Person zu Kaufzeitpunkt minderjährig, fristgerecht zurückgesandt -> dennoch Inkasso

10. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
go487896-58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Person zu Kaufzeitpunkt minderjährig, fristgerecht zurückgesandt -> dennoch Inkasso

Hallo,

Person A, Kunde eines amerikanischen Handelskonzern mit A, bestellt im Mai 2017 als minderjähriger zwei Deluxe Boxen eines Musikers vor.

Der Liefertermin ist der 1. September 2017. Zu diesem Zeitpunkt ist Person A bereits volljährig .

Person A hat zum Abbuchungstermin ein nicht gedecktes Konto, weshalb die Lastschrift nicht eingelöst wird. Die Ware hat er bereits erhalten und sendet Sie innerhalb der 30-tägigen Rückgabefrist an den Händler zurück.

Das Inkassobüro meint nun, dass es nur entscheidend ist, wann der Artikel eintrifft und nicht, wann er losgeschickt wird, weshalb die Forderung weiterbesteht. Dass Person A zum Zeitpunkt des Kaufs minderjährig war, sieht es als Grund ihm mit einer Strafanzeige zu drohen.

Meiner Meinung nach ist die Forderung unberechtigt, da die Person über keine Einverständnis verfügte, als auch den Artikel fristgerecht zurücksandte.

Was kann gegen ihn sprechen und was sollten seine nächsten Schritte sein?





-- Editiert von go487896-58 am 10.04.2018 12:20

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das Inkassobüro meint nun

Was das Inkassobüro meint ist schon mal völliger Quatsch.

Wenn es ein Widerrufsrecht gab und man korrekt davon Gebrauch gemacht hat, dann zieht das. Egal, ob man damals minderjährig war oder nicht.

Zitat:
und sendet Sie innerhalb der 30-tägigen Rückgabefrist an den Händler zurück.

Zur Frage, ob man nun ein Widerrufsrecht korrekt genutzt hat, geht es u.a. um die Frage, was genau einem da nun vertraglich zugesichert wurde. Denn 30 Tage ist mehr als das gesetzlich vorgeschrieben wäre. Handelt es sich um einen Amazon Marketplace Händler? Dann wäre das nochmal eine Nummer komplizierter, denn eigentlich schließt man als Kunde dann einen Vertrag ab unter den Bestimmungen des Marketplace. Und die sehen ein 30 Tage Rückgaberecht ab Datum des Wareneingangs vor, soweit ich weiß.

Zitat:
Meiner Meinung nach ist die Forderung unberechtigt, da die Person über keine Einverständnis verfügte, als auch den Artikel fristgerecht zurücksandte.

Etwas anders. Mit 18. Geburtstag hat die Person offenbar selbst unmittelbar den Vertrag widerrufen (was sie kann und darf). So würde ich es jedenfalls sehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
go487896-58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

der Vertragspartner war Amazon selbst. Was ist, wenn die Sache an einen Anwalt weitergegeben wird, damit er es gerichtlich durchsetzt? Was sollte ich tun?

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Was sollte ich tun?


Fakten klarstellen (Wann erfolgte die Rücksendung? Was war bezüglich der Widerrufsfrist vereinbart?)
Alle Beweise sichern (z.B. Beleg für die Rücksendung) und das Inkasso/Anwalt ignorieren.
Nur bei einem Mahnbescheid oder Klage reagieren

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#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Die Lastschriftabreden mit dem Minderjährigen sind unwirksam, wenn der Minderjährige diese nicht nach Eintritt der Volljährigkeit genehmigt.

Zu Wirksamkeit wäre damals neben dem Einverständnis der gesetzlichen Vertreter auch ein Beschluss des Familiengerichts notwendig gewesen, da es sich bei der Lastschriftabrede um ein Kreditähnliches Geschäft handelt.

Mit der Rückgabe ist der Käufer entsichert, weitere Ansprüche sind nicht durchsetzbar.

Das Androhen eines Strafantrages kommt hier einer Nötigung schon nahe.

-- Editiert von Xipolis am 11.04.2018 00:23

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#5
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von go487896-58):
Was kann gegen ihn sprechen und was sollten seine nächsten Schritte sein?


Eindeutig widersprechen, weil unberechtigte Forderung. Erklären dass man nicht zahlen wird, auf weitere Nachrichten nicht mehr reagiert und gegen einen etwaigen Mahnbescheid Widerspruch einlegen wird. Alles weitere siehe oben.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das Androhen eines Strafantrages kommt hier einer Nötigung schon nahe.

Richtig, und wenn es einem zu bunt wird, würde ich das ruhig mal in einer Strafanzeige wegen Nötigung münden lassen.

Minderjährigen ist per se nicht verboten, am Wirtschaftsleben teil zu haben. Auch nicht, wenn sie keine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten haben.

Und egal wie man es wendet: Der TE hat sich in keinem Fall verwerflich verhalten. Es gab ein Widerrufsrecht und offenbar hat er korrekt davon Gebrauch gemacht und den Artikel zurück gesandt, soweit man das hier erkennen kann. Er braucht dafür weder gründe noch ist es irgendwie relevant ob er nun minderjährig oder volljährig war, wie ich bereits schrieb.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
go487896-58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

zusammengefasst bedeutet das also, ich kann die Mahnungen des Inkassos ignorieren, auch wenn ich praktisch das Geld nicht gezahlt habe und das Paket zurückgeschickt habe, da nichts abgebucht werden konnte?

Zitat:
Minderjährigen ist per se nicht verboten, am Wirtschaftsleben teil zu haben. Auch nicht, wenn sie keine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten haben.


Was ist aber, wenn sie, wie in meinem Fall, den Kauf mit Mitteln tätigen, die ihnen hierfür nicht zur Verfügung standen und beispielsweise gespart hätten werden müssen?

Ich habe heute erneut einen Brief erhalten. Ich habe ebenfalls einen weiteren Beweis erhalten, da sich die Argumentation am Telefon auch darauf stütze, dass die Ware nicht rechtzeitig eingetroffen sei. Da ich den Artikel aber am 1. September erhalten habe und, wie auf Forderung zu sehen, der berechnete Zeitraum nur bis zum 26. September anhält, habe ich mich in der Widerrufsfrist befunden.

<img src="https://image.ibb.co/hf0Vpx/Whats_App_Image_2018_04_11_at_14_44_48.jpg" alt="Whats_App_Image_2018_04_11_at_14_44_48" border="0">


Falls das Bild nicht eingeblendet wird, hier nochmal der Direktlink: https://image.ibb.co/hf0Vpx/Whats_App_Image_2018_04_11_at_14_44_48.jpg

Ich werde dem Inkassobüro nun die folgende Mail senden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 29. Januar habe ich als 17-Jähriger und somit Minderjähriger bei Ihrem Geschäftspartner A den Artikel X mit der Bestellnummer X bestellt. Da ich zum Kaufzeitpunkt über keine Erlaubnis verfügte, das Geld frei auszugeben, ist das Geschäft nichtig. Aus diesem Grund habe ich auch kein weiteres Geld überwiesen, da es klar war, dass der Artikel zurückgesendet wird. Zukünftige Mahnungen und Briefe Ihrerseits werde ich ignorieren, da Ihre Forderung ungerechtfertigt ist.

Mit freundlichen Grüßen

A

Wahrscheinlich habe ich etwas bei der Mail vergessen, von daher bin ich euch für Verbesserungsvorschläge dankbar :)

Viele Grüße


PS: Habe mich im Datum geirrt in meinem ersten Post, wie ich gerade sah.


-- Editiert von go487896-58 am 11.04.2018 14:49

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was ist aber, wenn sie, wie in meinem Fall, den Kauf mit Mitteln tätigen, die ihnen hierfür nicht zur Verfügung standen und beispielsweise gespart hätten werden müssen?

Es gibt kein strafrechtliches Verbot, dass Minderjährige das tun.

Natürlich könnte man irgendwann irgendwie einen Betrug herbei dichten, wenn ein Minderjähriger ständig etwas bestellt, was er sich nicht leisten kann. Aber insbesondere die rechtzeitige Rücksendung zeigt eindeutig, dass hier keinerlei Vorsatz bestand, sich selbst zu bereichern. Soweit meine Meinung.

Signatur:

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