Guten Tag
Ich habe am Dienstag eine Email von PayPal/KSP erhalten.
In dieser steht folgendes:
Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.
Ihre E-Mailadresse:XXXXXX
Aktenzeichen: XXXXX
Sehr geehrter Herr XXXX,
wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.
PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 17,80 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden
Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Negativsaldo PayPal Konto EUR 17,80
zzgl. Verzugszinsen seit dem 09.01.2017 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,04
Anwaltsgebühr* EUR 27,00
Auslagenpauschale* EUR 5,40
Gesamtbetrag
EUR
50,24
Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von EUR 50,24 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum
13.02.2017
auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.
Mit freundlichen Grüßen
KSP Rechtsanwälte
Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.
Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:
PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der Kennung "XXXXXXXXX" wurde am 13.11.2014 bei unserer Mandantin registriert und zum Versand von Zahlungen verwendet.
Sie haben PayPal beauftragt, eine Zahlung in Ihrem Namen auszuführen und den entsprechenden Betrag per Lastschrift von Ihrem Bankkonto einzuziehen. Hinsichtlich dieser Lastschrift kam es sodann zu einer Rücklastschrift, so dass die Forderung nun zuzüglich etwaiger Rücklastschriftgebühren zum Ausgleich offen steht.
Mit der Zahlung dieses Betrages befinden Sie sich bereits seit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges in Zahlungsverzug.
Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "XXXXXXXXX" versandt
Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.
Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang bzw. keine entsprechende Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift vorliegen haben, werden wir unserer Mandantin empfehlen, Weiterungen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.
* Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2
, 13
f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG
Ich habe die 17,80€ bereits ausgeglichen und frage mich nun in welcher Hinsicht ich auf das schreiben reagieren soll.
Ist es überhaupt rechtlich in Ordnung dass sie das Geld fordern? Kann ich dort nicht einfach widersprechen?
Also was sollte ich nun am besten tuen?
LG Peter
PayPal/KSP - "Mahnung"?
3. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 3. Februar 2017 | 13:15
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
PayPal/KSP - "Mahnung"?
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#1
Antwort vom 3. Februar 2017 | 13:34
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatIch habe die 17,80€ bereits ausgeglichen :
Wann genau? Sofort nach der Rücklastschrift oder erst im Zusammenhang mit der anwaltlichen Aufforderung.
Verzug ist durch die Rücklastschrift eingetreten.
Berry
#2
Antwort vom 3. Februar 2017 | 14:19
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Wenn dein PayPal Konto ausgeglichen ist kannst du das ignorieren. In seltenen Fällen kommt nochmal ein Mahnbescheid dem man einfach widerspricht. Ksp ist recht harmlos
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Februar 2017 | 19:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:ZitatIch habe die 17,80€ bereits ausgeglichen :
Wann genau? Sofort nach der Rücklastschrift oder erst im Zusammenhang mit der anwaltlichen Aufforderung.
Verzug ist durch die Rücklastschrift eingetreten.
Berry
Heute habe ich das schreiben gelesen und sofort den Betrag ausgeglichen. (Ein Kollege hat mir Geld gesendet damit es sofort auf PayPal ausgeglichen ist, sonst dauert es ja 2-3 Tage)
#4
Antwort vom 3. Februar 2017 | 19:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatWenn dein PayPal Konto ausgeglichen ist kannst du das ignorieren. In seltenen Fällen kommt nochmal ein Mahnbescheid dem man einfach widerspricht. Ksp ist recht harmlos :
Ich hab da ein bisschen Angst vor weiteren Kosten und würde gerne eine Sicherheit haben, anstatt ein vielleicht kommt was vielleicht auch nicht. Klar die 30€ Anwaltskosten ist jetzt nicht die Welt und es könnte sein dass es denen egal ist, aber wenn mehr wird ist es auch *****.
Kurze Erklärung warum ich die 30 € nicht einfach bezahle. Ich bin Schüler und verdiene kein Geld und von daher sind 30€ viel Geld für mich, was ich sicher sinnvoller investieren könnte.
#5
Antwort vom 3. Februar 2017 | 20:40
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Sicherheit gibt es nicht. Aber Erfahrungen zeigen, dass ksp die Gebühren nicht einklagt. Die sind auch kaum durchsetzbar. Warum sollte das also in diesem Fall anders sein?
#6
Antwort vom 3. Februar 2017 | 23:13
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatSicherheit gibt es nicht. Aber Erfahrungen zeigen, dass ksp die Gebühren nicht einklagt. Die sind auch kaum durchsetzbar. Warum sollte das also in diesem Fall anders sein? :
Hast du irgendwelche Quellen bzw Verweise zu ähnlichen Fällen mit so einem Ausgang?
Und warum sind sie kaum durchsetzbar?
-- Editiert von Peter2323 am 03.02.2017 23:14
#7
Antwort vom 4. Februar 2017 | 14:18
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Schau einfach mal in diesem Forum hier, da gibt es genug ähnlich gelagerte Fälle. Dass die Gebühren durchgesetzt wurden ist mir noch nicht zu Ohren gekommen
Und jetzt?
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