Sehr geehrten Damen und Herren,
Ich habe im April einen Mietvertrag unterschrieben, mit Mietbeginn am 1.12.02. Nun haben mein Freund und ich uns entschlossen zusammenzuziehen. Ich habe die Wohnung 3 1/2 Monate vor Beginn des Verhaetnisses gekuendigt.
Gelten die 3 monatigen Kuendigungsfristen?
Die Vermieterin moechte naemlich, dass ich von meinem Recht zuruecktrete die Wohnung zu beziehen, aber will drei Monate Miete haben. Ausserdem verlangt sie eine Pauschale von 300,- Euro zur Nachmietersuche. Ist das alles Rechtens?
Im Mietvertrag ist dazu nichts gesondert geregelt. Vielen Dank schon mal im Voraus fuer Ihre Hilfe. Mfg Mirka Rademacher
Pauschale zur Nachmietersuche
11. Oktober 2002
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Frage vom 11. Oktober 2002 | 08:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschale zur Nachmietersuche
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