Parkett beschädigt - Haftpflichtversicherung?

16. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Astrid42697
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkett beschädigt - Haftpflichtversicherung?

Hallo zusammen,

habe folgende Frage.

Bin vor kurzem aus einer Mietwohnung ausgezogen. Leider ist der Parkettboden beschädigt. Teils ist es Abnutzung, dann das Hauptproblem, dass durch "normales" putzen der Pakettboden an den Nähten aufgequollen ist.

Mein Vermieter hat nun ein Gutachten erstellen lassen. Nach diesem Gutachten, ist es nicht möglich, den Boden abzuschleifen, da man wohl die dunklen Nähte anschließend immer noch sehen würde.

Nun hab ich leider keine Ahnung vom Parkettböden. Kann es eventuell Vermieters Schuld sein, da der Boden nicht richtig versiegelt wurden ist? Er wurde nur beim Auszug mehrmals in kurzen Abständen feucht gewischt. Kann dadurch schon ein solcher Schaden entstehen?

Würde meine private Haftpflichtversicherung unter diesen Umstäden diesen Schaden eventuell übernehmen?

Habe dort zu dem Zeitpunkt in einer Wohngemeinschaft mit einer Freundin zusammen gelebt. Würde die Versicherung eventuell die Forderung aufteilen?

Vielen Dank vorab für eure Antworten.

Viele Grüsse
Astrid

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Wenn du in deiner PHV Mietsachschäden mitversichert sind dann ist das ein Versicherungsfall.

Melde diesen Schaden deiner Versicherung die werden dir dann sagen was zu tun ist.

Sollte also eine Rep. nicht möglich sein so hat er lediglich Anspruch auf den aktuellen Zeitwert. Eine Reparatur hingegen wird zu 100 % bis zur Höhe des Zeitwerts ersetzt. Dies sind seine Ansprüche die er nach dem BGB durchsetzen kann.

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" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

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#2
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Hast du den Parkettboden geflutet??Wenn er nach vorschrift gewischt wird und sonst keine grossen Wassermengen mit dem Parkett in Berührung kommen,quillt er NIE auf.Es muss auch ein besonderer Zusatz verwendet werden zum wischen.Wenn der VM dich vor Einzug nicht darauf hingewiesen hat ,ist es SEINE Sache,in anderem Fall ihr.Die Vers.zahlt dann nicht,weil es ein grob fahrlässiger Schaden ist.

Viel Glück Sammy1

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"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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