Okay, ich beschreibe die Situation mal grob, der Hintergrund ist zwar IT, aber es geht um grundsätzliche Gültigkeit von Verträgen:
Webseite gebaut - fast fertig, alles bezahlt.
Aber:
Der Auftraggeber und Auftragnehmer haben 2 Verträge miteinander vereinbart:
1.Verzicht auf das Schöpfungsrechts seitens des Programmierers zu Gunsten des Auftraggebers.
2.Regelung für den Fall, daß die Seite erfolgreich verkauft würde (% Beteiligung) plus Zusage zu einer festen Anstellung, sobald die (zu gründende GmbH) genug Gewinn abwirft.
Auftraggeber schickt Auftragnehmer die Verträge. Dieser druckt aus, unterschreibt und schickt die unterschriebenen Verträge zu Auftraggeber.
Dieser sagt (vor einer Woche), daß bei ihm alles eingetroffen ist, und daß die Verträge "morgen" gegengezeichnet zurückgehen.
Nach einem dummen Streit haben beide aber nun anscheinend "keine Lust" mehr auf den anderen.
Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer für untragbar.
Der Auftragnehmer will mit dem Auftraggeber nichts mehr zu tun haben.
Der Auftraggeber schickt, unter Bekanntgabe seiner Bedenken, eine Email, und schickt den gegengezeichneten Vertrag nicht zurück.
Frage: Sind die Verträge zwischen den beiden so überhaupt zustande gekommen?
Kann der Auftraggeber die herausgabe des Vertrags als "Druckmittel" benutzen, so wie es den Anschein hat?
Kann der Auftragnehmer unter diesen Vorraussetzungen die Aufträge als "nichtig" ansehen, oder ist er durch seine Unterschrift bereits fest gebunden?
Partner schickt unterschriebenen Vertrag nicht zu
10. Januar 2014
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Frage vom 10. Januar 2014 | 02:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Partner schickt unterschriebenen Vertrag nicht zu
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#1
Antwort vom 10. Januar 2014 | 03:02
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Wurde sich eine schriftliche Fixierung vorbehalten?
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#2
Antwort vom 10. Januar 2014 | 08:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das heißt?
Vermutlich: Nein.
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#3
Antwort vom 10. Januar 2014 | 10:48
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Wurde denn die Dienstleistung bisher erbracht? Wenn noch nichts passiert ist und beide keine Lust mehr aufeinander haben, wieso dann nicht im beiderseitigen Einvernehmen auf die Zusammenarbeit verzichten und sie lösen noch ehe sie begonnen hat?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#4
Antwort vom 10. Januar 2014 | 11:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Webseite ist kurz vor der Fertigstellung (das Projekt läuft seit 10 Monaten).
Dafür wurde auch alles korrekt bezahlt wie vereinbart.
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