Paypal Schulden durch sportwetten

11. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)
Paypal Schulden durch sportwetten

Hallo Leute,
Ich habe auch ein Problem . Habe bei Bettsson Sportwetten getätigt und stehe nun bei Paypal im minus . Laut bettsson haben diese eine gültige Lizenz für Deutschland. Kann ich denn trotzdem wiedersprich einlegen und mir das Geld zurück holen? Oder greift hier der Paragraphen nicht bezüglich glpckspielverbot in Deutschland? Vielen Dank für antworten .

Pierre

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77 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

nervig, wenn mehrere Themen gepostet werden bzw. alte hochgeholt werden.
Wo steht denn diese Behauptung, dass die eine in Deutschland gültige Lizenz hätten? Auf deren Homepage jedenfalls nicht.

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#2
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Mepeisen, ich bin neu hier und suche nur Rat. Tut mir leid das ich dich mit dem Thema nerve aber ich habe nirgendwo etwas über bettsson gefunden . Ich habe einen links gefunden indem drin steht das diese Seite eine EU Lizenz besitzt .

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#3
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)
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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es gibt keine "EU-Lizenz" und auch keine EU-Behörde, die so etwas vergibt und überwachen würde. Der Anbieter, der behauptet, so eine "EU-Lizenz" zu haben will entweder gezielt Täuschungen begehen um sich in Deutschland zu "legalisieren" oder er will einer bis heute nicht stattgefundenen Akzeptanz der Lizenzen aus dem EU-Ausland vorweg nehmen.

Hier zählt aber einzig und allein der aktuelle Stand und der ist eindeutig: Der von dir genannte Anbieter hat keine Lizenz in Deutschland und damit kann er keine Schulden einklagen. Die Umkehrseite: Auch der Spieler kann zumindest in Deutschland keine Gewinne einklagen.

Kritik an der aktuellen Gesetzeslage mag es geben. Aber das ist etwas für die EU oder die Politiker. Ein Hauptproblem ist derzeit, dass die Anzahl der möglichen Lizenzen in Deutschland begrenzt ist und dass einige leer ausgegangen sind (z.B.) Tipico. Diese haben erfolgreich (!) in einigen Bundesländern geklagt, so dass das Glücksspielgesetz demnächst geändert wird und die Anzahl der zu vergebenen Lizenzen erhöht wird. Der von dir genannte Anbieter befindet sich aber nicht auf der Warteliste.

Ich würde nicht davon ausgehen, dass die EU so weit geht, Deutschland vorzuschreiben, grundsätzlich jedes maltesische Wettbüro anzuerkennen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke für die ausführliche Antwort , darf ich fragen woher du das alles weißt? Bzw. warum du dir so sicher bist. Ja alles klar habe mir nur eine schnelle Antwort dadurch erhofft , werde es nicht mehr machen

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Urteile lesen. Gesetze lesen. Fachseiten lesen, die sich mit dem Thema beschäftigen.

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#8
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)

Also könnte ich rechtlich der Aufforderung wiedersprechen. Was ist mit den Geld Beträgen die schon abgebucht worden sind sollte ich diese einfach ignorieren und mich nur auf das jetzige minus meines Paypal Kontos berufen? Könnte ich denn nicht auch wegen Betrugs angeklagt werden ? Da ja schon diverse Beträge abgebucht worden sind ohne rücklastschriften.das wäre das erste mal das Paypal nicht abbuchen kann. Es geht sich um 800 Euro

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#9
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)

https://wett24.com/fragen/sind-sportwetten-legal/

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#10
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich lese halt überall das eine deutsche Lizenz nicht nötig sei . Es steht immer das man einem Wettanbieter das fehlen einer deutschen lizenz nicht zum Vorwurf machen kann . Bin mir einfach nur unsicher

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das witzige an der von dir verlinkten Seite:

A) Sie trennt nicht zwischen Strafrecht und Zivilrecht. Ob "legal" oder "illegal" ist doch gar nicht der Punkt. Die Frage ist, ob Wettschulden einklagbar sind oder nicht.

B) Sie gibt keine Quellen an. Auf welches "deutsches Verfassungsrecht" beruft sich die Webseite? Ich habe keine Ahnung, welcher Teil der Verfassung das sein soll.

C) Der Verweis auf die EU-Lizenz. Auch hier wieder die Frage: Was für eine Lizenz soll das sein? Welche EU-Behörde soll das sein? Es gibt per heute keine EU-Glücksspielbehörde oder EU-Wettbehörde.

D) Der "freie Dienstleistungsverkehr" wäre vorrangig zum Erlaubnisvorbehalt des deutschen Staates. Das ist Schwachsinn. es gibt genug Branchen, beispielsweise Rechtsdienstleistungen, Gesundheitswesen usw., wo den Mitgliedsstaaten völlig zu Recht zugestanden wird, Aufsicht über die Dienstleister ausüben zu wollen. In meinen Augen ist dieses Argument frei erfunden. Es mag sein, dass vielleicht wirklich irgendwann man das zuständige europäische Gericht so entscheiden würde. Bis heute hat es das meinem Wissen nach aber nicht.

E) Dass es Kritik am derzeitigen Vergabesystem gibt und dass es 2018 geändert wird, hatte ich schon geschrieben. Dass die Webseite aber behauptet, dass deswegen das ganze System in Deutschland rechtlich unwirksam ist, ist vollkommener Blödsinn.


Diese Webseite stellt wilde Behauptungen auf, alle ohne Quellenangaben. Der Autor hat offenbar weder eine juristische Ausbildung noch sonst ein juristisches Hintergrundwissen. Er hat auch offenbar keine Quellen für seine wilden Behauptungen. Wenn dann so Leute wie du davon irritiert sind, ist das kein Wunder.

Ich würde mich an das halten, was Gesetz ist und das ist derzeit einfach. Alles andere würde ich erst dann berücksichtigen, wenn das Gesetz geändert wird oder einer der Anbieter erfolgreich vor dem zuständigen europäischen Gericht gegen das Land Deutschland vorgeht.

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#12
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke das du dir soviel Mühe gibst und mir hilfst. Ich habe leider echt nicht viel Ahnung von der Gesetzes Lage und bin wie du schon sagst irritiert und glaube sofort was dort steht.
Ich werde die erste Mahnung ausführlich wiederrufen und auf die Gesetzeslage hinweisen. Sollte es zu einem mahnbescheid des Inkasso Unternehmens kommen werde ich diesen ebenfalls wiederrufen. Ist das Vorgehen korrekt? Oder schreibe ich Paypal nach der ersten email Aufforderung direkt an das sie keinen Anspruch auf Erstattung haben?

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#13
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)

Paypal entsteht ja kein Schaden die holen sich das Geld ja vom Wettanbieter. Und der Wettanbieter müsste mich verklagen ist doch korrekt soweit? Da dieser aber keine deutsche Lizenz hat hat er schlechte Karten . Welche Rolle spielt das Inkasso unternehmen? Die Arbeiten für Paypal und wollen quasi einen Streit zwischen Paypal und dem Wettanbieter verhindern indem sie das Geld einfordern?

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#14
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)

Könnte ich Paypal auch nach der ersten Aufforderung des kontoausgleichs anschreiben das sie mir schriftlich einen Verlustes ihrerseits zukommen lassen sollen? Da dieses ( so wie ich bisher gelesen habe) nicht der Fall ist. ?

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ist das Vorgehen korrekt?

Aus moralischer Sicht nicht. Aus rechtlicher denke ich aber, dass es korrekt ist.

Zitat:
Oder schreibe ich Paypal nach der ersten email Aufforderung direkt an das sie keinen Anspruch auf Erstattung haben?

Kann man machen, ja. Ich würde nur schreiben "Ich berufe mich auf BGB§762 und weise die Forderung vollumfänglich zurück."
Das ist der einzige Satz, der wichtig ist.

Zitat:
Welche Rolle spielt das Inkasso unternehmen?

Rechtlich gesehen keine. Inkassos können eine nicht einklagbare Forderung nicht durch Fingerschnipsen plötzlich einklagbar machen. Für wen die arbeiten kann dir egal sein.

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#16
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich weiß das es moralisch überhaupt nicht korrekt ist und ich bin auch am überlegen das Konto auszugleichen. Es ist meine eigene Dummheit. Ich habe meinen wetteinsatz bisher auch immer annpaypal bezahlt. Jetzt schaffe ich es im Moment nicht und durch die Rechtslage ist es verlockend von dem Recht Gebrauch zu machen. Ich habe und werde auch keine online Dienste mehr tätigen. Es geht sich um 800 Euro die im Vergleich zu manch anderen im unteren Bereich liegen. Ich habe trotzdem bedenken. Das ist halt mein Problem.

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#17
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo mepeisen, habe heute die E-Mail von Paypal bekommen das ich im Rückstand bin und das Konto zeitnah ausgleichen soll ggf. buchen Sie ein 2 mal ab . Falls ein 2 mal nicht abgebucht werden kann wird sich paypal mit Sicherheit nocheinmal mit in Verbindung setzen wollen oder? Sollte ich jetzt schon darauf hinweisen das ein Anspruch nicht rechtens ist? Ich danke dir schon mal im Voraus

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

ich würde das direkt schreiben. Dann wissen sie, woran sie sind.

Signatur:

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#19
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)

Okay dann mache ich das mal mal schauen was passiert.

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#21
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)

Sorry nicht das h sondern das b .
Der Absender ist auch nicht service@paypal sondern einfach nur Paypal

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#22
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Mir fiel jedoch auf das jeweils das h sehr nach einem russischen Buchstabe aussieht.
Muss ich darauf reagieren ?

Was soll das? Warum postest du dir hier wildfremde Adressen rein?
Woher sollen wir das wissen? Wenn du dein E-Mail-Programm nicht richtig konfigurierst oder keinen Spam-Schutz hast, ist das nicht unser Problem.

Zitat:
Der Absender ist auch nicht service@paypal sondern einfach nur Paypal

Der Absender muss service@paypal.de gewesen sein. Ohne Domain gehts nicht.
Dass es zusätzlich zu der Absender-E-Mail auch noch die Möglichkeit gibt einen Absender-Namen festzulegen ist dir noch nicht aufgefallen?

-- Editiert von The Mentalist am 15.05.2017 14:11

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#23
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Pierre 86):
Ich habe meinen wetteinsatz bisher auch immer an paypal bezahlt.


Nö, denn paypal ist keine Wettbude.

Du hast paypal genutzt um einer Wettbude Geld zukommen zu lassen. oder mit anderen Worten, Du hast einen Finanzdienstleister beauftragt an einen Dritten Geld zu schicken.

Deshalb hast Du bei Paypal auch keine "Glücksspielschulden" sondern Schulden aus einer von Dir veranlassten Transaktion.

Berry

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#24
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)

@ Mentalist, du hast recht das es nicht korrekt von mir ist eine Adresse bzw kontaktdaten hier zu Posten. Es war unbedacht und falsch von mir. Habe es als Verstoß gemeldet mit der Bitte es zu entfernen.

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#25
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)

@ Berry , das wiederum heißt das ich auf das gesetzt des glücksspielverbotes nicht zurück greifen kann?

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#26
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich habe noch eine Frage, würde ich mich strafbar machen wenn ich weitere Zahlungen von meiner Bank zurück buchen lassen würde? Oder ändert sich am Sachverhalt nichts?

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#27
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Pierre 86):
das wiederum heißt das ich auf das gesetzt des glücksspielverbotes nicht zurück greifen kann?


Mir ist jetzt nicht klar, auf welches Gesetz des Glücksspielverbotes Du dich genau beziehst.

Ich vermute es nur. Dabei solltest Du bedenken, gegen wen es wirkt.

Hier sind drei Vertragspartner im Spiel.

Du --- der Finanzdienstleister --- die Wettbude.

Du hast den Finanzdienstleister beauftragt an die Wettbude Geld zu schicken, den Betrag durfte er per Abbuchung von Deinem Konto einziehen um das durch die von Dir veranlasste Überweisung ins Minus geratene dortige Konto wieder auszugleichen.

Es handelt sich bisher um eine völlig normale und nach meiner Einschätzung nicht angreifbare Handlung.

An welcher Stelle willst Du jetzt Dein Gesetz des Glücksspielverbots sinnvoll einbringen?

Die Regelungen wirken doch nur (wenn überhaupt, was ich nicht einschätzen kann) zwischen Dir und der Wettbude.



Zitat (von Pierre 86):
Ich habe noch eine Frage, würde ich mich strafbar machen wenn ich weitere Zahlungen von meiner Bank zurück buchen lassen würde?


Die Rückbuchung einer Lastschrift ist zunächst einmal nicht strafbar.

Betrugsgedanken drängen sich aber auf, wenn man zu der Überzeugung kommt, dass der Schuldner von Anfang an nicht gewillt war seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Du hast wie schon ausgeführt paypal mit einer Transaktion beauftragt und gleichzeitig erlaubt, den transferrierten Betrag von Deinem Konto einzuziehen. Wenn Du jetzt alle Abbuchungen platzen lässt, drängt sich mir der Verdacht auf, dass Du von Anfang an darauf auswarst.
Der Gedanke an einen Betrug zu Lasten Paypal würde für mich daher nicht allzu fern liegen.

Berry

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#28
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)

Erstmal danke für die Antwort, ich habe schon gefühlte 50 Foren durchstöbert und bin immer auf folgende Argumente gestoßen. Ich schulde dem Wettanbieter das Geld nicht sondern Paypal. Der Wettanbieter hätte rechtlich nach Paragraph 762 BGB keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das gleiche gilt für Paypal. Desweiteren käme dazu das Paypal sich nach Paragraph 138 BGB ebenfalls strafbar macht. Dort Wird definiert das die sich aufgrund der Bereitstellung des Geldes zum Glücksspiel ebenfalls strafbar machen .

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#29
 Von 
Pierre 86
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 14x hilfreich)

Wie gesagt ich kann mich nur durch durchlesen und wissen Anderer behelfen . Ich war sich schon bei der Verbraucherzentrale leider habe ich den Termin erst in 2 Wochen . Denn wenn es wirklich so ist das es nicht eingeklagt werden kann Paragraph 762 ist es aus moralischer Sicht nicht richtig weitere Gelder einzuholen aber rechtlich vielleicht doch . Und wenn ich schon aus moralischer Sicht denke ist es ja von Paypal auch moralisch nicht korrekt Leuten Geld zurVerfügung zustellen wenn sie wissen das das wettportal über keine Lizenz in Deutschland verfügt

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#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Berry, das stimmt einfach nicht, was du schreibst.
Paypal ist gerade KEINE normale Bank in diesem Fall. Schau in die Paypal-AGBs. Die lassen sich die Forderung der Wettbude abtreten und werden dann als neuer Gläubiger tätig.
Und Paypal kann das BGB nicht aushebeln. Die Einwände (keine Verbindlichkeit aus illegaler Wette) gelten gegenüber neuem Gläubiger genauso wie gegenüber dem alten Gläubiger.

Zitat:
Betrugsgedanken drängen sich aber auf

Es gibt keinen Betrug ohne Vermögensschaden.

Ansonsten tust du hier ja als sei Paypal hier völlig unwissend. Paypal hat BEWUSST entschieden, TROTZ der Gesetzeslage die jahrelang bei Paypal geächteten Wettanbieter wieder ins Portfolio aufzunehmen. Paypal WEISS, was es da tut und Paypal WEISS um das Problem, dass solche Schulden nicht einklagbar sind.
Mein Mitleid hält sich durchaus in Grenzen angesichts der oft vorkommenden Berichte, dass diese Anbieter Gewinn-Auszahlungen mit kuriosen Begründungen verweigern oder dass die Webseiten oft abstürzen, wenn man mal gewinnt und hinterher soll plötzlich alles weg sein.

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