PayPal und KSP, wie soll ich vorgehen?

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Burkii57
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
PayPal und KSP, wie soll ich vorgehen?

Guten Abend meine Damen und Herren.

Vorerst will ich sagen, ich weiß dass es diese Fragen bereits gibt aber wenn ich persönlich angeschrieben werde fühle ich mir einfach wohler.

Und zwar war mein PayPal Account eine Zeitlang im Minus (natürlich meine Schuld will ich garnicht gut reden!)
Auf jeden Fall habe ich am 3.1 eine Mail von KSP Anwälten bekommen in dieser Stand das:

Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.
Ihre E-Mailadresse: xxx@xxx.at
Aktenzeichen: xxxxx


Sehr geehrter xxxxx,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 82,50 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 82,50
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1 , 2 i.V.m. 286 , 288 BGB )
Zinsen seit dem 16.12.2017 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,16
Kaufmännische Mahnkosten1 EUR 9,00
Anwaltsgebühr2 in Höhe von EUR 58,50
Auslagenpauschale3 EUR 11,70
Gesamtbetrag
EUR
161,86
1 Kosten, die unserer Mandantin vor unserer Beauftragung durch ihren eigenen Mahnprozess entstanden sind
2, 3 Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2 , 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG

Wir fordern Sie auf, den Betrag von EUR 161,86 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum

15.01.2018

auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.

Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.



Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:

PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der E-Mailadresse "xxx@xxx.at" wurde am 22.10.2015 bei PayPal registriert. Dieses Nutzerkonto wurde für Zahlungstransaktionen verwendet.

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 82,50 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR -7,50 und Gebühren seitens PayPal (z.B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 90,00.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal u. a. am 15.12.2017 vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "xxx@xxx.at" versandt.

Sollten Sie die Forderung noch nicht zuordnen können, so weisen wir darauf hin, dass Ihnen der Zugriff auf das Kundenkonto, also der Abruf der Transaktionsdetails derzeit noch möglich ist. Dazu loggen Sie sich unter https://www.paypal.com mit der im Betreff angegebenen Email-Adresse und Ihrem PayPal-Passwort ein. Über die Felder "Zu Ihrem Kundenkonto" und "Alle anzeigen" können Sie sich sämtliche Zahlungsvorgänge anzeigen lassen und im Fenster "Transaktionen suchen" die Transaktionsdetails abrufen.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung noch zusätzlich von Ihnen zu tragen wären.

Meine Frage, wie sollte ich darauf reagieren? Ich meine, ich weiß dass ich schuldig bin aber diese Mail kommt mir irgendwie komisch vor. Vorallem weil es kein Brief oder sowas ist sondern nur eine Mail. Sollte ich diese "sogenannten" Anwälte bezahlen oder nur mein PayPal Konto ausgleichen? Ich will nämlich echt nicht dass am Schluss ein 4 Stelliger Betrag nach Hause kommt. Das würde Mama garnicht gefallen :-D

Der Grund wieso ich hier Frage ist, ich habe davor im Internet ein paar Sachen gelesen und diese waren nicht gut gegenüber den KSP Anwälten.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxx


-- Editiert von Moderator am 08.01.2018 10:00

-- Thema wurde verschoben am 08.01.2018 10:00

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Lösche sofort das AZ und deinen Klarnamen!

Bist du volljährig?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Burkii57
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

AZ? :)

Ja, im Juni 18 geworden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

AZ=Aktenzeichen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Vorerst will ich sagen, ich weiß dass es diese Fragen bereits gibt aber wenn ich persönlich angeschrieben werde fühle ich mir einfach wohler.

Guten Abend Herr/Frau Burkii57.

Zitat:
Ich meine, ich weiß dass ich schuldig bin

Bist du das? Wie kommt die Forderung denn zustande? Nicht alles, was PayPal insbesondere im Verkäuferschutz/Käuferschutz so treibt, ist auch gesetzeskonform.

Zitat:
Vorallem weil es kein Brief oder sowas ist sondern nur eine Mail.

Sieht vielleicht komisch aus. Und ja, da will sich Paypal samt KSP einfach Porto sparen. Deswegen ist die Mail aber nicht weniger Wert, wie ein Brief.
Halt. So ganz stimmt das nicht. eMails verursachen keine Mahnkosten. Die 9€ kaufmännische Mahnkosten sind also schon mal völlig frei erfunden, denn auch Paypal schreibt keine Briefe.

Zitat:
Ich will nämlich echt nicht dass am Schluss ein 4 Stelliger Betrag nach Hause kommt.

Keine Angst. So völlig dreist sind die am Ende dann auch nicht ;-)

Zitat:
Das würde Mama garnicht gefallen

Natürlich. Und es ist auch gut so, wenn in der Erziehung solche Dinge dann durchaus als böse gelten und unter Strafe stehen. Seit diesem Juni bist du allerdings für dein Leben selbst verantwortlich und deine Eltern können dir nur noch mit Rat, nicht mehr mit Tat zur Seite stehen.

Frage: Hast du denn die vielen Mahn-eMails von Paypal bekommen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Burkii57
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo :)

Danke für die Antwort, also ich habe sehr wohl Nachrichten von PayPal bekommen aber sah das eher als „bitte" und nicht als Mahnung. das wird auch der Grund sein warum ich das so auf die leichte Schulter genommen habe :-\

Ich weiß dass ich bereits volljährig bin aber ich mache halt ab und zu unüberlegt Sachen die ich dann später bereue. Wie eben das hier. :)

-- Editiert von Burkii57 am 06.01.2018 12:36

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Und wie ist die Forderung nun entstanden?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Burkii57
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe mir vor einem Monat etwas gekauft und normalerweise bucht PayPal automatisch das Geld von meinem Konto ab. In dem Fall war es eben nicht so. Als ich die erste „Bitte" als Mail bekam wollte ich es überweisen aber habe es immer weiter nach hinten geschoben und leider vergessen.

Wie gesagt, die Schuld liegt an mir.. das kann ich überhaupt nicht gut reden aber dass die erstens mal keinen Brief versenden und dann ist diese Mail für mich auch noch so „komisch". Ich kann sowas ehrlich gesagt garnicht ernst nehmen solange es nicht als Brief bei mir einrrudelt

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Burkii57):
Der Betrag des Negativsaldos von EUR 82,50 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR -7,50 und Gebühren seitens PayPal (z.B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 90,00.

Die 90 EUR sind wohl ein schlechter Witz?
Wie schlüsseln die sich denn auf?

Da wären wohl 10,00 EUR das höchste der Gefühle. Also insgesamt 17,50 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Genau deswegen habe ich auch nachgefragt, Harry. Ich halte das auch für einen schlechten Witz.

Deine Bank hat also keine Rücklastschrift verzeichnet? Auf dem Kontoauszug steht auch nichts von einer Rücklastschrift?

Und wie teuer war der Einkauf am Ende tatsächlich?

-- Editiert von mepeisen am 06.01.2018 17:29

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Burkii57
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich habe mir erwas gekauft für knappe 70€. Und dann kam eben diese Bitte von PP die ich aber dummerweise auf die leichte Schulter nahm. Dann hat man mir pro „Bitte" 7 Euro dazu gerechnet (Gebühren) und ja, jetzt haben sich die KSP Anwälte eingeschaltet aber ich weiß nicht ob ich das Geld tatsächlich überweisen soll. PayPal gebe ich natürlich das Geld was sie von mir verlangen aber die Preise von der Anwaltschaft sind ja Utopisch. Jetzt weiß ich wirklich nicht was ich machen soll

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde das für Paypal bezahlen und noch großzügige 2€ für Zinsen und Stromkosten dazu tun.
Der KSP würde ich schreiben, dass ich den Rest als frei erfunden ablehne. Insbesondere die Mahnkosten von 9€ für eMails. Sie mögen doch mal bitte diese Kosten anhand von Rechnungen nachweisen.
Zudem würde ich eine Vertragskopie zwischen PayPal/KSP verlangen und einen Arbeitsnachweis der Kanzlei.

Normalerweise meckern die dann etwas und irgendwann hört das auf.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.642 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen