Passwort an Email versenden legal

26. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb424479-100
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Passwort an Email versenden legal

Ist es legal, ein Programm zu veröffentlichen, dass das Passwort eines anderen Spiels abfragt und wenn der Nutzer dieses Passwort eingibt, dass es dann zu meiner Email versendet wird und ich es dann benutzen kann? Sowas wird ja ganz oft auf Youtube hochgeladen. Es funktioniert dann wie das: https://www.youtube.com/watch?v=DwKg6F2nRsQ

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb424479-100
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von maestro1000):
Siehe
http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html
Erläuterungen dazu, den Vergleich mit dem Messer finde ich gut: http://www.heise.de/ct/artikel/Brenzlige-Bytes-286176.html
Auf Kiddieniveau wird der Staatsanwalt allerdings kaum was unternehmen.
Man sollte allerdings auch nicht selbstständig in der Erziehung für andere tätig werden, um zu zeigen dass man nicht auf alles draufklickt und Passwörter eingibt was hochpoppt.




Vielen Dank!
Ist es legal, wenn ich davor eine AGB erstelle, die der Nutzer akzeptieren muss, bevor die e-mail gesendet wird?
Also da steht dann drinnen dass ich die eingegebenen Daten verwenden kann und dass sie per e-mail versendet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ist es legal, wenn ich davor eine AGB erstelle, die der Nutzer akzeptieren muss, bevor die e-mail gesendet wird?


Warum sollte der Nutzer akzeptieren, daß sein Passwort an dich geschickt wird? Welchen Nutzen hat er davon?
Sieht mir eher so aus als wolltest du das irgendwo in den AGB "verstecken" in der Hoffnung, daß die meisten Nutzer das nicht lesen werden.
Das macht es nicht weniger strafbar.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb424479-100
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Zitat:Ist es legal, wenn ich davor eine AGB erstelle, die der Nutzer akzeptieren muss, bevor die e-mail gesendet wird?
Warum sollte der Nutzer akzeptieren, daß sein Passwort an dich geschickt wird? Welchen Nutzen hat er davon?
Sieht mir eher so aus als wolltest du das irgendwo in den AGB "verstecken" in der Hoffnung, daß die meisten Nutzer das nicht lesen werden.
Das macht es nicht weniger strafbar.


Wann ist es denn legal? Wäre es denn legal, wenn ich das mit den Daten versenden gleich in die erste Zeile schreiben würde?

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Wann ist es denn legal?


Da du dich beharrlich weigerst, die Nachfrage zu beantworten, welchen (legitimen) Zweck sowas hätte und welchen Nutzen der Nutzer davon hätte: niemals.

Jegliche legale Art, das zu machen, müßte den Nutzer eindeutig, unmißverständlich und umfassend darüber aufklären, daß sein Passwort an eine fremde Adresse geschickt wird, *bevor* er das entsprechende Formular abschickt.
Er müßte hier wohl schon explizit, also etwa über das Anhaken einer nicht angehakten Checkbox, dazu zustimmen.

Alles, was dies gegenüber dem User in irgendeiner Form verschleiert (Checkbox voreingestellt, keine Checkbox, Text in Minischrift, Text in AGB versteckt etc.), macht das ganze unzulässig und wegen des Vorsatzes auch strafbar.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kev123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich glaube schon das es legal ist...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Jeder darf etwas glauben. Legal wird es dadurch dennoch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Doch es ist legal.
Es ist nicht verboten sich Passwörter zusenden zu lassen,
wenn derjenige dem dieses Passwort gehört dem ausdrücklich zustimmt.
Ich kann auch jedem meine Pin der EC-Karte, meine Kreditkartendaten oder was weiß ich zur Verfügung stellen.
Zu 98 % verstößt man damit gegen irgendwelche AGB oder Nutzungsbedingungen, aber seltenst gegen irgendwelche Gesetze.

Illegal wird dann meistens die Nutzung eines solcher Daten.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Es ist aber illegal sich diese Passwörter zu erschleichen und genau das wäre hier der Fall. Ich denke, du hast den Ausgangspost nicht richtig gelesen. Es geht hier nicht um das zusendung von Passwörtern sondern um das ausspionieren dieser um sie zu benutzen. Das ist und bleibt (hoffentlich) illegal.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

@ micbu

Der TE war ja schon soweit, "offen" in der ersten Zeile der AGB zu kommunizieren, dass das Passwort per Mail gesendet wird.
Ob man da mit ausspionieren, oder "versteckter // überraschender" Klausel, oder ähnlichem noch weiterkommt um dagegen vorzugehen, hängt denke ich stark von Lust und Laune des Richters ab.
Es kann aber genauso gut sein, dass sich einem Richter der "legale Sinn" hinter einer solchen Aktion ebenso wenig erschließt, wie den restlichen 99,9 % der Bevölkerung und dementsprechend eine Entscheidung trifft.

Zitat:
Das ist und bleibt (hoffentlich) illegal.


In der Grundeinstellung sind wir uns einig :cheers:

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Entweder habe ich oder du etwas missverstanden.
Das Passwort wird doch ausspioniert und dann ohne Wissen des Anwenders per Mail an den Hersteller der Software gesendet. Wie soll so etwas legal sein??? Egal ob dies so in den AGB steht oder nicht.

-- Editiert von micbu am 19.02.2016 14:37

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Der TE war ja schon soweit, "offen" in der ersten Zeile der AGB zu kommunizieren, dass das Passwort per Mail gesendet wird.

Das sehe ich aus strafrechtlicher Sicht nicht als ausreichend an. Es ist hinlänglich bekannt, dass viele Nutzer die AGB nicht lesen und genau darauf würde der TE spekulieren, wenn er diesen Hinweis in den AGB "versteckt". Der Hinweis müsste schon direkt bei der Passworteingabe erscheinen und selbst dann würde ich es als noch als kritisch ansehen, wenn der TE nicht vernünftig darlegen kann, wozu er das Passwort braucht. Hier kann man immer noch argumentieren, dass er damit rechnet, dass einige Nutzer den Hinweis nicht lesen.

Spätestens die Verwendung des Passwortes dürfte dann aber strafrechtlich relevant sein.

4x Hilfreiche Antwort

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