Pauschalreiseleistung mit Linienflug

31. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Naddelchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschalreiseleistung mit Linienflug

Hallo,
es wurde von Person A für 2 Erwachsene und 2 Kinder bei einem deutschen Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht, wovon der Rückflug ein Linienflug mit einem Zwischenstopp ist. Die im Betreff genannte Information stand erst auf der Buchungsbestätigung, also als die Reise schon fest gebucht war, OHNE weitere Information, z.B. dass hierbei besondere Bedingungen bzgl. Stornierung oder Umbuchung gelten.

Aus persönlichen Gründen muss Person A die Reise für alle Reiseteilnehmer auf ein anderes Datum umbuchen und erhält dann die Information vom Reiseveranstalter, dass dies ca. 750 € kostet. Auf Nachfrage von Person A, warum dies so teuer ist, kam die Antwort "Wegen dem Linienflug und den dazu gehörigen besonderen Bestimmungen."

Person A hatte bei der Buchung aber keinen blassen Schimmer und hätte wahrscheinlich nicht gebucht, wenn sie es gewusst hätte.

Wie ist die Rechtslage? Macht es Sinn, auf Konfrontation mit dem Reiseveranstalter zu gehen und - wenn ja - wie? :-)

Gruß

Reise mit Hindernissen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

haben Sie von der finalen Buchungsmaske einen Screenshot? Das waere u.U. nuetzlich.

Es kann sich auch um eine so genannte Dynamic-Buchung handeln, bei dieser Art Buchung ist es in der Regel nebensaechlich, ob Charter oder Linie gebucht wird, da diese Fluege in der Regel nicht umbuchbar sind.

Und dann duerfen Sie die AGB des Reiseveranstalters nicht ausser Acht lassen. Was steht dort - was passiert, wenn man umbucht? Hat man Sie im Reisebuero nicht ueber diesen Umstand aufgeklaert, dass manche Fluege nicht umbuchbar sind?

Teilen Sie doch einmal mit fuer wann die Reise gebucht ist, welches Reiseziel und welcher Veranstalter. Dann koennen hier sicher einige Tipps gegeben werden.


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 31.10.2016 17:02

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Person A hatte bei der Buchung aber keinen blassen Schimmer und hätte wahrscheinlich nicht gebucht, wenn sie es gewusst hätte.
Wie ist die Rechtslage? Macht es Sinn, auf Konfrontation mit dem Reiseveranstalter zu gehen und - wenn ja - wie? :-)


Beim letzten BGH-Urteil ging es zwar primär um die Umbuchungskosten bei Wechsel der Reisenden, und nicht um Wechsel der Reisedaten, aber vom Grundsatz her hat der BGH entschieden, dass Reiseanbieter nicht(!) verpflichtet sind, die Flüge so zu buchen, dass sie billig stornierbar oder billig umbuchbar sind. Wenn die Fluglinie so hohe Umbuchungskosten in Rechnung stellt, darf der Reiseveranstalter diese auch vom Kunden verlangen. Der Kunde muss sich dann halt überlegen, ob er die Umbuchungskosten akzeptiert oder auf die Umbuchung verzichtet.
Der BGH ist der Ansicht, dass es für die Mehrheit der Reisenden günstiger ist, wenn Reiseveranstalter günstige Flüge mit hohen Umbuchungskosten buchen, weil die meisten Reisenden gar nicht umbuchen. Es sei nicht gerechtfertigt Reiseanbieter dazu zu zwingen nur teure umbuchbare Flüge zu buchen, damit die Minderheit der Reisenden günstig umbuchen kann.
Von daher dürfte ein rechtliches Vorgehen ziemlich aussichtslos sein.

http://www.derwesten.de/panorama/reise-umbuchung-auf-dritte-bleibt-wohl-teuer-fuer-urlauber-id12231620.html

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Grundsätzlich denke ich aber schon, dass die Tarifkonditionen vor der Buchung der Pauschalreise schon deutlich kommuniziert werden müssen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120330 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Grundsätzlich denke ich aber schon, dass die Tarifkonditionen vor der Buchung der Pauschalreise schon deutlich kommuniziert werden müssen.

Wurde es doch: Reise XY zum Preis von X EUR.
Die ganzen Einzelkonditionen die dann bei Stornierung zwchen den ganzen Vertragspartnern und dem Reiseveranstalters gelten sind hier nicht relevant und müssen daher auch nicht kommuniziert werden. Das wird sich wohl auch keiner antun ...





-- Editiert von Harry van Sell am 01.11.2016 10:35

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Naddelchen):
......dass dies ca. 750 € kostet.......

Ausserdem sind rd. 700,-- bei 4 Personen nicht immens viel = ca. 30,-- - 50,-- Umbuchungsgebuehr pro Nase, und um die 150,-- Aufschlag pro Nase fuer den jetzt geltenden tagesaktuellen Flugpreis. Das erscheint mir nicht ueberzogen.

Da die TE nicht antwortet gehe ich davon aus, dass in den AGB unter Umbuchungen steht, dass eine Umbuchung pro Nase irgendwo den von mir vermuteten Betrag kostet, hinzu kommt ein evtl. Aufschlag auf den tagesaktuellen Flugpreis.

Zitat (von Naddelchen):
.....und hätte wahrscheinlich nicht gebucht, wenn sie es gewusst hätte......

Tja, so geht das immer = Wenn ich das gewusst haette, dann haette ich das niiiiemals gebucht.....


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#6
 Von 
Naddelchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Beiträge.
Es wurde mittlerweile eine Lösung gefunden, um NICHT umbuchen zu müssen
Grüße

0x Hilfreiche Antwort


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