Guten Tag
Habe eine Frage?
Ich hatte mal ein Beamer bestellt und wurde von PayPal von meinem Konto abgebucht.
Da der Beamer defekt war, hatte ich den zurück geschickt und weiter nichts gehört und auch kein Geld zurück bekommen.
Als ich bei PayPal angerufen habe, wurde mir gesagt, das ich das von meiner Bank zurück holen sollte.
Das hatte ich auch getan.
Tage später, hatte PayPal mir die Summe zurück gebucht, was ich leider übersehen habe.
Jetzt kam eine E-Mail von KSP Rechtsanwälte mit eine gewaltigen Rechnung.
In der Rechnung standen auch Mahngebühren. Als ich alle Mails durchgesehen habe, hatte ich auch eine Mahnung im Postfach, aber nicht von PayPal sondern von einer anderen Firma. Hatte die nicht gelesen und so in den Papierkorb geschoben. Blöd, ich weiß.
Nun meine Frage, muss ich die komplette Summe an die Anwälte bezahlen, oder nur der ausstehende Betrag?
Ich hatte nur E-Mails bekommen und blöder weise nicht gelesen?
Hatte keine Briefe bekommen nur Mails. Dachte das muss immer per Post gemacht werden ?
-- Editier von fb472350-39 am 12.08.2017 11:36
PayPal - KSP Rechtsanwälte
12. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 12. August 2017 | 11:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal - KSP Rechtsanwälte
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#1
Antwort vom 13. August 2017 | 04:51
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Zitat:Dachte das muss immer per Post gemacht werden ?
Nö.
Prinzipiell hat PayPal das Geld an den Händler gezahlt und du hast dir das Geld von PayPal geholt, obwohl du es beim Händler hättest „anfordern" müssen.
Das heißt, du schuldest PayPal mindestens die Hauptfordung + Rücklastschriftkosten.
Kommt jetzt eben darauf an, ob du PP weiter nutzen willst. Wenn ja, alles überweisen an ksp., wenn nicht, dann die Hauptforderung + Rücklastschriftkosten + Zinsenn an PP.
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