Personalakte Vollständig

16. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
FSVGN
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)
Personalakte Vollständig

Ich möchte gerne Einsicht in meine Personalakte nehmen.

Das erst was ich mich frage ist, woher weis ich das die Akte vollständig ist. Wenn ich den Antrag auf Einsicht stelle könnte der Arbeitgeber doch die Teile entfernen die ich nicht sehen soll.

Ich bin ein gestellter Mitarbeiter, also sozusagen an eine zweite Behörde dauerhaft abgeordnet. Dürfte also die zweite Behörde wo ich meinen Dienst verrichte überhaubt eine Personalakte führen, oder nur mein Stammdienststelle von der ich weiter bezahlt werde?


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-- Editiert am 16.06.2011 21:29

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

http://www.lfd.m-v.de/dschutz/informat/infoblae/persakte.html :
"Die Seiten der Personalgrundakte sind zu numerieren, damit die Vollständigkeit nachweisbar ist. Werden Teil- und Nebenakten angelegt, so muß in der Grundakte eine vollständige Übersicht enthalten sein."

Eigentlich finden Sie alle Anworten auf der Seite.


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