Ich habe ein Ersatzteil verkauft. Der Käufer wollte die Ware auf die Adresse seiner Firma zugeschickt bekommen.
Der Nachweis mit der Sendungsnummer sind vorhanden.
Der Käufer stellt einen Fall wegen nicht erhaltenen Artikels.
PayPal gibt dem Käufer Recht, da der Versand zu dem Käufer nach Hause erfolgen sollte und nicht zu seiner Arbeitsstelle.
Das Geld wurde eingezogen und das Konto muss von mir ausgeglichen werden.
PayPal ist kein seriöses Unternehmen.
PayPal Käuferschutz nicht zu empfehlen
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
ZitatPayPal Käuferschutz nicht zu empfehlen :
Wieso? Hat für den Käufer doch funktioniert?
ZitatPayPal ist kein seriöses Unternehmen. :
Warum?
Wenn man sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen hält, muss man mit den Konsquenzen leben.
Hier hat sich der Verkäufer nicht an die Regeln gehalten, dann greift die "Verscherung" auch nicht. Das ist schlicht "selbst schuld" und hat nichts mit "seriös" oder "unseriös" zu tun.
Jetzt wird es etwas aufwendiger (Fristetzung mit Zustellnachweis an den Käufer, eventuell Klage gegen den Käufer) für den Verkäufer an das Geld zu kommen.
ZitatDer Nachweis mit der Sendungsnummer sind vorhanden. :
Nachweis wofür? Nur für den Versand eines Paketes mit unbekanntem Inhalt oder auch dafür was dort drin war?
Zitat:Das Geld wurde eingezogen und das Konto muss von mir ausgeglichen werden.
Was heisst hier "muss"?
Sie müssen das Paypal-Konto nicht ausgleichen.
Der Käufer hat die Ware doch nachweislich erhalten.
Paypal kann mit seinen AGB nicht das BGB außer Kraft setzen. Deswegen kann Ihnen das egal sein, ob da ein Minus bei Paypal steht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWas heisst hier "muss"? :
Streng genommen "muss" er, da er sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen gehalten hat. Einklagen müsste der den Betrag dann vom Käufer.
Hallo
Wieso noch eine Fristsetzung? Hier kann der TE doch gleich direkt Morgen auf Kosten des K einen Anwalt beauftragen, eine Fristsetzung ist da meiner Meinung nach nicht mehr nötig, zwar nicht falsch aber nicht nötig...Zitat:Fristetzung mit Zustellnachweis an den Käufer, eventuell Klage gegen den Käufer
Wieso sollte der Verkäufer irgendetwas vom Käufer einklagen? Der Verkäufer hat doch sein Geld anscheinend rechtzeitig in Sicherheit gebracht, ansonsten würde Paypal nicht den Ausgleich des Kontos einfordern.
Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Paypal und dem Verkäufer müssen nicht zwingend rechtlich wirksam sein. Und Paypal ist nicht dafür bekannt, die eigenen Käuferschutzentscheidungen gerichtlich prüfen zu lassen -> Paypal ist klagescheu, d.h. der Verkäufer braucht das Konto nicht auszugleichen.
ZitatWieso sollte der Verkäufer irgendetwas vom Käufer einklagen? :
Wie geschrieben: Wenn er das Konto ausgleichen würde...
Paypal biete ich schon länger nicht mehr an. Oft behaupteten Käufer, sie hätten die Ware nicht erhalten und PP gab ihnen das Geld zurück. Auch der Hinweis, dass die Käufer PP nur in Anspruch nehmen können, wenn sie die Paket Gebühren bezahlen, half nicht. Dann bot ich PP nur noch an, wenn ich größere Waren angeboten hatte. Mittlerweile habe ich die Faxen dicke und möchte damit auch nie wieder etwas zu tun haben. Ware war weg, das Geld auch.
Ich würde an deiner Stelle dem Käufer eine Frist setzen, dass er den Betrag nochmal überweist (oder ist es so, dass das Geld "eingefroren" ist und weder du noch der Käufer das Geld haben?).
Du hast den Beleg, dass du die Ware versendet hast. Dann kannst du auch die Sendungsverfolgung einsehen. Hat er die Ware erhalten, muss der Käufer bezahlen. Wenn er meint, er muss die Firma als Empfänger wählen, um behaupten zu können, ein Kollege hat wohl die Ware erhalten, ist es nicht dein Problem.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
24 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten