PayPal Käuferschutz nicht zu empfehlen

7. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
msn472026-38
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal Käuferschutz nicht zu empfehlen

Ich habe ein Ersatzteil verkauft. Der Käufer wollte die Ware auf die Adresse seiner Firma zugeschickt bekommen.
Der Nachweis mit der Sendungsnummer sind vorhanden.
Der Käufer stellt einen Fall wegen nicht erhaltenen Artikels.
PayPal gibt dem Käufer Recht, da der Versand zu dem Käufer nach Hause erfolgen sollte und nicht zu seiner Arbeitsstelle.
Das Geld wurde eingezogen und das Konto muss von mir ausgeglichen werden.
PayPal ist kein seriöses Unternehmen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von msn472026-38):
PayPal Käuferschutz nicht zu empfehlen

Wieso? Hat für den Käufer doch funktioniert?



Zitat (von msn472026-38):
PayPal ist kein seriöses Unternehmen.

Warum?
Wenn man sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen hält, muss man mit den Konsquenzen leben.
Hier hat sich der Verkäufer nicht an die Regeln gehalten, dann greift die "Verscherung" auch nicht. Das ist schlicht "selbst schuld" und hat nichts mit "seriös" oder "unseriös" zu tun.



Jetzt wird es etwas aufwendiger (Fristetzung mit Zustellnachweis an den Käufer, eventuell Klage gegen den Käufer) für den Verkäufer an das Geld zu kommen.



Zitat (von msn472026-38):
Der Nachweis mit der Sendungsnummer sind vorhanden.

Nachweis wofür? Nur für den Versand eines Paketes mit unbekanntem Inhalt oder auch dafür was dort drin war?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Zitat:
Das Geld wurde eingezogen und das Konto muss von mir ausgeglichen werden.


Was heisst hier "muss"?
Sie müssen das Paypal-Konto nicht ausgleichen.
Der Käufer hat die Ware doch nachweislich erhalten.
Paypal kann mit seinen AGB nicht das BGB außer Kraft setzen. Deswegen kann Ihnen das egal sein, ob da ein Minus bei Paypal steht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Was heisst hier "muss"?

Streng genommen "muss" er, da er sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen gehalten hat. Einklagen müsste der den Betrag dann vom Käufer.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Fristetzung mit Zustellnachweis an den Käufer, eventuell Klage gegen den Käufer
Wieso noch eine Fristsetzung? Hier kann der TE doch gleich direkt Morgen auf Kosten des K einen Anwalt beauftragen, eine Fristsetzung ist da meiner Meinung nach nicht mehr nötig, zwar nicht falsch aber nicht nötig...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Wieso sollte der Verkäufer irgendetwas vom Käufer einklagen? Der Verkäufer hat doch sein Geld anscheinend rechtzeitig in Sicherheit gebracht, ansonsten würde Paypal nicht den Ausgleich des Kontos einfordern.

Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Paypal und dem Verkäufer müssen nicht zwingend rechtlich wirksam sein. Und Paypal ist nicht dafür bekannt, die eigenen Käuferschutzentscheidungen gerichtlich prüfen zu lassen -> Paypal ist klagescheu, d.h. der Verkäufer braucht das Konto nicht auszugleichen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wieso sollte der Verkäufer irgendetwas vom Käufer einklagen?

Wie geschrieben: Wenn er das Konto ausgleichen würde...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Paypal biete ich schon länger nicht mehr an. Oft behaupteten Käufer, sie hätten die Ware nicht erhalten und PP gab ihnen das Geld zurück. Auch der Hinweis, dass die Käufer PP nur in Anspruch nehmen können, wenn sie die Paket Gebühren bezahlen, half nicht. Dann bot ich PP nur noch an, wenn ich größere Waren angeboten hatte. Mittlerweile habe ich die Faxen dicke und möchte damit auch nie wieder etwas zu tun haben. Ware war weg, das Geld auch.

Ich würde an deiner Stelle dem Käufer eine Frist setzen, dass er den Betrag nochmal überweist (oder ist es so, dass das Geld "eingefroren" ist und weder du noch der Käufer das Geld haben?).

Du hast den Beleg, dass du die Ware versendet hast. Dann kannst du auch die Sendungsverfolgung einsehen. Hat er die Ware erhalten, muss der Käufer bezahlen. Wenn er meint, er muss die Firma als Empfänger wählen, um behaupten zu können, ein Kollege hat wohl die Ware erhalten, ist es nicht dein Problem.

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