Pauschalreise Dom. Republik

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Popeye99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Pauschalreise Dom. Republik

Hallo liebe Foristen,
am 02.07.2014 habe ich für meine Familie und mich eine 12 tägige Urlaubsreise nach Punta Cana gebucht (Pauschalreise all inklusive für insgesamt 3.886€/2 Personen+Kind) und mit der Fluggesellschaft Condor geflogen.
Mein Sachverhalt:
Wir waren im „Grand Palladium Palace" untergebracht welches wir aufgrund der sehr guten Strandlage ausgewählt hatten. Schon bei der Begrüßung wurden wir von der örtlichen Reiseleitung auf eine Baustelle im Hotel „The Royal Suite Turquesa by Palladium" hingewiesen welches sich in der gleichen Anlage befindet. Bei der Buchung wurde diese Tatsache jedoch mit keinem Wort erwähnt. Da sich die Arbeiten dort ganztägig von 06.30 Uhr bis nachts ca. 23.00 Uhr hinzogen bestand keinerlei Möglichkeit sich diesem, sehr störenden Lärm, zu entziehen.
Auch an den von der Baustelle entfernten Strandabschnitten des Hotels war eine überdurchschnittliche Lärmbelästigung gegeben.
In der zweiten Urlaubswoche wurde zudem noch eine weitere Baustelle in unserem Hotelgebäude begonnen. (Dachreparatur)
Diese dauerhafte Lärmbelästigung führte zu erheblichen Einschränkungen und Belästigungen für die gesamte Zeit unseres Aufenthalts.
Dazu kam noch das mein Koffer leider nie das Urlaubsziel erreicht hat, dadurch hatte ich eine zusätzliche psychische Belastung, musste mich um die Formalitäten kümmern und neu einkleiden, das zu Folge hatte, das ich mein Urlaub nicht genießen konnte und es mich viele Urlaubstunden gekostet hat.
Der Reiseveranstalter ist so Gütig und bietet mir 200€ Entschädigung.
Liebe Forum Mitglieder, bitte um Hilfe, wurdet Ihr Euch mit der Entschädigungssumme zufrieden geben?
Viele Grüße


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5 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Deutlich zu wenig!

http://www.finanztip.de/reisepreisminderung-baulaerm/

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, wenn man die fragt, was die einem freiwillig geben, sind 200€ schon recht großzügig.

Also man sollte schon genau sagen, was man will. 65% des Reisepreises.

Da kann man dann 1/3 ohne Gericht und Anwalt bekommen. Vorausgesetzt, man kommt überzeugend rüber, dass man notfalls auch einen Anwalt nimmt.
Denn dann kommen zu den 33% auch noch Anwalts und Gerichtskosten dazu.

Bevor man sich jedoch einen Anwalt nimmt, muss man sich selbst fragen, wie gut man beweisen kann, dass man dem Reiseveranstallter vor Ort mitgeteilt hat, dass man durch den Lärm gestört wird. Denn dieser hat erstmal ein Nachbesserungsrecht.
D.h. er hätte einen in eine Gleichwertige oder bessere Anlage unterbringen können.
Gerade in der DomRep stehe ich nämlich als Reiseveranstallter immer wieder vor dem Problem, dass der Flug vergleichsweise teuer ist, und die Hotels billig.
D.h. der Flug machen oft mehr als 50% des Reisepreises aus.
Da ist es dann ärgerlich, wenn ich erst bei der Rückkehr erfahre, dass ein Grund vorliegt, der zu einer Reisepreisminderung von mehr als 60% führt und dann noch "Entgangene Urlaubsfreuden" bezahlt werden sollen.
Es liegt dann am Reiseveranstallter, eine dem Gast eine teurere Anlage zuzuweisen, oder aber zu riskieren, verklagt zu werden.
Meine Erfahrung ist, dass wenn ich als Reiseveranstallter nachweisen kann, dass sich der Gast während des Urlaubs kein einziges mal gerührt hat, und sich bei der Vor Ort Betreuung noch für den "Tollen Urlaub" bedankt hat, dieser hier dann kein Geld bekommt, wenn etwas nicht gestimmt hat.
Umgekehrt kann man aber auch ordentlich hinten runterfallen, wenn man die Beschwerden vor Ort ignoriert.
Der Fairniss halber, womit viele Reisenden gerne auflaufen. Die Beschwerden muss nachweislich (Einschreiben Rückschein) binnen 1 Monat beim Reiseveranstallter sein.
D.h.
Beschwerde per Mail und Frist von 1-2 Wochen setzen. Aber auch nur, wenn man sich zutraut sachlich eine Beschwerde zu schreiben, ohne hierbei dem Reiseveranstallter zu viel Munition für eigenes Fehlverhalten zu liefern.
Und dann zum Anwalt, wenn keine Reaktion kommt und diesen dann ein Schreiben aufsetzen lassen.




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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

der Reiseveranstalter bietet Ihnen rd. 5 % des Gesamtreisepreises als Entschaedigung an, das entspricht nach der allgemeinen Rechtsprechung leichte Laermbelaestigung. Sie haben nun zu beweisen, dass diese Belaestigung gravierender war.

Der Gesetzgeber sieht fuer derartige Faelle vor, dass Sie als Reisende verpflichtet sind, die von Ihnen verspuerten Belaestigungen unmittelbar anzuzeigen (§§ 651 c , 651 d BGB ). Das bedeutet, haben Sie die Maengel der oertlichen Reiseleitung angezeigt und darueber ein Protokoll erstellen lassen? Mit der Maengelanzeige geben Sie dem Reiseveranstalter die Moeglichkeit der Abhilfe.

Man haette Sie also in ein anderes Hotel in Bavaro unterbringen koennen um der Baustelle auszuweichen.

quote:<hr size=1 noshade>.....Dazu kam noch das mein Koffer leider nie das Urlaubsziel erreicht hat, dadurch hatte ich eine zusätzliche psychische Belastung, musste mich um die Formalitäten kümmern und neu einkleiden, das zu Folge hatte, das ich mein Urlaub nicht genießen konnte..... <hr size=1 noshade>

Sorry, wenn ich so etwas lese (psychische Belastung), dann bekomme ich als psychische Belastung immer Lachkraempfe. Sie wollen doch im Falle eines Falles dies einem Richter nicht wirklich vermitteln. Der duerfte Ihnen dann empfehlen, besser im Sauerland Urlaub zu machen.

Es besteht also nicht das geringste Problem sich mit Bekleidung, Toilettenartikel usw. einzudecken. Oder gehen Sie abends nicht shoppen??Nach der Montrealer Uebereinkunft hat man Ihnen diese Zukaeufe zu erstatten bis zu einer Hoechstsumme von 1.131 SZR (SZR ist eine Art Hilfswaehrung, 1 SZR = ca. 1,17 Euro). Bei hinzu gekauften Sachen, wie Bekleidung, muss man sich einen Restwert anrechnen lassen.

Ist der Koffer verschwunden geblieben oder wurde er nachgeschickt?? Haben Sie, als Sie den Verlust bemerkten, am Lost & Found - Schalter am Zielflughafen ein Protokoll, ein so genanntes P.I.R-Formular, erstellen lassen?

Viele Gruesse
bernardoselva


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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

-- Editiert bernardoselva am 14.01.2015 13:23

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Popeye99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,
ganz herzlichen Dank für eure Antworten, das ich mit großem Interesse gelesen habe.

Zu den Unstimmigkeiten, es wurde alles (Baulärm, P.I.R-Formular) vor Ort Protokolliert und sogar von der Reiseleitung unterschrieben.
Nach dem Urlaub ca. Monat später habe ich meinen Koffer defekt und nicht vollständig wiederbekommen.

Lasen wir das mit dem Baulärm weg.

Ich habe etwas im Netz gefunden zb.

„Zusätzlich kann für jeden gepäcklos verbrachten Tag eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit nach § 651f Abs. 2 BGB verlangt werden; diese entspricht der Höhe nach dem Minderungsbetrag. Kostet eine Pauschalreise also 100 Euro am Tag, so kann der Reisende, je nach Spruchpraxis des zuständigen Gerichts, den Preis um 20 bis 50 Euro pro Tag mindern und weitere 20 bis 50 Euro pro Tag als Schadensersatz fordern, wenn er den Urlaub ohne Koffer begehen muss."

Nur wurde ich gerne von Euch wissen, wer ist jetzt für die Entschädigung zuständig, Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter? Da bin ich ein bisschen verwirrt.

Freundliche Grüße

Popeye

@ bernardoselva

Danke für die ehrlichen Worte.

„Es besteht also nicht das geringste Problem sich mit Bekleidung, Toilettenartikel usw. einzudecken. Oder gehen Sie abends nicht shoppen?"

Ok meine schuld, meine Frau wollte die Klamotten an alle Koffer verteilen, nur ich Depp wollte eigenen Koffer haben.
Und mit shoppen, das fehlt mir daheim schwer geschweige im Urlaub, aber bleiben wir sachlich.
In der Dom. Rep gab’s nur die Möglichkeit (Hotel Shoppingtour) in Top Markengeschäfte einzukaufen wo security mit geladener Waffe vor dem Eingang stand.
Ich habe für drei T-shert, Badehose, 2 kurze Hose, Badelatschen umgerechnet 351€ ausgegeben, natürlich nur Markensachen. Ach ja, was in der Kategorie XL
sehr schwierig war.
Unterhose könnte man natürlich auch kaufen zb. Cristiano Ronaldo für ein Schnäppchen 30$ pro Stück, uj da habe ich jeden Abend meine gewaschen.
Auch keine passende lange Hose gefunden, was bei 5 Sterne Hotel Àla carte Restaurant Pflicht ist, somit musste ich draußen bleiben.
Ich konnte auch mit der Taxi hinfahren wo die Einheimische einkaufen, aber nur auf meine eigene Verantwortung.

„Man haette Sie also in ein anderes Hotel in Bavaro unterbringen koennen um der Baustelle auszuweichen."
Wir waren Ende Oktober da, das bedeutet Nebensaison, überall Baustellen.

MFG
Popeye



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Wenn Sie gleich von Anfang an praezise Angaben gemacht haetten, waere die Situation besser einzuschaetzen gewesen.

quote:
.....Zu den Unstimmigkeiten, es wurde alles (Baulärm, P.I.R-Formular) vor Ort Protokolliert und sogar von der Reiseleitung unterschrieben.....

Na, das ist doch schon mal super.

Was hat man Ihnen vor Ort angeboten um den Baulaerm zu umgehen?

Wie hat man sich zum verloren gegangenen Gepaeck geaeussert?

quote:
.....In der Dom. Rep gab’s nur die Möglichkeit (Hotel Shoppingtour) in Top Markengeschäfte einzukaufen wo security mit geladener Waffe vor dem Eingang stand.....

mmh, behindert die Security einem beim Einkaufsvergnuegen???

Richtig ist, dass man im Bereich Punta Cana keinen natuerlich gewachsenen Urlaubsort fuer den abendlichen Bummel hat, eben auf die Hotelanlage angewiesen ist. Das habe ich, als ich dort arbeitete, ebenfalls als unangenehm empfunden.

quote:
.....Auch keine passende lange Hose gefunden, was bei 5 Sterne Hotel Àla carte Restaurant Pflicht ist, somit musste ich draußen bleiben.....

Das Sie keine lange Hose kaufen konnten werden Sie auch keinem Richter glaubhaft vermitteln koennen, eher schon die Tatsache, dass Sie, um eine Hose kaufen zu koennen, mit einem Taxi in den naechstgelegenen Ort fahren mussten. Und das haette man am Tage erledigen koennen, da ist die Gefahr der Kriminalitaet gering. Haben Sie die Reiseleitung um Mithilfe gebeten???

quote:
....Wir waren Ende Oktober da, das bedeutet Nebensaison, überall Baustellen.....

Auch das werden Sie nicht vermitteln koennen.

quote:
.....Nur wurde ich gerne von Euch wissen, wer ist jetzt für die Entschädigung zuständig, Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter?.....

Bei klassischen Pauschalreisen immer der Reiseveranstalter.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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