Paypal Käuferschutz Versandkosten

16. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
aachener
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Paypal Käuferschutz Versandkosten

Hallo
Mein Bruder hat über den Plattform eBay Kleinanzeigen 3 paar Schuhe inkl. Versand für 125 Euro verkauft. Die Summe wurde vom Käufer mit Paypal bezahlt. Am selben Tag wurde das Paket per Hermes für 5,89 Euro versendet. Am Abend meldete sich der Käufer und wollte auf einmal die Schuhe nicht mehr und fragte ob er sein Geld wieder haben kann und ob der Versand nicht gestoppt werden kann. Er würde ansonsten das Paket gar nicht annehmen und Käuferschutz beantragen. Da das Paket aber schon unterwegs war, war das nicht möglich. Nach ein paar Tagen war das Paket beim Käufer und er hat es doch angenommen und hat direkt Käuferschutz beantragt und als Grund wurde Abweichung vom eigentlich verkauftem und defekt genannt. Paypal hat sich daraufhin gemeldet und wollte Informationen diesbezüglich von meinem Bruder haben. Daraufhin hat er die komplette chatverlauf vom Käufer und Verkäufer auf eBay Kleinanzeigen, versandnachweis und Fotos von den Schuhen gesendet, wo man eindeutig sehen kann, das der Käufer genau das erhalten hat, was er auch wollte und Abweichungen und defekt nicht Vorlagen. Trotzdem hat Paypal zugunsten des Käufers entschieden und die volle 125 Euro vom Paypal meines Bruders abgezogen. Und der Käufer hat die Schuhe zurück gesendet. Mein Bruder hat 125 Euro abzüglich 5,89 auf sein pp konto überwiesen. Nun will Paypal diese 5,89 Euro auch haben und sagt das Versandkosten nicht Teil des käuferschutzes sind..... wie soll man das verstehen??????
Mein Bruder hat doch als Privatperson verkauft und als der Kaufvertrag zwischen Ihm und Käufer zustande gekommen ist, waren schon längst vereinbart, das der Käufer die hinVersandkosten übernimmt, womit der Käufer einverstanden war als er die 125 Euro überwiesen hat.
Hier geht es natürlich nicht um die Summe von 5,89 sondern darum zu verstehen ob Paypal rechtlich nicht falsch handelt. Da ja zu dem wenn mein Bruder diese 5,89 Euro ausgleicht, dann hat er nicht nur die Schuhe nicht verkauft, sondern zahlt aus eigene Tasche die 5,89 Euro obwohl er nichts falsch gemacht hat außer Paypal als Zahlungsmittel anzubieten..,,
Würde mich sehr über eure Meinung und Ideen diesbezüglich freuen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

ist denn dein Bruder überhaupt mit der Rücknahme der Schuhe einverstanden? Wenn nicht, einfach einen Anwalt einschalten oder einen selber einen mahnbescheid beantragen und dem K zukommen lassen über den VOLLEN Betrag incl Versandkosten. Will man PP weiterhin nutzen (wobei man da eher nur von abraten kann) sollte man die Versandkosten ebenso ausgleichen!

Wenn dein Bruder keiner Rücknahme zugestimmt hat und nicht zurücknehmen will, besthet der KV weiterhin und der K muss sogar zahlen, auch für einen erneuten Versand zu ihm zurück...

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#2
 Von 
aachener
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Er hat der Rücknahme nicht zugestimmt aber Paypal antwortete dazu, das der Käufer nun mal vom pp recht erhalten hat und die Ware nachweislich zurück gesendet hat und daher auch ein Nichtannahme des Pakets daran nichts ändern würde... das ganze ist jetzt ca. 4 Wochen her. Jetzt will pp natürlich die hinVersandkosten 5,89 Euro auch haben ansonsten wird ein Inkasso beauftragt und das Konto bleibt bis auf weiteres gesperrt.
Das ist aber nicht normal..., egal was man schreibt, wird man auf die Richtlinien von PP hingewiesen aber auf welche wird nicht gesagt und auf welche deutsche Gesetze sich die Agb's beruhen wird auch nicht vom Paypal verraten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Nur weil der K das Paket zurückgesendet hat und PP dem K das Geld zurückgegeben hat, heisst das noch lange nicht, dss das so auch gesetzlich korrekt ist! Ist es auch nicht!

Daher, wenn dein Bruder will, kann er ohne weiteres direkt einen Mahnbescheid beantragen und sich das Geld vom K auf diese Weise zurückholen, denn es gibt IMMER NOCH den gültigen KV!

Zu PP, entweder zahlen, oder PP nie wieder nutzen und gerade zu besten Ferienzeiten den eigenen Briefkasten gut "bewachen"...

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zu PP, entweder zahlen,
Hat er doch leider schon.
Zitat (von aachener):
Mein Bruder hat 125 Euro abzüglich 5,89 auf sein pp konto überwiesen.


-- Editiert von -Laie- am 16.11.2017 15:39

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
aachener
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

PP wird bei uns bestimmt nie wieder als Verkäufer benutz werden, da dort nur ein Illusion als Schutz verkauft wird, welches meine Meinung nach nach deutschem Gesetz nicht rechtlich ist und noch weniger verstehe ich es, warum bis heute kein Gerichtliche Instanz in Deutschland was dagegen unternommen hat.
Das Paket ist nunmal hier und die Summe wurde auch an PP zurück überwiesen bis auf die 5,89 Euro.
Was kann pp da machen bzw. die Inkassofirma und was können wir machen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
PP wird bei uns bestimmt nie wieder als Verkäufer benutz werden, da dort nur ein Illusion als Schutz verkauft wird,
Viel mehr ist es aus Käufersicht auch nicht, da gibts noch viel mehr Gefahren!

Zitat:
welches meine Meinung nach nach deutschem Gesetz nicht rechtlich ist
Das sieht PP selber auch nicht anderst.

Zitat:
und noch weniger verstehe ich es, warum bis heute kein Gerichtliche Instanz in Deutschland was dagegen unternommen hat.
Weil PP es bis jetzt noch nie zu einer Klagehat kommen lassen, da achten die schon sehr drauf.

Zitat:
Das Paket ist nunmal hier und die Summe wurde auch an PP zurück überwiesen
Ändert aber nichts an dem noch bestehenden gültigen KV mit dem K!

Zitat:
Was kann pp da machen bzw. die Inkassofirma und was können wir machen?
Sich mit Bettelbriefen seitens PP und Inkasso überhäufen lassen, wenn dann zur besten Urlaubszeit ein mahnbescheid kommt, dem wiedersprechen.

Auswahlmöglichkeiten was ihr machen könnt:
- Auch die 5,89Euro an PP zahlen
- Nichts zahlen und aufpassen
- Auch den K in Ruhe lassen
- Auf einhaltung des KV bestehen, zur Not Gerichtlich (hier stehen die Siegeschancen bei 99,99%, würde ich sagen)

Wahlweise könnt ihr einen oder Mehrere Punkte in Betracht ziehen.

@-Laie-
Sie haben schon den grössten Teil an PP gezahlt, noch nicht Alles, PP will immer noch 5,89Euro von denen ;) Aber die 125Euro waren schon der grösste Fehler den Sie haben machen können...

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#7
 Von 
aachener
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Wir haben gestern letztmalig an Paypal geschrieben und damit gedroht bis zum letzten Instanz vor Gericht zu gehen wenn Paypal die Summe nicht Ausgleicht und das Konto nicht entsperrt. Siehe da, es hat keine 2 Stunden gedauert und Paypal hat geantwortet.
Konto ist wieder frei und mein Bruder hat eine Ausgleichszahlung erhalten.
Es ist eindeutig, das Paypal ungesetzlich handelt.
Da sollten doch einige Anwälte dagegen vorgehen, so das Paypal die AGB's und Richtlinien ändert.
Ich glaube nähmlich das diese auch in Luxemburg und England gegen die geltenden Gesetze handeln.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Da sollten doch einige Anwälte dagegen vorgehen, so das Paypal die AGB's und Richtlinien ändert.
Denen fehlt dazu schlichtweg die Motivation, aber du kannst ja mal versuchen einen zu finden...

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