Pay... Klage

3. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
gsxr1000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pay... Klage

Hallo Community,

Ich heiße Oscar und weiß nicht mehr weiter, habe naiv immer geglaubt was in den Foren steht. Kurz zur Vorgeschichte; Mein kleiner Cousin spielt an meinem Laptop Computerspiele und entdeckt anschließend ein Programm,welches ihn wirklich sehr interessiert! "Es ist ein Spiel mit einer Kugel und ganz einfach", sagte er mir und ich freue mich auch noch für ihn!

Das Dumme ist nur, er hatte mein PAY... Passwort und meine Email Adresse. Nun habe ich ein Saldo von ca.8300 euro durch meinen kleinen Cousin bei Pay... .

Ich habe veresucht mit Pay... Kontakt aufzunehmen und die Sache durch eine Einmalzahlung zu erledigen aber leider kein Erfolg.

Da ich immer gehört habe, paypal klagt nicht, bin ich etwas ruhiger. Vielleicht hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen und könnte mir helfen.



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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

8300€ Negativsaldo bei Paypal durch ein Computerspiel? Wie kommt denn so etwas zustande? Mich würde mal interessieren, was das für ein Spiel ist. Du hast Paypal eine Einmalzahlung von 8300€ angeboten und sie haben abgelehnt?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Also bei solchen Summen rentiert sich schon eine Klage durch KSP. Vor allem da es keine dubiose Käuferschutzsache ist, sondern eine "normale" Zahlungsdienstleistung (für Poker?).
Ob man PP jetzt wegen den schwachen Sicherheitsmaßnahmen, fehlender Limitierung, Minderjähriger(?) o.a. Argumenten dranbekommt ist eine andere Sache.

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#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Nicht autorisierte Zahlung?

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von gsxr1000 am 03.01.2014 19:59

"Es ist ein Spiel mit einer Kugel und ganz einfach"

quote:
von Pragmaticus am 03.01.2014 21:18

(für Poker?)

Wir spielen Poker mit Karten. Mein erster Gedanke war Roulette...

quote:
von mepeisen am 03.01.2014 20:51

Du hast Paypal eine Einmalzahlung von 8300€ angeboten und sie haben abgelehnt?

Ich glaube DAS hat er nicht.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Paypal/KSP muessten aber einige Huerden ueberwinden, um hier eine Klage zu gewinnen.

Insb. wurde die Zahlung nicht autorisiert.
Zum Anderen ist die Frage, ob Gluecksspielschulden so einfach durchsetzbar sind.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich glaube DAS hat er nicht.

Das war mir schon klar, ich hab nachgefragt, weil ich die komplette Geschichte nicht glauben konnte. Aber die Idee mit dem Roulette erklärt das alles ganz schnell auf erschreckende Art und Weise. "Spiel mit einer Kugel, was ganz einfach ist." Klar, Roulett. Glücksspiel.

Blöd, dass man gegenüber Paypal zuerst Entgegenkommen signalisierte. Vielleicht damit rausreden, dass man wegen der Höhe angst hatte und nicht geschaut hatte, was da eigentlich gefordert wurde. Vertragsschluss anfechten, wegen Minderjährigkeit des Cousins, wegen vermutlich nicht vorliegender Lizenz in Deutschland usw.

Ich drücke mal die Daumen, dass das gut ausgeht. Der kleine Cousin hat sich natürlich eine Kopfwäsche verdient bzw. eine vernünftige Schulung, was man im Internet darf und was nicht.

Zeigt sich einmal mehr: Paypal ist, was Sicherheit angeht, der letzte Dreck.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
Zum Anderen ist die Frage, ob Gluecksspielschulden so einfach durchsetzbar sind.
Das spielt vermutlich bei der Sache keine Rolle, da PP oder Visa oder wer auch immer nicht der Ausrichter des Glückspiels ist. Die Geschichte ist sowieso verwunderlich, da ein normales PP-Konto bei ca. 2000-2500/Jahr begrenzt ist.
Ich sehe Mißbrauch als einzige Chance, denn die Story mit dem kleinen Cousin glaubt doch kein Mensch. Bringt auch den TE in Probleme, da er damit selbst Schuld für die Nutzung des Konto ist.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Zeigt sich einmal mehr: Paypal ist, was Sicherheit angeht, der letzte Dreck.


Wenn der TE Zugangsdaten weitergibt, ist jede Sicherung zwecklos. Einen TAN-Zettel hätte er sicherlich auch noch gleich mitgegeben. :crazy:

quote:
Ich sehe Mißbrauch als einzige Chance, denn die Story mit dem kleinen Cousin glaubt doch kein Mensch.


Wir geben hier aber keine Anleitung zum Betrug, hm?

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""

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
Wir geben hier aber keine Anleitung zum Betrug, hm?
Oh nein - das war nicht mein Gedanke. Man muss es diesem fragwürdigen Zahldienst aber auch nicht leichter machen ...
Hat sowieso keinen Sinn, wenn der TE einschlägig vorbelastet ist und IP bekannt und und und. Mißbrauch (durch Cousin) ist aber nicht falsch. Wie diese hohe Summe verfügt werden konnte ist ja auch noch etwas nebulös.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Das spielt vermutlich bei der Sache keine Rolle, da PP oder Visa oder wer auch immer nicht der Ausrichter des Glückspiels ist.


Das sehe ich nicht so.
Es ist zwar die klassische Ausrede, dass Paypal nur Zahlungsdienstleister sei.

Visa und Paypal würde ich nicht vergleichen.
Bei Paypal würde ich mir gar nicht so sicher sein, ob der Gluecksspielanbieter tatsächlich die EUR 8300 erhalten und behalten durfte. Oftmals belastet Paypal nämlich das Haendlerkonto auch mit EUR 8300, wenn es zu einer Ruecklastschrift kam.
Wieso sollte Paypal bei so einer Sachlage berechtigt sein, vom Betroffenen noch einmal EUR 8300 zu verlangen.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Wenn der TE Zugangsdaten weitergibt, ist jede Sicherung zwecklos. Einen TAN-Zettel hätte er sicherlich auch noch gleich mitgegeben

Du hast auch nur einen Funken Ahnung, wovon du redest? Es gibt eine gesetzlich festgeschriebene Haftung, dass der Zahlungsdienstleister bei einer nicht autorisierten Zahlung haftet. Seit Jahren rüsten die Banken in Thema Sicherheit immer mehr auf. Paypal guckt zu und ignoriert dieses ganze Treiben von abgefischten Passwörtern u.ä. Einfache TAN-Bögen gibt es doch so gut wie gar nicht mehr, überleg mal warum... Zu unsicher...

Das mit der Zahlungsgrenze ist wichtig. Bei einem privaten Paypal-Konto sind solche Zahlungen in der Höhen kaum möglich.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Einfache TAN-Bögen gibt es doch so gut wie gar nicht mehr


Bei der Deutschen Bank schon.

Und PayPal arbeitet weltweit, sollen die da von jedem Nutzer in Lampukistan einen Chipkartenleser oder ein Handy verlangen? Immer diese Kurzsichtigkeit, alles an deutschen Standards messen zu wollen...

-- Editiert TheCat am 07.01.2014 10:36

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bei der Deutschen Bank schon. <hr size=1 noshade>

Und Paypal hat nicht einmal das.

quote:<hr size=1 noshade>Und PayPal arbeitet weltweit, sollen die da von jedem Nutzer in Lampukistan einen Chipkartenleser oder ein Handy verlangen? Immer diese Kurzsichtigkeit, alles an deutschen Standards messen zu wollen... <hr size=1 noshade>

Nun, aber Paypal muss sich in Deutschland an deutsche Gesetze halten, wenn es sich in Deutschland an Verbraucher wendet. Und insbesondere §675u BGB . Ich gehe davon aus, dass entsprechende Bestimmungen europaweit im Rahmen von SEPA gelten, insofern also "Kurzsichtigkeit" nicht wirklich greift als Argument.

Paypal will es so einfach, dann müssen sie auch das Haftungsproblem akzeptieren.

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Die Diskussion geht doch in eine Richtung, in der ich gar nicht unterwegs war.
Mein Argument war nur, daß man nicht sagen kann "PayPal ist unsicher", wenn im Eingangsfall der Kontoinhaber selbst die Zugangsinformationen weitergegeben hat. Das wäre wie das Argument, ein Auto sei ohne Wegfahrsperre unsicher, wenn beim Ausgangsfall der Halter den Schlüssel weitergegeben hat - falsche Baustelle.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
wenn im Eingangsfall der Kontoinhaber selbst die Zugangsinformationen weitergegeben hat.

Und woher nimmst du das? Der TE hat nur geschrieben, dass der Cousin das Passwort hatte, nicht dass er es ihm gegeben hat. VIelleicht hat er kein besonders geschicktes Passwort verwendet. Aber selbst wenn er das Passwort hatte: Die Zahlung hat er trotzdem nicht autorisiert. Das Gesetz will zum Glück die Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht autorisierter Zahlung und trifft keine Aussage, ob irgendwelche Zugangsdaten weitergegeben wurden. Zum Glück müssen Zahlungsdienstleister auch haften, wenn der Kontoinhaber einem Phisher naiv, wie er ist, eine TAN auf die gefälschte Webseite gegeben hat.

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-- Editiert mepeisen am 07.01.2014 16:46

-- Editiert mepeisen am 07.01.2014 16:47

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