Pauschalpreisvereinbarungungen und Nachträge!!

20. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
unes2003
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschalpreisvereinbarungungen und Nachträge!!

Hallo,
wie sieht es aus, wenn ich mit einem AG einen Werkvertrag für Bauleistungen abschließen. Die Vergütung der Leistungen soll Pauschal erfolgen.
Jetzt habe ich folgendes problem, ich habe den Pauschalpreis durch ein LV ermittelt, was mir vom AG zugesendet worden war. Nachdem ich nun die Ausführungspläne erhalten habe, war ersichtlich , das es wesentliche Änderungen
von Ausführungen des Keller gab.Angebot belief sich auf weiße Wanne , gefordert wurde nun orange Wanne. Der Einheitspreis würde sich dadurch fast verdoppeln.
Nachdem ich den AG angerufen habe, meinte er nur das ich das gewußt habe und droht uns, wenn wir nicht anfangen,da wir mit dem Bau noch nicht angefangen haben, den Auftrag zu entziehen.
Der Vertrag ist von mir unterschrieben wurden und der Keller ist auch schon ausgeschachtet. Aber die Leistung wofür der Nachtrag gestellt werden mußte, wurde noch nicht begonnen.

Ist der Bau mit der Ausschachtung des AN schon begonnen?
Welche Rechte habe ich den jetzt als AN?

Zudem steht im Werkvertrag, das die Vertragbedingungen für Bauleistungen des Auftraggebers, in der gültigen Fassung Vertragsbestandteil sind.
Nur habe ich diese, bisher noch nie gesehen. Nachdem ich den AG darauf angesprochen habe, sagte er nur das diese angeblich nicht existieren würden....
Ist der Vertrag überhaubt gültig???

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