Paypal schulden durch Plus 500

20. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
zocker1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal schulden durch Plus 500

hallo,
habe ein etwas größeres Problem mit Paypal.
habe über trading Plattform plus 500 knapp 14000 verzockt und nun 11000 schulden bei PayPal und jetzt kommen so langsam die anrufe und Inkasso Drohungen.....
was kann ich da machen? ich will die noch 11000 schon bezahlen aber momentan kann ich das nicht.
Wäre über schnelle Hilfe sehr glücklich.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du sprichst von Schulden durch Aktienzockerei?
Tja, da kannst du nichts tun auß0er es sofort zu bezahlen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wenn Du Deine Zahlungsunfähigkeit erklärst kommst Du zumindest um die Inkassokosten herum, vermutlich wird aber dennoch versuchen diese zu generieren.

Behalte auf jeden Fall die Forderung von Zinsen und zusätzlichen Kosten im Auge.

Dem Gläubiger stehen bisher neben der Hauptforderung nur die Zinsen darauf (aktuell 4,12 %) und die Kosten der Rücklastschriften von jeweils 3.- € zu. Bei einem Mahnverfahren kommen dann noch die Gerichtskosten dazu.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kannst du dich noch bei PayPal einloggen ?
Legst Du wert darauf PayPal auch in Zukunft zu nutzen ?
Hast Du noch andere Schulden ?
Post von infoscore oder ksp bekommen ?

Meiner Meinung nach ist die Forderung nicht Durchsetzungsfähig

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Meiner Meinung nach ist die Forderung nicht Durchsetzungsfähig


Bei 11.000,00 € wird man vermutlich im Falle eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid einen Prozeß vor dem Landgericht durchführen (da geht es dann nicht um die Frage von Inkassokosten):

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
es handelt sich eben nicht um Glückspiel welches gesetzlich reglmentiert ist.

Genau. Zumindest habe ich deswegen noch einmal deutlich nachgefragt, ob TE damit Aktienzockerei u.ä. meint.

Zitat:
Sachbearbeiter würde ich mal überlegen einen Staatsanwalt dazu zu holen, mit Geld zu bezahlen was man nicht hat ist nie eine gute Idee.

Stichwort Eingehungsbetrug. Geld zu verzocken an der Börse, was man aber nie hatte, dürfte Eingehungsbetrug sein. Aber auch das hängt von der Frage ab, ob es nun Glücksspiel war oder Aktienzockerei u.ä.

Man muss dazu sagen, dass einige halbseidene Glücksspiel-Webseiten auch mit "Trade" in ihren Produktnamen hausieren gehen. Vielleicht also dann doch illegales Glücksspiel.


-- Editiert von mepeisen am 21.03.2017 07:34

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das geht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vor Gericht.

Arbeite selbst seid 12 Jahren für einen US Broker in Frankfurt.

Es müssen mehrere (!) Risikoerklaerungen expl vom Zocker unterschrieben werden.

Die auf der HP von 500 plus platzierter Hinweis reicht nicht.

Wenn Interesse besteht kann ich mal die erforderlichen risiko erkl. Einstellen.

Ubrigens wär e Eingehungsbetrug ausgeschlossen denn der Zocker muss vorher(!) Bonität snachweise liefern

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn bei uns nur eine einziges Schriftstück nicht unterschrieben vorliegt und trotzdem Options bzw warentermingeschäfte getätigt werden kann der Schuldner vor Gericht gehen und Würde sein Geld zurück bekommen. Es wird immer penibel darauf geachtet das alle risikoerklaerungen vom Kunden unterschrieben. Es ist früher schon vorgekommen das unterlagen angeblich nachgereicht werden,was aber nicht passierte,und der Kunde hat bei Verlust anschließend. die lange Nase gezeigt.

Man müsste wissen was der TE unterschrieben hat.

Eine einfache Risikoerklärung reicht nicht.

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#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Was thehellion hier schriebt ist nicht von der Hand zu weisen.

Ich würde dem TS empfehlen das Geld für eine anwaltliche Erstberatung in die Hand zu nehmen.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zumal bei einer möglichen Klage sowieso Landgericht und Anwaltspflicht herrscht, oder?

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Da braucht man nicht zu klagen.
PayPal will ja Geld.Da nichts kommt buchen die die Gelder von plus 500 zurück.
PayPal schmeißt Ihn logischerweise raus und müsste klagen.
Ich würde einem gerichtlich. MB begrundungslos komplett widersprechen.

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#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Was thehellion hier schriebt ist nicht von der Hand zu weisen.


Meines Erachtens schon, weil der user die unterschiedlichen Vertragsverhältnisse nicht berücksichtigt.


Der Zocker schuldet 500plus Geld. Er beauftragt Paypal das Geld anzuweisen. Diesen Auftrag hat Paypal erfüllt.
Die Schuld des Zockers bei 500plus ist getilgt.

Zitat (von thehellion):
Da nichts kommt buchen die die Gelder von plus 500 zurück.
Wüsste nicht auf welcher Rechtsgrundlage hier eine Rückbuchung erfolgen soll.

Dafür schuldet der Zocker jetzt den Betrag seinem Zahlungsdienstleister Paypal.


Zitat (von nikseib):
Rechtlich muss das eben sauber getrennt werden, der Zahlungsanspruch des Zahlungsdienstleisters ist von einem Anspruch auf Erstattung durch Plus500 wegen mangelnder Aufklärung völlig unabhängig.
Genau so sehe ich es auch.

Zitat (von thehellion):
Es müssen mehrere (!) Risikoerklaerungen expl vom Zocker unterschrieben werden.
Ja, aber im Verhältnis Zocker zu 500plus, nicht im Verhältnis Zocker Paypal.

Berry

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@berry
Leider liegst Du meiner Meinung nach falsch.
Die Rechtsgrundlage spielt keine Rolle
PayPal bucht von 500 plus erst mal zurück - ist doch logisch da kein Geld geflossen ist.

PayPal müsste anschließend als neuer Forderungsinhaber vor Gericht Fakten liefern.

Wie gesagt : Der TE hat sich ja nicht mehr gemeldet und die eingeforderten Infos geliefert

Man müsste wissen was er konkred im Zusammenhang mit der Tradingbude an risikoerklaerungen unterschrieben hat.

Ich bezweifele das sich 500 plus an die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen gehalten hat.

Dürfte dann ein leichtes Spiel für einen einigermaßen versierten RA werden.
Aus diesem Grund halte ich eine Klage für extrem unwahrscheinlich.






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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

In diesem Fall kommt es drauf an, als was man Paypal ansieht.

Paypal hat zwar eine Banklizenz, ist aber keine Bank, die beispielsweise einen Kredit vergibt. Wenn ich mir einen Kredit nehme ohne zu sagen wofür und dieses Geld dann verzocke, dann kann ich mich nicht gegen die Rückzahlung wehren. Egal ob ich Anspruch auf Rückzahlung vom Trade-Anbieter hätte oder nicht.

Bei Paypal ist es nun so, dass Paypal sich (siehe AGB) die Forderungen des Anbieters abtreten lässt und dann als neuer Gläubiger geltend macht. Bedeutet aber auch: Laut BGB verschwinden die Vorbehalte nicht. Das, was ich als Schuldner dem Ursprungsgläubiger vorhalten darf, das darf ich immer auch dem neuen Gläubiger vorhalten. §404 BGB .

Wenn nun alles so ist, wie thehellion vermutet, dann kann ich diese Vorbehalte auch Paypal gegenüber erheben. Dasselbe passiert auch bei nicht lizenzierten Gewinnspielseiten, nur dort sind es halt dann andere Vorbehalte.

Paypal weiß das natürlich. Es ist Paypals Entscheidung, sich mit jeweils solchen Seiten zusammen zu tun. Wie Paypal das mit dem Anbieter klärt, ist also erst mal deren Sache, wenn man sich wehrt.

Ich finde zwar, dass rein moralisch, auch solche Schulden ausgeglichen gehören. Aber nun gut.

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#16
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wenn der Teilnehmer nicht reagiert wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum ganz normalen Mahnverfahren kommen.

Einen Rechtsanwalt bräuchte der Teilnehmer erst, wenn auf Zahlung geklagt wird oder wenn das Mahnverfahren an das Prozessgericht abgegeben worden ist.

Sinnvollerweise lässt sich der Teilnehmer bereits jetzt durch einen Rechtsanwalt beraten. Die 226,10 € oder falls Auslagen anfallen 249,90 € sind sicher richtig investiert in Anbetracht der Summe, ggf. hat der Teilnehmer eine Rechtsschutzversicherung oder Anspruch auf Beratungshilfe.

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#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@mepeisen
siehe fsb Forum
bei den casino geschichten bucht papypal , bei erfolgtem vom Zocker veranlassten Lastschriftstorno ,vom onlinecasino scheinbar einfach zurück. Siehe auch den Firmensitz von plus 500 ;)

Signatur:

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich halte mich auch im FSB Forum bewusst aus diesem Thema raus. Ich bin da aus moralischer Sicht nämlich komplett anderer Meinung, wie du und einige andere. Aber ich respektiere, wie die Rechtslage nun mal ist in solchen Fällen.

Darüber hinaus finde ich es abartig, wie massiv die Glücksspielanbieter in den letzten paar Jahren ihre Werbung hochgefahren haben. Es ist nun mal so, wie es ist.

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