Partner wird sexueller Missbrauch der Tochter vorgeworfen

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
lieberanonym86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Partner wird sexueller Missbrauch der Tochter vorgeworfen

Hallo ans Forum ,

kurz vorab, es wird was länger da bereits Schritte durchgeführt wurden . Ich teile das hier , weil man einfach am Ende ist und vielleicht Dinge übersieht die man noch tun kann .

Ich bin die Frau , wir haben eine tochter 6 jahre alt , geht in den kindergarten . Ich habe eine Freundin wo wir sehr häufig waren , denn beide kinder gehen in denselbem kindergarten . Ich muss noch kurz einwerfen das ich seit anfang des Jahres eine Familienhilfe habe da ich eine psyschische Erkrankung habe , und die mir im Alltag eben etwas helfen soll , auch was die Bindung zu meinem Kind angeht.

Mitte November dann sollte ich zu meiner Freundin , wir waren am Vortag noch da , die beiden haben gespielt und hatten das Handy meiner Freundin mit im Zimmer . Sie zeigte mir Bilder die die Kinder gegenseitig von sich gemacht haben , allerdings nurnoch 3 , denn den Rest hätte sie vor Schreck gelöscht . Sie selber muss wohl am Abend vorher noch ihr kind darauf angesprochen haben wie die beiden mädels darauf kamen . Das andere mädchen sagte dann angeblich das unsere Tochter gesagt hätte das der Vater auch Fotos mit ihr mache . Meine Freundin teilte mir mit das sie die Behörden eingeschaltet hätte .

Ich bat direkt die Familienhilfe um Hilfe , diese meinte ich solle zum JA , zu meiner Frauenärztin mit Kind , eine Frau vom Kinderschutzbund kontaktieren , und ich sollte auf keinen Fall meinen Partner kontaktieren .
Ich tat dies alles , noch dazu setzte ich mich mit den Behörden in Verbindung um in Erfahrung zu bringen was auf uns zu kommt , mit wenig erfolg .
Direkt ein paar Tage später wurde meine Freundin vernommen . Ich sollte weiterhin alles verschweigen ,es wurde gedroht die kleine rauszuholen , das hab ich eine Woche gemacht , danach wusste er es .
Dann gab es noch einen vom JA aufgestellten Schutzplan wo mein Partner anwesend war , der auf Dauer einfach untragbar ist .
Dann kam vor 2 Wochen ein Brief vom Gericht das für unsere Tochter eine Ergänzungspflegschaft eingesetzt wird .

2 Tage vor Weihnachten kamen die mit nem Hausdurchsuchungsbefehl , haben es im Hausflur ( Mehrparteienhaus) noch deutlich gesagt , war morgens um 7 Uhr , meine Tochter war noch nicht in der Kita , obwohl ich vorher drum gebeten hatte da Rücksicht drauf zu nehmen das sie nicht da ist . Einer davon trug so offen seine kanone und handschellen das sie es sah.
Uns wurde sehr forsch gesagt das wir mit den beschlagnahmen Sachen dieses Jahr absolu nicht rechnen können , und im nächsten wahrscheinlich auch nicht.

Einen Tag vor Weihnachten bestand das Jugendamt auf eine Untersuchung in der nächstgelegenen Kinderklinik , sonst könne man die Feiertage nicht ruhigen Gewissens verbringen .

Wir haben nichts dergleichen getan , und unsere Tochter ist noch nie auffällig gewesen und ist es immernoch nicht , sie rennt den ganzen Tag lachend in der Gegend rum , spielt sehr gerne , liebt ihren papa abgöttisch , und zeigt keinerlei Ängste zu männlichen Personen .

Ich hatte mir dann einen Anwalt genommen für mich und meine Tochter , um vielleicht dem JA einhallt zu gebieten , und auch um meine Tochter vor Übermaßnahmen schützen zu können . Und ich wollte eine Unterlassung an meine Freundin schreiben lassen , weil ihr bester Freund auf FB öffentlich auf meinem Profil von "Verdächtigen" geschrieben hat , und sie selber über Whattsapp auch sowas schreibt .
Mein Anwalt hat keine Unterlassungserklärung geschrieben , er müsste sich das noch überlegen .

So Fakt ist , keiner von uns wurde bisher in irgendeiner Weise vernommen.

- Die Anwälte verfügen immernoch nicht über die Akte , wir wissen absolut nicht auf welcher Grundlage das ganze Geschehen basiert
- Ich weiss nur von der Aussage der anderen Mutter , die ausgesagt hat was mein kind zu ihrem kind gesagt haben soll
Anzeige wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdung würde laut anwalt erst nachher wenn man als unschuldig gillt gehen.
- - Von der Meldung bis zur Durchsuchung vergingen 4! Wochen , in denen ich bei jedem Klingeln angst hatte das sie da stehn

Ich habe vieles versuch rauszubekommen im Internet , aber vom Fall her ist es meist so das das kind sowas klar geäussert hat , und schon älter ist . Dies ist hier ja nich der Fall , wir machen wie alle Eltern normale Bilder mit ihr , und sie besteht darauf das sie sich dafür schick macht .

Vielleicht gibt es hier jemanden der Ideen hat , die wir vielleicht nich sehen , wir werden von allen Seiten behandelt als wären wir Schuldig , als wäe es bereits Fakt . Ich dachte es gillt immer die Unschuld bis die Schuld bewiesen wurde ?!

Danke erstmal , wenn Fragen da sind bitte fragen

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht gibt es hier jemanden der Ideen hat , die wir vielleicht nich sehen , wir werden von allen Seiten behandelt als wären wir Schuldig , als wäe es bereits Fakt . Ich dachte es gillt immer die Unschuld bis die Schuld bewiesen wurde ?!
Derartiges Gemauschel rund um Angelegenheit, die irgendwas mit Sex oder Kindern zu tun haben, prägen doch fast schon den Alltag. Geradezu reflexartig wirt da der Tratschapparat angeschmissen und jeder will alles wissen, obwohl er natürlich alles schon am besten weiß. Und in Ihrem Problem fallen die beliebten Stammtisch-Themen Sex und Kinder zusammen. Da ist so ein Verhalten vorprogrammiert.

In gewisser Weise sollten Sie froh über dieses Verhalten sein, so entlarven sich die Schwachmaten. Jetzt wissen Sie wenigstens, von wem Sie sich in Zukunft fernzuhalten haben und wer sein Maul nicht halten kann. Völling unabhängig davon, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht, gehört sowas für mich in die unterste Schublade, aber nichtmals in meinen entferntesten Freundeskreis.
Ich selber würde alles daran setzen, gegen solche Nachrede auf Schnellste, Schärfste und Äußerste vorzugehen. Wie Sie selber bermerkt haben, entsteht eine Vorverurteilung, die sich immer weiter hochschaukelt. Allerdings haben Sie anscheinend anwaltlichen Rat erhalten, der genau davon abgeraten hat. Dieser Mann kennt alle Umstände in ihren Details und ist (hoffentlich) ein Fachmann. Dann würde ich mich auch daran halten.

Das gilt sowieso alles nur für das Dorfgetratsche. Dem Staat können Sie meines Erachtens keinen Vorwurf machen. Sie erwähnen die Unschuldsvermutung. Und nun, wurden Sie etwa für irgendwas bestraft oder anderswie belangt? Die Unschuldsvermutung wird ganz offensichtlich beachtet. Diese besagt aber nicht, dass die Behörden eine mögliche Schuld nicht prüfen dürfen. Dazu sind sie verpflichtet, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Und ob wie es glauben oder nicht, solche Anhaltspunkte bestehen hier. Sie haben meines Erachtens keinerlei Grund, sich über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft oder des Jugendamtes zu beschweren. Die Hausdurchsuchung mag undschön gewesen sein oder man hätte sie womöglich milder gestalten können. Deswegen würde ich kein Fass aufmachen, schon gar nicht wenn ich gerade dringendere Probleme habe.

Mein Vorschlag wäre:

Machen Sie absolut gar nichts.

So eine Angelegenheit gehört in die Hände von Profis. Dazu können sich die wenigsten zählen. Insbesondere sind das nicht das Internet und nicht die Familienhilfe. Auch die Qualität der Mitarbeiter des Jugendamtes darf man zunächst anzweifeln. An das Kind würde ich niemand anderen die Hand anlegen lassen als darauf spezialisierte Kinderpsychologen. Ich würde auf gar keinen Fall irgendeine Aussage machen, die nicht vom Anwalt empfohlen wurde.

Zu solchen Fällen hat jeder immer seine eigene Meinung. Selten ist es die richtige. Was der Kinderschutzbund oder die Frauenärztin hier tun sollten ist schon höchst erklärungsbedürftig. Vom KSB kann man halten was man will. Ärztliche Untersuchung ergeben in diesem Zusammenhang aber nur dann Sinn, wenn wir von ganz anderen Missbrauchsstufen sprechen. Die Ärztin kann nicht feststellen, ob Fotos gemacht wurden. Und selbst dann gibt es dafür besonders qualifzierte Rechtsmediziner/Kindergynäkologen.

Das Internet und alles andere drum herum können schon deshalb keinen seriösen Ratschlag abgeben, weil sie den Fall nicht kennen. Niemand (auch Sie nicht!) kennt die genaue Aussage der anderen Mutter, noch weniger die Aussage des anderen Mädchens und schon gar nicht den Inhalt des Gesprächs zwischen den Mädchen. Selbst wer das alles weiß, weiß ja doch nichts damit anzufangen. Solche Aussagen müssen wiederum von Spezialisten untersucht werden. Es gibt tausend gute Erklärungen, wieso die eigene Tochter Unsinn erzählt haben könnte, wieso das andere Mädchen Unsinn erzählt haben könnte oder warum die andere Mutter ganz einfach überdramatisiert hat. Solche Anhaltspunkte würde ich als ANlass zur Vorsicht nehmen, aber nicht zu viel hineininterpretieren. Ebenso kann es aber auch gut sein, dass die Vorwürfe allesamt zutreffen. Die von Ihnen erwähnten Umstände (fröhliches Kind, mag Papa usw.) sind meiner ebenfalls laienhaften Ansicht nach vollkommen ungeeignet, um Ausschluss über den Wahrheitsgehalt zu liefern. Sie verrennen sich da genau so in Spekulationen, wie es die anderen tun.

Und ich sage es nicht gerne, aber es gehört zur Vollständigkeit: Sie wissen es nicht! Wenn ich jetzt behaupte, dass dort Missbrauch stattfindet, können Sie das nicht mit entgültiger Gewissheit bestreiten. Sie wären nicht die erste Mutter, die von Ihrem Kind nicht alles erfährt und nicht alles sieht. Wie wahrscheinlich so ein Missbrauch ist oder welche Konsequenzen nun aus diesen Vorwürfen gezogen werden sollten, können aber nur Sie selber als Mutter wissen.

Die User hier im Forum können nur ihre Meinung zum rechtliches Aspekt abgeben. Dazu meine ich:

Die Vorwürfe sind nicht lustig. Angesichts der Hausdurchsuchung hält man die Vorwürfe auch nicht für völlig absurd. Die Einrichtung einer Ergänzungspfelgschaft dient meines Erachtens dazu, vor Gericht die Aussage des Kindes zu sichern. Andernfalls könnten Sie als Sorgebrechtigte das nämlich verhindern.
Wenn das Jugendamt sich hier zwischschalten und das Sorgerecht an sich ziehen möchte, sollten Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Familienrecht beauaftragen. Ich selber würde insbesondere wegen des laufenden Strafverfahrens nicht wieter auf die Behörden zugehen. Möglicherweise vom Kind benötigte Hilfe kann man sich auch ohne staatliche Hilfe holen.
Sobald (oder besser noch vorher) hier Anklage (gegen den Vater) erhoben wird, sollte auch ein Fachanwalt für Strafrecht mit im Boot sitzen. Solche Missbrauchsprozesse können folgenreich sein, man hat irgendwie schon mit Eröffnung des Hauptverfahrens verloren und im Prozess müssen Sachverständigengutachten und Zeugenaussagen auch von Kindern ausgewertet werden. Das würde ich nicht jedem anvertrauen.

Ansonsten kann man hier meines Erachtens auch nicht mehr machen, als zu spekulieren. Genau solche Spekulationen könnte Ihnen aber gefährlich werden. Sie können meines Erachtens nicht mher machen, als die Fachleute ihre Arbeit machen zu lassen und auf das Ergebnis zu warten. Natürlich können Sie hier ihre Fragen stellen. Ich entnehme Ihrem Beitrag aber keine konkreten Fragen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lieberanonym86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für Ihre Antwort .

Die vom Kinderschutzbund ist anerkannte Psyschologin , allerdings ist es so das es sein kann das das Gericht das als Gutachten nich werten wird weil sie einer öffentlichen Organisation angehört . Also kann nochmal ein externes Gutachten erzwungen werden : Ich habe einfach Angst das unsere Tochter von dem ganzen Schaden nimmt . Für uns ist klar wir insbesondere mein Mann haben nichts getan .

Alle dinge die ich gemacht habe , Frauenarzt, Untersuchung , den Schutzplan lasse ich zu , einerseits um meine Tocher zu schützen , aber andererseits werde ich dazu genötigt unter Androhung einer Inobhutnahme .

Meine Tochter ist nicht in der Lage einzuschätzen wenn jemand ihr zb. sagt " du musst nichts gegen deinen Vater sagen " von wegen Zeugnissverweigerungsrecht . Ein 6 Jähriges Kind versteht das nicht. Nochmal zwei 6 jährige haben sich ohne erwachsenenbeteiligung gegenseitig fotografiert , das kann dann keine Grundlage für einen sexuellen Missbrauch sein ??
Zumal nur wir die Bomben abbekommen , in der anderen Familie wird rein garnichts geguckt , beide kinder haben es gemacht also dann doch bitte bei allen schauen ?! Asso das andere Mädchen selber hat nicht bei der polzei ausgesagt weil das kind nach der bearbeitung der mutter zuviel angst hatte vor den beamten , daher hat die mutter die aussage praktisch für ihr kind gemacht .
Zu meinem Kind , ich kenne sie ja nun , verhaltensauffälligkeiten würden doch auffallen , sie is absolut unverändert und das sieht die Kita genauso .

Konkrete Fragen sind einfach :

- Wielange kann so ein Verfahren dauern ?
- Was kann ich nachhinein an Beschwerde behördlicherseits tun ? Es geht nicht um das was gemacht wurde , sondern in welchem zeitfenter , wenn es wirklich so Ernst gewesen wäre hätte man die Durchsuchung nicht 4 Wochen lang schleifen lassen sollen
- Wie kann ich mich gegen die verbreitung wehren ? Es muss nicht sein das irgendwann jemand meine Tocher anspricht ala was hat der papa mit dir gemacht , da zum jetzigem Zeitpunkt suggestivfragen auf keinen fall gestellt werden dürfen , da ja erst noch festgestellt werden muss ob was dran ist .
- Wielange darf so ein Schutzplan des JA bestehen ? Es ist wahnsinnig was einem da abverlangt wird und meine Tochter fäng an sich zu verändern
- Kann mein Mann wirklich erst eine anzeige wegen verleumdung/falscher Verdächtigung nach prozessende machen ?

Zu guter letzt , vielleich haben wir die falschen Anwälte , durch den zeitlichen Druck ging es nicht anders . Wechseln kann man sowei ich weiss nicht , da wir leider mit Beratungsschein bei denen sind .


-- Editiert von lieberanonym86 am 06.01.2016 01:22

-- Editiert von lieberanonym86 am 06.01.2016 01:28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Meine Tochter ist nicht in der Lage einzuschätzen wenn jemand ihr zb. sagt " du musst nichts gegen deinen Vater sagen " von wegen Zeugnissverweigerungsrecht . Ein 6 Jähriges Kind versteht das nicht.
Dafür hat das Kind doch Sorgebrechtigte bzw eine Ergänzungspflegschaft. Die Pflegschaft achtet darauf, dass das Sorgerecht nicht entgegen des töchterlichen Interesses ausgeübt wird. Entgegen des töchterlichen Interesses wäre es aber, wenn hier ein Missbrauch stattfindet, der aber nicht aufgeklärt wird.

Zitat:
Nochmal zwei 6 jährige haben sich ohne erwachsenenbeteiligung gegenseitig fotografiert , das kann dann keine Grundlage für einen sexuellen Missbrauch sein ??
Ich kenne ja weder die Fotos noch die Aussage des anderen Mädchens. Aber IhrerWiedergabe der Ausführungen der Mutter entnehme ich, dass hier nicht irgendwelche Fotos gemacht wurden, sondern ganz besondere. Die Tochter gibt (laut dem anderen Mädchen) an, dass sie solche besonderen Fotos auch mit ihrem Vater gemacht hat. Und das wäre für Sie kein Missbrauch? Ihre Datenträger usw. wurden mit Sicherheit nicht zum Spaß beschlagnahmt.

Zitat:
in der anderen Familie wird rein garnichts geguckt , beide kinder haben es gemacht also dann doch bitte bei allen schauen ?!
In der anderen Familie macht ja auch der Vater keine Nacktfotos von seiner Tochter. Bei Ihnen hingegen liegen dafür Anhaltspunkte vor. Es ist meines Erachtens nicht gewinnbringend, sich über dieses vollkommen rechtmäßige Vorgehen zu beschweren.

Zitat:
Asso das andere Mädchen selber hat nicht bei der polzei ausgesagt
Das musste es auch nicht. Niemand muss bei der Polizei aussagen. Im Übrigen würde ich doch meinen, dass es im Interesse der Beschuldigten ist, wenn Belastungszeugen erstmal nicht aussagen und tatsächlich belastende Angaben erst aus dritter Hand erfolgen. Was wäre denn gewesen, wenn das Kind dort augekreuzt und eine astreine Aussage abgeliefert hätte?

Zitat:
Zu meinem Kind , ich kenne sie ja nun , verhaltensauffälligkeiten würden doch auffallen
Solche Fragen werden zu recht von Spezialisten beantwortet, nicht von der eigenen Mutter.

Zitat:
Wielange kann so ein Verfahren dauern ?
4 Jahre: https://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse

Zitat:
Was kann ich nachhinein an Beschwerde behördlicherseits tun ?
Man kann Dienstaufsichtsbeschwerde erheben, was wohl keinerlei Ergebnisse bringen wird, außer das Ihnen nochmal bestätigt wird, dass die Durchsuchung rechtmäßig war. Wenn Ihnen die Durchsuchung zu spät erfolgt ist, können SIe natürlich noch Anzeige wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt erstatten. Ich kann nur sagen, dass ich das sein lassen würde.

Zitat:
Wie kann ich mich gegen die verbreitung wehren ?
Mit Unterlassungsklagen und Anzeigen wegen übler Nachrede. Beides kann aber nach hinten losgehen. Der Anwalt befürchtet anscheinend genau das.

Zitat:
Wielange darf so ein Schutzplan des JA bestehen ?
Für immer. Wenn der Ihnen nicht (mehr) gefällt, dann halten Sie sich eben nicht mehr dran. Möglicherweise wird das JA dann aber die Sorgerechtsfrage gerichtlich klären lassen wollen. Möglicherweise steckt die Tochter am Ende dann in einer Pflegefamilie. Auch das würde ich mit einem Anwalt besprechen, zumal die Ergebnisse dieser Maßnahmen in das Strafverfahren einfließen können.

Zitat:
Kann mein Mann wirklich erst eine anzeige wegen verleumdung/falscher Verdächtigung nach prozessende machen ?
Dass kann er auch jetzt schon machen. Was der Anwalt wohl meint: Jetzt ergibt das überhaupt keinen Sinn. Meinen Sie etwa, die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein, wenn nur genug "Gegenanzeigen" kommen? Oder meinen Sie vielleicht, die Vaterschaft klagt jemand wegen dem Verbreiten von Tatsachen an, die sie selber für wahr hält? Selbst nach dem Prozessende ergebn solche Anzeigen nur wenig Sinn. Das andere Mädchen ist nicht strafmündig. Die Mutter begeht schon deshalb keine Verleumdung, weil Sie sich das alles nicht ausgedacht hat. Sie begeht erstmal auch keine üble Nachrede, weil das Erstatten von Strafanzeigen und Hinweise an das Jugendamt das gute Recht (und vielleicht sogar die Pflicht) eines jeden Bürgers sind. Fraglich ist allein das weitere Getratsche im Bekanntenkreis. Das bekommen SIe mit Strafanzeigen aber bestimmt nicht klein. Was ist, wenn die Anzeigen eingestellt werden? Man kann erahnen, welches Licht das auf die zugrunde liegenden Vorwürfe werfen würde.

Zitat:
Zu guter letzt , vielleich haben wir die falschen Anwälte , durch den zeitlichen Druck ging es nicht anders . Wechseln kann man sowei ich weiss nicht , da wir leider mit Beratungsschein bei denen sind .
Mag sein, dass das die falschen Anwälte sind. Wie gesagt, würde da auch nicht die Erb- und Mietrechtler von um die Ecke ran lassen. Aber ich sehe keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Anwälte etwas falsch gemacht haben.

Würde es vors Familiengericht gehen, könnten Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen und sich dabei wiederum einen beliebigen Anwalt beiordnen lassen. Würde der Vater angeklagt werden, bekäme er möglicherweise einen Pflichtverteidiger, den er selber benennen kann. Dazu kommt es aber (u.a.) entscheidend auf die Schärfe der Vorwürfe an. Was genau die Vorwürfe jetzt sind, sagen Sie ja nicht.

Bis jetzt beschweren Sie hauptsächlich über die unangenehmen Nebeneffekte des Strafverfahrens. Das ist aber nunmal so. Und das Verfahren dauert noch nichtmal 2 Monate. Ich garantiere Ihnen, dass es noch eine Weile laufen wird. Aber was soll ein Anwalt da machen? Der kann nur dafür sorgen, dass Sie nichts falsch machen.

Die Staatsanwaltschaft wertet die beschlagnahmten Medien aus und hört sich die Zeugen an. Sie selber müssen nichts sagen. An die Aussage des Kindes kommt man nur über Trick 17. Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft erstmals, ob hier eher eine Straftat vorlag oder ob das eher die Fantasie eines kleinen Mädchens oder einer überbesorgten Mutter ist.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lieberanonym86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Dafür hat das Kind doch Sorgebrechtigte bzw eine Ergänzungspflegschaft. Die Pflegschaft achtet darauf, dass das Sorgerecht nicht entgegen des töchterlichen Interesses ausgeübt wird. Entgegen des töchterlichen Interesses wäre es aber, wenn hier ein Missbrauch stattfindet, der aber nicht aufgeklärt wird.


Das ist richtig , und da wir nichts getan haben insbesondere mein Mann haben wir ja bis jetzt jegliche Schritte ohne Gegenwehr gemacht .

Zitat:
Ich kenne ja weder die Fotos noch die Aussage des anderen Mädchens. Aber IhrerWiedergabe der Ausführungen der Mutter entnehme ich, dass hier nicht irgendwelche Fotos gemacht wurden, sondern ganz besondere. Die Tochter gibt (laut dem anderen Mädchen) an, dass sie solche besonderen Fotos auch mit ihrem Vater gemacht hat. Und das wäre für Sie kein Missbrauch? Ihre Datenträger usw. wurden mit Sicherheit nicht zum Spaß beschlagnahmt.


Da ist es wieder , meine Tochter soll gesagt haben das papa "auch" Fotos mit ihr macht , und nicht "solche" Fotos , das wird von allen Seiten so ausgelegt , und das ist etwas was mich ankotzt , diese Verdrehung .

Zitat:
In der anderen Familie macht ja auch der Vater keine Nacktfotos von seiner Tochter. Bei Ihnen hingegen liegen dafür Anhaltspunkte vor. Es ist meines Erachtens nicht gewinnbringend, sich über dieses vollkommen rechtmäßige Vorgehen zu beschweren.


Das mag richtig sein , oder auch nicht , aber der Satz unterstellt ja wieder das es Fakt ist das er Nacktfotos macht . Beide Kinder haben das gemacht , meine Tochter ist noch nie zuvor bei anderen Freundinnen auf so nen Klops gekommen , sie hat sich noch nie nackt fotografiert , also muss ich eben auch Mutmaßen das es auch vom anderen Kind ausgegangen sein könnte, und denke das das da eben auch geguckt werden sollte.

Zitat:
Das musste es auch nicht. Niemand muss bei der Polizei aussagen. Im Übrigen würde ich doch meinen, dass es im Interesse der Beschuldigten ist, wenn Belastungszeugen erstmal nicht aussagen und tatsächlich belastende Angaben erst aus dritter Hand erfolgen. Was wäre denn gewesen, wenn das Kind dort augekreuzt und eine astreine Aussage abgeliefert hätte?


Sehen wir nicht so , weil er nichts getan hat . So hätte das andere Kind nur das wiedergegeben was meine Tochter angeblich gesagt haben soll . So jetzt hat die Mutter die Aussage von Hörensagen getroffen , und möglicherweise noch Dinge hinzugefügt um die Belastung zu verschlimmern . Der Polizist teilte mir mit das er von meinem Klinikaufenthalt wüsste im letzten Jahr , sagte ja psyschische Erkrankung , das wusste der alles , von wem als von der anderen Mutter soll er das haben ? Denn von unserer Seite wurden bisher keine Aussagen getroffen .

Zitat:
Für immer. Wenn der Ihnen nicht (mehr) gefällt, dann halten Sie sich eben nicht mehr dran. Möglicherweise wird das JA dann aber die Sorgerechtsfrage gerichtlich klären lassen wollen. Möglicherweise steckt die Tochter am Ende dann in einer Pflegefamilie. Auch das würde ich mit einem Anwalt besprechen, zumal die Ergebnisse dieser Maßnahmen in das Strafverfahren einfließen können


Da muss ich dann nochmal nachhaken , ich bin momentan eben leider persimistisch und wenn man von einer höchstverfahrensdauer von 4 jahren ausgehen kann jenachdem , sehe ich eine auseinanderbrechende Familie , das hällt keiner auf Dauer aus .

Zitat:
Dass kann er auch jetzt schon machen. Was der Anwalt wohl meint: Jetzt ergibt das überhaupt keinen Sinn. Meinen Sie etwa, die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein, wenn nur genug "Gegenanzeigen" kommen? Oder meinen Sie vielleicht, die Vaterschaft klagt jemand wegen dem Verbreiten von Tatsachen an, die sie selber für wahr hält? Selbst nach dem Prozessende ergebn solche Anzeigen nur wenig Sinn. Das andere Mädchen ist nicht strafmündig. Die Mutter begeht schon deshalb keine Verleumdung, weil Sie sich das alles nicht ausgedacht hat. Sie begeht erstmal auch keine üble Nachrede, weil das Erstatten von Strafanzeigen und Hinweise an das Jugendamt das gute Recht (und vielleicht sogar die Pflicht) eines jeden Bürgers sind. Fraglich ist allein das weitere Getratsche im Bekanntenkreis. Das bekommen SIe mit Strafanzeigen aber bestimmt nicht klein. Was ist, wenn die Anzeigen eingestellt werden? Man kann erahnen, welches Licht das auf die zugrunde liegenden Vorwürfe werfen würde.


Nein natürlich denken wir nicht so , aber es kann doch auch nicht sein das alles auf uns einprügelt und wir uns nicht "wehren" dürfen gegen diesen Vorwurf , und über die Verbreitung dessen , andere Bekannte von ihr wissen ja bereits bescheid was ich ja beweisen kann anhand von Fb-Posts öffentlich auf meiner Pinnwand .

Zitat:
Würde es vors Familiengericht gehen, könnten Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen und sich dabei wiederum einen beliebigen Anwalt beiordnen lassen. Würde der Vater angeklagt werden, bekäme er möglicherweise einen Pflichtverteidiger, den er selber benennen kann. Dazu kommt es aber (u.a.) entscheidend auf die Schärfe der Vorwürfe an. Was genau die Vorwürfe jetzt sind, sagen Sie ja nicht.


Zuerst ging es um den Verdacht pornografischer Bilder von Minderjährigen , dann hiess es "Verdacht" des sexuellen Missbrauchs der minderjährigen Tochter , und nun allgemein direkt um sexuellem Missbrauch von KindERN! Auf welcher Grundlage das alles basiert wissen wir ja nicht da die Anwälte noch keine Akteneinsicht haben , und wir somit nicht wissen was die andere Mutter ausgesagt hat .
Wichtig oder für uns sprechen sollte eigentlich das wir wie bereits erwähnt seit anfang 2015 eine Familienhilfe haben , die ich mir selber hinzugezogen habe , und selber beim JA vorgesprochen habe , die kleine geht in einen integrativkindergarten weil sie dort intern Sprachförderung bekommt . Ich bin seit ihrer Geburt bei ein und demselben Kinderarzt , alle Untersuchungen wurden ordnungsgemäß gemacht , wir waren regelmäßig dort weil sie anfällig für bronchitis und Krupphusten ist .
Anfang November war auch die Schuleingangsuntersuchung , auch völlig unauffällig .

Aber ich denke ich hör jetzt auf mich irgendwie zu rechfertigen , Vorverurteilung ist an der Tagesordnung bei jedem , aber was dies für Folgen haben kann , da denkt keiner dran .

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38362 Beiträge, 13981x hilfreich)

Was haben wir? Es gab offensichtlich Fotos, die inhaltlich etwas darstellten, was auf einen wie auch immer gearteten sexuellen Mißbrauch schliessen lässt. Denn in dem Alter ist die Fantasie der Kinder ohne Anregung von außen noch nicht so ausgeprägt, dass sie alleine auf so Gedanken kämen. Irgendwoher müssen die beiden Mädchen das haben. Der Hinweis des einen Mädchens ist ja wohl eindeutig. Das ist die Ausgangslage. Daran ändert sich auch nichts, nur weil das Opfer möglicherweise keine psychischen oder physischen Schäden davonträgt. Das Kind muss das, was es möglicherweise erlebt hat ja nicht als Unrecht empfinden. Alles, was die geliebten Eltern tun, bis hin zu körperlichen Mißhandlungen, muss ja nicht als Unrecht empfunden werden, es wird in der Regel als normal und rechtens angesehen.

So, jetzt haben wir zwei "Verfahrensstränge." Der zivilrechtliche ist klar. Mit Kenntnis des Falles hatte das Jugendamt eine Garantenstellung (§ 13 StGB ) inne. Die Mitarbeiter hätten sich strafbar gemacht, hätten sie nicht reagiert. Wäre jetzt interessant zu wissen, für welchen Bereich die Ergänzungspflegschaft eingerichtet worden ist. Und es wäre sinnvoll, zu wissen, welche Vorgaben das Jugendamt für den Verkehr mit dem Vater gegeben hat, an die sich ja nicht gehalten wurde, wie auch an die anderen Vorgaben. Dass letzteres Verhalten zu einer Inobhutnahme führen kann, das ist hoffentlich klar. Abgesehen vom Kindeswohl, welcher Mitarbeiter macht sich schon gerne selbst strafbar?

Nun zur strafrechtlichen Bewertung. Es ist ein Ermittlungsverfahren gegen den Kindsvater eingeleitet worden, folglich besteht ein Anfangsverdacht. Andernfalls hätte das Gericht auch nie einen Durchsuchungsbeschluss erlassen. Also, das Ganze jetzt in den Bereich der Spinnerei abzuschieben, das ist mit Sicherheit falsch. Jetzt muss der Staatsanwalt als Herr des Ermittlungsverfahrens entscheiden, wie es weiter geht. Das wird auch von der Auswertung der sichergestelten Unterlagen/Gegenstände abhängen. Von der Glaubwürdigkeit der Zeugen u.s.w.

Nun zum Verhalten des Anwalts: ich vermag keinen Fehler zu erkennen. Akteneinsicht bekommt er dann, wenn der Staatsanwalt es ohne Gefährdung des Ermittlungsergebnisses für richtig hält. Das kann sofort sein, kann auch erst nach Abschluss der Ermittlungen sein. Das ist seine Entscheidung. Und was soll jetzt die Gegenstrafanzeige? Einmal sehe ich nirgendwo weit und breit eine falsche Verdächtigung. Die Mutter des anderen Kindes hat das weiter gegeben, was sie gesehen hat und was ihr darüber erklärt wurde. Nicht mehr und nicht weniger. Diese Mutter hat sich doch sehr vernünftig verhalten, die TE hier selbst unterrichtet. Und - noch eine Überlegung. Wenn ein Vergehen vorliegt, was nicht so schwerwiegend ist, dann könnte im Interesse des Straftäters eventuell mit dem Staatsanwalt und dem Gericht eine Einigung erzielt werden, im Interesse des Täters. Das funktioniert aber mit Sicherheit nicht, wenn man vorher durch sinnlose Aktionen die Fronten verhärtet.

Was mich nachdenklich stimmt, dass ist die Haltung der TE. Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Deshalb werden alle Augen, die man hat, zugekniffen, und die Minimalposition eingenommen. Es kann nicht sein, weil es nicht sein darf. Und weil es nicht sein kann, ignoriere ich alles, was mir nahegelegt wird. Denn alles andere, das sind ja böse Menschen/Idioten, nur ich kenne die Wahrheit. Mit dieser Haltung, schon vor diesem Vorfall psychisch auffällig, überfordert (sonst gäb es keine Familienhilfe) ist absehbar, wie es mit dem Kind weiter geht.

Und noch ein ganz dringender Ratschlag. In diesem Fall gibt es keinen gemeinsamen Anwalt. Es gibt den einen Anwalt, der die Interessen des Vaters in strafrechtlicher Hinsicht vertritt. Und es gibt den, der sich um die Belange des Kindes kümmert, mandatiert von der Mutter allein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lieberanonym86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
für welchen Bereich die Ergänzungspflegschaft eingerichtet worden ist. ,


Sie ist zuständig im Zeugnisverweigerungsrecht
Ist berechtigt ein externes Gutachten einzuholen
nich mehr und nicht weniger .
Sie wurde auch nicht vom Jugendamt beauftragt , bei solchen Fällen geht das wohl automatisch damit sich jemand externes über die Belange des Kindes kümmert , das is auch gut und richtig so , wir arbeiten wie gesagt mit allen zusammen , jeder hat von uns alle möglichen Schweigepflichtsentbindungen vorliegen , wir haben absolut nichts zu verbergen .

Zitat:
Und es wäre sinnvoll, zu wissen, welche Vorgaben das Jugendamt für den Verkehr mit dem Vater gegeben hat, an die sich ja nicht gehalten wurde, wie auch an die anderen Vorgaben. Dass letzteres Verhalten zu einer Inobhutnahme führen kann, das ist hoffentlich klar.


Das ist nicht so ganz richtig , es wurde sich dran gehalten , von Anfang an . Der Schutzplan wurde unmittelbar nach der Anzeige mit dem JA erstellt , Mein mann war anwesend , und der Plan stand bereits bevor die Polizei Meldung beim JA gemacht hat , weil ich wie gesagt direkt den Sachverhalt dargelegt habe , und immer mit den offenen stellen zusammengearbeitet habe .Der Plan besagt im gröbsten das unsere Tochter nicht alleine mit ihrem Vater sein darf , nichtmal 3 min , also absolut nicht .

Zitat:
Und - noch eine Überlegung. Wenn ein Vergehen vorliegt, was nicht so schwerwiegend ist, dann könnte im Interesse des Straftäters eventuell mit dem Staatsanwalt und dem Gericht eine Einigung erzielt werden, im Interesse des Täters. Das funktioniert aber mit Sicherheit nicht, wenn man vorher durch sinnlose Aktionen die Fronten verhärtet.


Wozu eine Einigung wenn man unschuldig ist und nichts getan hat ?!

Zitat:
Was mich nachdenklich stimmt, dass ist die Haltung der TE. Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Deshalb werden alle Augen, die man hat, zugekniffen, und die Minimalposition eingenommen. Es kann nicht sein, weil es nicht sein darf. Und weil es nicht sein kann, ignoriere ich alles, was mir nahegelegt wird. Denn alles andere, das sind ja böse Menschen/Idioten, nur ich kenne die Wahrheit. Mit dieser Haltung, schon vor diesem Vorfall psychisch auffällig, überfordert (sonst gäb es keine Familienhilfe) ist absehbar, wie es mit dem Kind weiter geht.


Wenn ich wie Sie es schreiben die Augen verschliessen würde , würde ich gewiss nicht mit JA , Kinderschutzbund ( Psyschologin ) usw. zusammenarbeiten , und alles tun was verlangt wird . Und wie bereits geschrieben die Familienhilfe gibt es weil ICH diese wollte , man hat mir diese nicht aufgezwängt .
Und das abzusehen ist wie es mit dem Kind weitergehen würde , nur weil man psyschisch erkrankt ist , ist einfach mal wieder Vorverurteilung pur .
Diese Haltung mag so rüber kommen , weil nunmal niemand mit nur einer Silbe erwähnt das der Vorwurf auch falsch sein könnte , und was so ein falscher Vorwurf in einer Familie anrichten kann , das ist es was mich so stört das das andere garnicht erst in Betracht gezogen wird .

Zitat:
Und noch ein ganz dringender Ratschlag. In diesem Fall gibt es keinen gemeinsamen Anwalt. Es gibt den einen Anwalt, der die Interessen des Vaters in strafrechtlicher Hinsicht vertritt. Und es gibt den, der sich um die Belange des Kindes kümmert, mandatiert von der Mutter allein.


Das ist mir bewusst und das ist auch so , ich habe einen der mich sowie mein Kind vertritt , mein Mann hat einen für sich der für den Straftatbestand zuständig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38362 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das mit den zwei Anwälten beruhigt mich. Nur, das Geschmäckle bleibt. Du gehst absolut von der Unschuld des Mannes aus. Weder wir noch Du, niemand weiss, was tatsächlich war. Nur, in Deinem Eingangsthread schreibst Du ganz klar, was Du alles nicht gemacht hast. Und allein sein mit dem Vater, das geht nun mal nicht.

Im Augenblick kann man sich nur darauf konzentrieren, die Inobhutnahme zu verhindern. Und ansonsten abwarten, wie die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens aussehen. Mal ganz ehrlich, was machst Du, wenn wich der Anfangsverdacht bewahrheitet?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lieberanonym86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn es sich bewahrheitet ( was ich nach 12 Jahren Ehe 15 Jahre kennen nicht glauben kann ) , dann muss ich sehr wohl meine Konsequenzen ziehen um das Kindeswohl nicht zu gefährden , das war mir von Anfang an bewusst .
Ich habe zu Anfang meinem Mann erstmal nichts gesagt , und auch nich sagen dürfen , weil er ja sonst Medien hätte löschen können laut Behörden .
Ich habe mit Engelszungen mit dem Kriminalbeamten geredet und angestossen das die die Hausdurchsuchung doch bitte sehr früh machen mögen , da ich in einem inneren Konflikt war , zwischen einweihen und nicht einweihen . Ich hatte dann die "Erlaubnis" das ich ihn einweihen darf.
Wir haben sehr viel durchgemacht und ich kann es mir einfach nich vorstellen , und anhand dessen wie meine Tochter sich verhällt gegenüber ihrem Vater oder anderen Personen , kann ich absolut keinerlei Veränderung feststellen , die Kita übrigens auch nicht ...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Zuerst ging es um den Verdacht pornografischer Bilder von Minderjährigen , dann hiess es "Verdacht" des sexuellen Missbrauchs der minderjährigen Tochter , und nun allgemein direkt um sexuellem Missbrauch von KindERN!
Da interpretieren Sie meines Erachtens zu viel rein. Ich weiß ja noch immer nicht, was das für Bilder waren und soweit ich das verstanden habe sind die nun gelöscht (Datenrettung?). Von der Vermutung, dass hier ein Vater Nacktbilder seiner machen könnte bis hin zu der Annahme, dass es dabei auch zu sexuellem Missbrauch des Kindes gekommen sein könnte, ist meines Erachtens kein langer Weg. Aufgabe der Emittlungsbeörden ist es, den schärfsten in Betracht kommenden Vorwurf zu prüfen.
In die Verwendung der Pluralform ("KindER") würde gar nichts hineindeuten. Sehen Sie ins Gesetz: § 176 StGB . So heißt das Delikt nunmal. Das bedeutet für mich nicht, dass irgendjemand auf die Idee kommt, der Vater könnte das (auch) mit fremden Kindern gemacht haben.

Fakt ist (die Richtigkeit der Aussage der Mutter vorausgesetzt), dass deren Tochter ihr gegenüber erwähnt hat, dass Ihre Tochter mit dem Vater manchmal Fotos macht und irgendwie haben die beiden sich veranlasst gesehen, Bilder zu machen, die zumindest nach Empfinden der Mutter schrecklich waren.
Vielleicht übertreibt die Mutter nur und auf den Bildern waren die Kinder zwar nackt, hatten aber keinen irgendwie gearteten sexuellen Bezug, was der Anwalt über Akteneinsicht herausfinden wird. Vielleicht hat Ihre Tochter auch gar nix gesagt, alles war die Idee des anderen Mädchens und dieses hat auf Drängen der sichtlich schockierten Mutter irgendwas erflunkert, was diese zufrieden stellen sollte und gestellt hat. Vielleicht hat auch irgendein drittes Kind im Kindergarten davon erzählt. Vielleicht hat die Tochter von den Fotos erzählt, die Idee sich dabei auszuziehen kam aber von ganz woanders. Vielleicht hat die Tochter aber tatsächlich angegeben, schonmal mit dem Vater solche Bilder gemacht zu haben. Dann müsste man sich fragen, wieso die sowas sagt.
Über diese Dinge kann man hier nur haltlos spekulieren. Ich will nur sagen, dass es da diverse Möglichkeiten gibt, wie so ein "Missverständnis" zusammenkommen kann. Umso wichtiger ist, dass die Aussagen der Kinder von jemandem gewürdigt werden, der damit Erfahrung hat.

Sie als Mutter können natürlich das Kind einfach bitten zu erzählen, was es an diesem Tag bei der Freundin gemacht und wieso sie das gemacht hat. Die entscheidenden Antworten, die Sie ja haben wollen, kann nunmal nur Ihre eigene Tochter liefern. Ich denke nicht, dass Sie rechtlich gesehen irgendwas hindert, einfach zu fragen. Wenn allerdings das ganze involvierte Fachpersonal davon abrt, würde ich es lassen. Sie könnten unbedacht die Aussage des Kindes verfälschen oder auch nur diesen Eindruck erzeugen. Müssen Sie selber wissen.

Ich denke, dass Sie eigentlich ein Interesse daran haben, dass dieses Verfahren möglichst gründlich geführt und der Verdacht in jeder Hinsicht geprüft wird. Ohne so ein gründliches Verfahren werden Sie den Rest des Lebens mit dem verdacht leben müssen. Also haben Sie in meinen Augen ganz nüchtern betrachtet auch keinen Grund dazu, sich weiter zu beschweren. Insbesondere nicht darüber, dass nicht auch die andere Familie gründlich untersucht wird oder dass die Mutter der Polizei alles erzählt hat, was sie wusste. Das ist völlig legitim. Die vermutet hier (und anscheinend nicht völlig bösgläubig) einen Missbrauch. Da ist es ihr gutes Recht, das (gegenüber den Behörden) zu äußern und alles irgendwie dazugehörige zu erwähnen.
So leid es mir tut und so unangenehm das sein mag, Sie müssen das ganz einfach ertragen. Das gilt jedenfalls das für das Strafverfahren. Den Plan des Jugendamtes können Sie ignorieren, der ist nicht verbindlich. Das Jugendamt könnte sich dann allerings um die verbindliche Sorgerechtsentscheidung des Gerichts bemühen. Müssen Sie wiederum selber wissen.

Etwas anderes gilt für mich (wie gesagt) für das Getratsche. Ich empfinde das als höchst unprofessionell. Das dürfte aber allenfalls als üble Nachrede strafbar sein. Sie beschweren sich darüber, dass Sie da nichts tun können. Natürlich können SIe etwas tun, nämlich Strafanzeigen erstatten und auf Unterlassung klagen. Ich sage nur, dass ich das höchstens nach gründlicher Überlegung tun würde. Der Anwalt sagt, dass er das gar nicht tun würde. Machen können Sie es aber, theoretisch (was nicht zu raten wäre) auch ohne Anwalt. Aber ob das so klug wäre? Auch das müssen Sie selber wissen.

Die Situation ist sicherlich mehr als unbefriedigend. In meinen Augen können Sie aber nur warten, bis es vorüber ist. Der oben von mir verlinkte Fall ist freilich ein Extrembeispiel. Aber die bisher vergangenen 2 Monate sind einfach "nichts".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38362 Beiträge, 13981x hilfreich)

Die Polizei hat mit Sicherheit die Hausdurchsuchung nicht angekündigt. Das käme bei einem Dieb der Aufforderung gleich, die geklaute Ware doch bitte direkt zu entfernen.

Und, die Mutter ist klug beraten, eben NICHT mit dem Kind über die Angelegenheit zu sprechen. Denn in dem Alter bekommt man verläßliche Aussagen nicht, indem man die Kids von unterschiedlichen Seiten immer wieder befragt. Kinder haben ein feines Gespür für die Erwartungshaltung der Eltern. Sie wollen artig sein. So eine "Befragung" schadet nur. Das Kind scheint ja fröhlich zu sein, unbeschwert, dann sollte man es dabei belassen. Ich erinnere mich mit Schrecken an das sog. Wormser Verfahren. Über 20 Freisprüche, weil die Kinder im Vorverfahren durch so viele "Hände" gegangen waren, dass überhaupt nichts mehr konkret ermittelt werden konnte. Das bringt nicht nur nichts, sondern ist auch noch brandgefährlich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

Zitat:
Über 20 Freisprüche, weil die Kinder im Vorverfahren durch so viele "Hände" gegangen waren, dass überhaupt nichts mehr konkret ermittelt werden konnte.

was der TE ja sehr recht wäre...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38362 Beiträge, 13981x hilfreich)

Glaub ich nicht. Die Kinder waren dann so gestört, in jeder Richtung, dass sie familienrechtlich eben nicht ins Elternhaus zurückgeführt wurden. Es wurd eine Art "Wormser WG" gegründet, und Sozialpäds waren dann für das Wohlergehen der Kids unter Aufsicht des Jugendamtes verantwortlich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat:
Denn in dem Alter ist die Fantasie der Kinder ohne Anregung von außen noch nicht so ausgeprägt, dass sie alleine auf so Gedanken kämen.


Dem muss ich deutlich widersprechen, oder Ihre Aussage ist deutlich zu kurz gehalten.

Kinder auch jüngere kommen auf die tollsten Ideen. Meiner ist mir mit seiner Kitafreundin auch schon nackt, kreischend im Hausflur begegnet, mit der Frage warum bei ihr der Pipimann fehlt.

Anregung von außen?

Die Fragen was da anders ist, kommt doch bereits auf, wenn Mama oder Papa im Bad gesehen werden, oder sich der Bub neben dem Mädel zum pinkeln an den Busch stellt.

Das hat aber NICHTS mit Sexualität zu tun, sondern spiegelt nur die kindliche Neugierde wieder.

Und fotografiert werden die interessantesten Dinge, Regenwürmer, Ameisen, der Fernseherbildschirm, das Loch im Socken....., warum dann nicht sich gegenseitig?
Die Nacktheit interessiert die Kinder dabei nicht.

-- Editiert von spatenklopper am 06.01.2016 16:29

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38362 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wir wissen nicht, was wie fotografiert worden ist, jedenfalls keine Ameise. Und die Aussage des Kindes, der Papa der Freundin habe es auch gemacht, entschuldigung, das ist auch nicht ohne. Irgendwo muss das eine Kind ja mal was gesehen haben. Denn dass die eine Mutter geschockt ist, der Staatsanwalt durchaus drauf anspringt, der Ermittlungsrichter auch. Niedliches Ameisenjagen war das nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lieberanonym86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kinder haben sich gegenseitig die Genitalien fotografiert , inkl. "offen" halten , schön finde ich das bei weitem natürlich nicht , aber es kann auch andere Erklärungen dafür geben als diese eine . Ich wasche meine Tochter zb. so weil mans bei ihr auseinander ziehen muss um sie da vernünftig zu waschen .

Meine Tochter wurde am besagten Tag von der anderen Mutter befragt wie sie darauf gekommen sind , meine Tochter sagte "ich weiss nicht , oh schau mal ein pony auf meinem pulli" ....
Am selben Tag habe ich sie gefragt , aber anders , nicht suggestiv , sie sagte zu mir das die beiden die unterhosen fotografieren wollten , und dann sei diese bei dem anderen Kind heruntergerutscht und das habe lustig ausgesehen .
Seitdem wird sie keinesfalls befragt oder irgendwie anders mit dem Thema direk konfrontiert , das macht allein nur die Psyschologin , die ist dafür zuständig und da halten wir uns auch dran .

Was den Wormser Prozess angeht habe ich alles darüber gelesen , daher habe ich ja auch Angst wegen eventueller Auswirkungen auf meine Tochter , falsche Gutachter , suggestivfragen usw. Denn je öfter man sie befragen wird , irgendwann wird sie selbst glauben das da was gewesen sein könnte , und das finde ich gefährlich , das die kinder die sind die am Ende den meisten Schaden nehmen .
In einem Gutachten wurde auch beschrieben das eine ausgesprochene falsche Verdächtigung und die darausgehenden Folgen genauso schlimm für das Kind sind wie ein tatsächlicher Missbrauch . Ich versuche nur irgendwie alles richtig zu machen ...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38362 Beiträge, 13981x hilfreich)

Letzteres ehrt Dich ja auch, sonst würde ich mir nicht so viel Mühe geben. Ganz klar, ich war in dem Verfahren Prozessbeobachterin. Ich denke mal, ich habe da einen besseren Einblick als viele, die nur lesen. Mein Bauchgfühl sagt mir, dass vermutlich die Hälfte der Angeklagten zu Unrecht freigesprochen worden sind, die Hälfte zu Recht.

Das Problem waren nicht die Fachleute. Das Problem war einfach, dass etliche "Fachleute" an die Kids rankamen, ehe die wirklichen Fachleute überhaupt eine Chance hatten. Etwa Opferschutzorganisationen, dann die Großeltern, weiss der Geier, wer noch alles. Deshalb mein Rat. Belaste das Kind nicht. Die Behörden haben viel gelernt aus dem damaligen Verfahren. Warte einfach ab, was passiert, ohne das Kind in irgendeiner Richtung zu befragen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lieberanonym86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal an alle , kam die letzten Wochen nicht dazu ins Netz zu gehen , sorry dafür .

Die Anwältin hat derzeit nur erreichen können das mein mann hin darf und sich Daten auf den Stick laden darf die er braucht . Bis wir die Antwort hatten , waren die leute ziemlich patzig und gaben an den pc nicht finden zu können . Bis jetzt is noch keine Untersuchung daran gemacht worden , er sage das kann bis zu einem halben Jahr dauern .

Nun ist es so mein mann arbeitet nebenbei im Adminbereich , natürlich angemeldet Minijob . Die ganzen Daten der Webseiten sind natürlich da drauf , selbst wenn er sich die nun holen darf , hat er nichts hier womit er das bearbeiten kann . Wir versuchen gerade mit denen eine Einigung zu finden das er die Hardware haben darf wenn die sich die Festplatte ausbauen können . Besteht da ne Chance das das geht ? Weil sons verliert er den Job und wir müssen uns wieder bei einer öffentlichen Stelle "nackig" machen , die wollen ja wohl wissen warum er den Job nichtmehr machen kann .

Dann haben wir heute Post bekommen , die Anwältin hatte wohl Beschwerde eingelegt . Klar ist die abgelehnt worden , aber da steht ein Satz drin der für mich als laie nach einer Falschaussage der anderen mutter aussieht .

Da steht : "denn nach der aussage der Zeugin "andere Mutter" , hat "mein kind " in einem gespräch mit ihr und "Ich aufgeführt" entsprechende handlungsweisen des beschuldigten eingeräumt "

Meine Tochter hat aber weder mir noch der anderen Mutter klar geäußert das er Fotos der Art machen würde .


Laut der Beschwerdeabwehr-begründung liegt ein Verdacht sehr nahe aufgrund der Aussage der anderen mutter sowie der Fotos die die kinder von sich geschossen haben .

Ich möchte einfach gerne wissen was wir wirklich tun sollten , wir haben bis jetzt mtgearbeitet , haben uns gegen nichts wiedersetzt und alles seinen lauf nehmen lassen . Aber das hat bis jetzt zu nichts wirklich geführt , ausser das die ganze Stadt bescheid weiss , die Schule in die meine Tochter erst im Sommer hingeht wusste bereits bescheid ( nicht von JA haben die mir versichert ) , kurz gesagt das leben als Familie verläuft sehr schwierig momentan .

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.784 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen