Person mit Eigentum in zwei Ländern

14. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bene444
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Person mit Eigentum in zwei Ländern

Hallo.

Angenommen Person A ist gestorben und hatte ein Haus in Deutschland und eines in Polen.
Kümmert sich das Deutsche Nachlassgericht nur um die Immobilie in Deutschland oder auch um die in Polen?
In beiden Ländern wurden Sterbeurkunden ausgestellt.
Hauptfrage:
Verzichtet man in Polen notariell auf das Erbe, gilt das dann auch für Deutschland? Oder ist das immer nur länderspezifisch?

Ich habe versucht es kurz ohne zu viele Details darzustellen. Falls mehr Informationen notwendig sind, werde ich mehr ins Detail gehen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Kümmert sich das Deutsche Nachlassgericht nur um die Immobilie in Deutschland oder auch um die in Polen?

Das Nachlassgericht kümmert sich weder um die Immobilie in Deutschland noch um die in Polen. Das ist Sache der Erben.
Zitat:
Verzichtet man in Polen notariell auf das Erbe, gilt das dann auch für Deutschland?

Nein, die Ausschlagung muss form- und fristgerecht in Deutschland erfolgen.


3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bene444
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Nein, die Ausschlagung muss form- und fristgerecht in Deutschland erfolgen.


Vielen Dank für die Antwort. Die Ausschlagung in Polen betrifft demnach alles was in Polen an Erbmasse zur Verfügung steht. Würde 2017 ein Konto in Polen auftauchen, hätte man darauf aufgrund der Ausschlagung keinen Anspruch mehr.

Angenommen der Fall mit dem Konto passiert in Deutschland. Dann wäre der Anspruch auf das Erbe davon nach wie vor gegeben? Trotz der notariellen Ausschlagung in Polen. Verstehe ich das richtig?

-- Editiert von Bene444 am 15.04.2016 08:41

2x Hilfreiche Antwort

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