Pauschalreise transfer nicht eingehalten

15. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb449825-72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschalreise transfer nicht eingehalten

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen, ob wir gegen den Reiseanbieter weiter Vorgehen können oder es nichts bringen würde.

Wir haben eine Pauschalreise bei Ltur gebuchte mit Transfer. Bei der Rückreise sollten wir um 5:05h vom Hotel abgeholt werden. Ausgecheckt sind wir 30min. vor dem Abholzeitpunkt und haben dort eine Stunde gewartet. Danach haben wir auf der Hotline angerufen und es wurde von dem Mitarbeiter gesagt das wir angeblich nicht da waren und einmal meine er wir wurden vergessen, alles ein bisschen komisch. Der Mitarbeiten meinte, dass jetzt niemand mehr kommt und wir sollen uns ein Taxi nehmen. Wir mussten 95 Euro für ein Taxi zum Flughafen zahlen (Beleg haben wir uns Ausstellen lassen).

Jetzt hat uns Ltur geschrieben, dass wir nicht pünklich am Abholtreffpunkt waren und dies mit GPS-Trackingdaten belegt werden kann. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies nicht stimmen kann, weil wir dort 30min davor gewartet haben.

Hat man eine Chance gegen den Reiseveranstalter vorzugehen?

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb449825-72):
Jetzt hat uns Ltur geschrieben, dass wir nicht pünklich am Abholtreffpunkt waren und dies mit GPS-Trackingdaten belegt werden kann.

Ach echt, die haben euch getrackt?
Dann würde ich die Firma anschreiben und sie auffordern sie möge doch mal bitte die Trackingdaten von jedem einzelen von euch übermitteln...




Zitat (von fb449825-72):
Ausgecheckt sind wir 30min. vor dem Abholzeitpunkt

Dafür gibt es Belege?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb449825-72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab schon zurück geschrieben, dass wir diese GPS-Daten gerne sehen möchten, weil dies nicht möglich ist.
Bisher kam keine Antwort zurück.


Nein ein Beleg vom Hotel hab ich mir nicht ausstellen lassen wann wir ausgecheckt sind:(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

vor Gericht wird zu beweisen sein, ob Sie tatsaechlich puenktlich zur Abholzeit zugegen waren oder nicht. Hilfreich waere da sicher der Beleg um wieviel Uhr Sie ausgecheckt haben.

Normalerweise ist es so, dass, wenn sie vom Taxifahrer nicht gefunden werden, ueber die Rezeption gesucht werden, wenn Sie also tatsaechlich kurzfristig vor geplanter Abholung ausgecheckt haben, haette man sich sicher an der Rezeption an Sie erinnert und auch gefunden. Denn wo naeher als im Bereich der Rezeption oder am Hotelhaupteingang haelt man sich zur Abholung auf und das mit Gepaeck????

Weist man Ihnen allerdings mit dem GPS-Protokoll nach, dass man vereinbarungsgemäss am Hotel war und weist das Protokoll nach, dass man eine gewisse Zeit gewartet und Sie vllt. auch noch gesucht hat, dann haben Sie ganz sicherlich den Kürzeren gezogen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen