Patentstreit zwischen Adidas und Nike

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Das LG Nürnberg-Fürth untersagte Adidas im Rahmen einer einstweiligen Verfügung einen Schuh in Deutschland herzustellen und zu verkaufen.

Der Laufschuh des fränkischen Unternehmens „adizero primeknit“ darf in Deutschland vorläufig nicht vertrieben werden.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth untersagte Adidas im Rahmen einer einstweiligen Verfügung den Schuh in Deutschland herzustellen und zu verkaufen.

Das Obermaterial des „adizero primeknit“ ist aus einem Stück gefertigt und nicht wie üblich aus mehreren Teilen zusammengesetzt. Der Schuh wurde im Rahmen der olympischen Spiele präsentiert.

Nike geht davon aus, dass Adidas mit dem Schuh ein Patent aus dem Jahr 2002 verletzt, auf welchem die „Flying Footwear Technologie“ basiert. Der „adizero primeknit“ wurde ähnlich wie die „Flyknit- Schuhe“ des Konkurrenten Nike aus miteinander verschmolzenen Fasern angefertigt.

Adidas hat sich bislang inhaltlich nicht geäußert. Die Pressesprecherin Katja Schreiber sagte gegenüber der dpa. „Uns liegen die Unterlagen vor, und die prüfen wir jetzt.“ Nike ist daran interessiert, den vorläufigen Erfolg des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens dauerhaft zu sichern und möchte das Hauptsacheverfahren anstreben.

Fazit:

Das Vorgehen des Markenartiklers Nike ist nachvollziehbar, da die beiden Sportartikelhersteller in direkter Konkurrenz zueinander stehen. Die Beantragungen einstweiliger Verfügungen gegen den Konkurrenten gehören daher zum Tagesgeschäft im Wettbewerb zwischen Markenherstellern, da mit Hilfe der einstweiligen Verfügungen auf schnelle Art und Weise vorübergehender Markenschutz erlangt werden kann.

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