PayPal - HFG Inkasso

20. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go460286-58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal - HFG Inkasso

Hallo und guten Tag

Im September 2013 hatte ich bei ebay einige Artikel verkauft. Bis auf einen waren alle zufrieden. Der, der nicht zufrieden war stellte damals bei PP Käuferschutz. Wie nicht anders zu erwarten, hatte PP nach etlichen Mails und telefonaten zu Gunsten des Käufers entschieden.

Da ich CH-Staatsbrüger bin und auch in der Schweiz wohne, bat ich den Käufer den Artikel korrekt als Rücksendung zu deklarieren. Was er leider nicht tat. Als dann das Paket bei mir war, sollte ich Zollgebühren, MwSt und Bearbeitungsgebühren um die 60CHF zahlen. Was ich nicht tat, weil der Verlust dann zu gross gewesen wäre. Also habe ich die Annahme verweigert.

Ich habe dann PP darauf hingewiesen, dass ich die Annahme verweigert habe und somit den Artikel nicht erhalten habe. PP hat das nicht interessiert. Somit hat der Käufer das Geld UND den Artikel zurückerhalten.

Die Zeit verging und irgendwann kamen dann Mails der HFG Inkasso im Namen von PP. Schriftliche schreiben kamen ebenfalls, aber nie eingeschrieben.

HFG fordert nun seit bald 3.5 Jahren Geld von mir. Aktuell sind es EUR 360,** (Ursprüngliche PP Rückerstattung an den Käufer 1130€) die ich innert 10 Tagen zahlen soll oder: "Nach fruchtlosem Ablauf werden wir unserer Mandantschaft nahelegen, ohne weitere Ankündigung gerichtliche Maßnahmen gegen Sie einzuleiten.

Wir weisen Sie nochmals daraufhin, dass dadurch erhebliche Mehrkosten entstehen, die zu Ihren Lasten fallen würden.
"


Was meint Ihr? Weiter ignorieren? Gehen Deutsche Inkassobüros Gerichtlich über die Landesgrenze hinaus in einen Nicht-EU Staat um Forderung einzutreiben?

Grüsse

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich würde alles was nicht von einem Gericht kommt ignorieren. Die Forderung ist nicht durchsetzbar, egal ob in D oder CH.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go460286-58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

So in der Art habe ich mir das auch gedacht.

Oben hat sich dann ein Fehler eingeschlichen.

Zitat:
(Ursprüngliche PP Rückerstattung an den Käufer 1130€)


Es sind natürlich nicht 1130€ sondern 130€

0x Hilfreiche Antwort

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