PayPal Schulden nach der Insolvenz weg

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
schuldemann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
PayPal Schulden nach der Insolvenz weg

Hallo, ich befinde mich nun seid 3 monaten in privatinsolvenz. leider habe ich auch schulden bei paypal. darüber gibt es aber keinen gerichtlichen titel also wurde das nicht mit aufgenommen. sind die schulden nach der insolvenz auch weg oder bekomme ich erst wieder ein paypal konto wenn alles beglichen ist. das selbe gilt auch für skrill und neteller.
gruss

-- Editier von schuldemann am 17.09.2017 17:23

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von schuldemann):
habe ich auch schulden bei paypal. darüber gibt es aber keinen gerichtlichen titel also wurde das nicht mit aufgenommen

Das war natürlich ziemlich dumm.



Zitat (von schuldemann):
sind die schulden nach der insolven auch weg

Nö, die Schulden sind auch nach der Insolvenz alle noch vorhanden.
Die Gläubiger können nur die Forderungen nicht mehr per Gerichtsvollzieher geltend machen und pfänden.



Zitat (von schuldemann):
bekomme ich erst wieder ein paypal konto wenn alles beglichen ist. das selber gilt auch für skrill und neteller.

Selbst wenn alles begleichen wäre, bedeutet das nicht automatisch, das man dort jemals wieder ein Konto bekommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schuldemann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo danke für die antwort. kann ich die schulden von paypal nachträglich in die liste eintragen lassen? auch wenn ich schulden habe die nicht gerichtlich tituliert sind?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von schuldemann):
auch wenn ich schulden habe die nicht gerichtlich tituliert sind?

Sinn und Zweck der Insolvenz sind ja, das man alle Schulden angibt.

Was für einen Schuldnerberater hatte man denn da?



In wie weit man die noch "nachmelden" kann, müsste man mal warten was die Spezialisten hier dazu sagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Du kannst nicht nur nachmelden, du musst es sogar. In die Inso gehören sämtliche Verbindlichkeiten die am Tag der Eröffnung vorhanden waren.
Warum sollten deine Gläubiger sich nochmals darauf einlassen mit dir eine geschäftliche Verbindung einzugehen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Wie sind denn die Paypal-Schulden entstanden?
Ich frage deshalb, weil Paypal extrem klagescheu ist (insb. bei Glücksspiel, Käuferschutzentscheidungen).

Paypal-Schulden sind in meinen Augen keine "echten" Schulden.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Paypal-Schulden sind in meinen Augen keine "echten" Schulden.


Wobei diese pauschale Aussage sehr gefährlich ist für jemanden, der gerade eine Insolvenz vorbereitet bzw. bei dem gerade das Verfahren eröffnet wurde. Es wird auf jeden Einzelfall ankommen, ob die Forderungen von PayPal berechtigt sind oder auch nicht.

So oder so, hätten PayPal, skrill und neteller mit in das Gläubigerverzeichnis aufgenommen werden müssen. Es ist nicht Voraussetzung, dass ein Titel vorliegt. Nun liegt ein falsches Verzeichnis vor und wenn es ganz blöd läuft, gibt es eine Versagung der RSB.

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