Hallo
Ich habe ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten und soll ein gesondertes Blatt beantworten und zurück schicken.
Und habe da jetzt paar Fragen.
Ich wohne mit meiner Freundin zusammen und würde gerne wissen ob ich Sie da mit angeben muss? Denn in dem Schreiben steht drinnen ob mein Ehegatte auch Einnahmen hat, bin aber nicht verheiratet sondern leben nur zusammen.
Dann die zweite Sache es wird nach Lohnschein gefragt, reicht da eins aus also das letzte oder muss man 3 Monatsgehälter kopieren und schicken?
Mfg
-- Editiert von Moderator am 20.12.2017 16:16
-- Thema wurde verschoben am 20.12.2017 16:16
Persönliche Wirtschaftliche Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe
20. Dezember 2017
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Frage vom 20. Dezember 2017 | 10:29
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 49x hilfreich)
Persönliche Wirtschaftliche Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2017 | 16:25
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4211x hilfreich)
Wenn nach dem Einkommen des Ehepartners gefragt wird, fällt die Freundin zwangsläufig nicht darunter.
Ich würde die letzten 3 Gehaltsabrechnungen in Kopie hinsenden, mag sein, dass auch eine reichen würde, es verkürzt aber ungemein die Wartezeit, falls es nicht so sein sollte.
Ansonsten anrufen und nachfragen.
-- Editiert von spatenklopper am 20.12.2017 16:26
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