Pausenzeiten bei Überstunden

16. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Maous
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pausenzeiten bei Überstunden

Hallo,
hab da auch mal ne Frage. Wenn ich eine Regelarbeitszeit von 40 Std die Woche habe und von MO-Do 8,5 Std am Tag und Fr 6 Std arbeite brauche ich doch von Mo-Fr nur max 30 Minuten Pause machen!? Wie sieht das aus, wenn ich die Regelarbeitszeit durch Überstunden im Ausnahmefall überschreite und länger als neun Stunden arbeite, muss ich die Pausenzeit auf 45 Minuten verlängern oder brauch man das bei unregelmäßiger Überschreitung der 9 Stundengrenze nicht?


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die gesetzlichen Pausenzeiten zählen für jeden Tag einzeln, d.h. auch bei unregelmäßiger Überschreitung.

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#2
 Von 
biondo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,
bin zum ersten Mal hier. Gefällt mir.
Ich arbeite als Aushilfe (400,00 EUR Minijob) in einer Waschstraße. Ich buche mich bei Arbeitsbeginn per Mangetkarte ein und bei Ende wieder aus. Jedoch muss ich mich in die Pasue abmelden, wenn nichts zu tun ist, kein Auto zu reinigen ist, oder das Wetter schlecht ist (kommen keine Kunden!). Ist dann ein Auto zu reinigen, heißt es "Pause abmelden", ist das Auto fertig, wieder "Pause anmelden". So kommt es, dass ich manchmal 3 Stunden anwesend bin, aber effektive Arbeitszeit nur 30 Minuten abgerechnet werden. Auf einen Monat gesehen ist das ernüchtern, wenn man 80 Stunden zugegen war, aber nur 33 Stunden bezahlt werden. Das kann doch nicht der "wahre Jakob" sein. Gibt es hier gesetzliche Vorgabe zur Bezahlung der "Pausenzeiten"/Anwesendheitszeiten? Danke für eine kurzfristige Anwort

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

biondo, was ist arbeitsvertraglich konkret zur Arbeitszeit geregelt?

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#4
 Von 
biondo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Venotis,
es ist nichts vereinbart. Es existiert nur ein Fragebogen für Aushilfen; habe keinen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Danke für eine Antwort.
biondo

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Und mündlich auch nicht? Wenn du dich dort zur Verfügung halten musst ist das genauso Arbeitszeit. Du darfst ja vermutlich nicht einfach so weggehen. Oder? Allerdings seh ich 2 Probleme:
1. Kämst du, wenn da nicht ein Hungerlohn gezahlt wird mit 80 h pro Monat über die 400-Euro-Grenze und müsstest Steuern und SV nachzahlen
2. Sind dort möglicherweise nicht so viele Mitarbeiter tätig, dass es für einen Kündigungsschutz reichen würde. Das heißt 'Wer meckert fliegt.'

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