Gruss aus Offenbach"

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