Hallo zusammen,
Ich wohne in einen Mehrfamilienhaus 4 Etagen in der stadt, haus an haus in der Straße. Vor unserem Haus ist eine große Fläche wo 3 Autos stehen könnten. 2 vorne und 1 an der Seite. Nach dieser Fläche kommt erst der Gehweg. Es sieht von oben aus dem Fenster wie eine kleine Markierung aus wo unser Fläche ist und der Gehweg. Unser haus wird privat vermietet. Nun mein Problem. Ich und auch andere Leute parken immer vorm haus auf dieser Fläche und bekommen immer einen Strafzettel von 20€ unerlaubtes parken Gehweg bla bla bla . Theoretisch dürfte das doch gar nicht passieren da die Fläche zum haus gehört und es ja privat ist, oder wo ist jetzt der Fehler und wer hat hier nun recht?
Danke für die Antworten und Hilfe
Parken vor dem Haus Strafzettel.
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
Das sagt dir jetzt wer? Oder nur weil es - von oben - so aussieht?Zitat:da die Fläche zum haus gehört und es ja privat ist,
Als erstes würde ich mal den Vermieter fragen, vielleicht weiß der ja, wo genau das Grundstück endet.
Weiter musst du beachten, dass dein Fahrzeug nicht einen Millimeter auf/über dem Gehweg stehen darf; auch die Spiegel zählen dazu.
Stefan
Schau doch mal, ob es eine Bauleitplanung zu eurem Gebiet online gibt. Hier kann man oftmals die Katasterkarte und damit die Grundstücksgrenzen erkennen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
Doch, überfahren (im Sinne von überqueren) darf man immer.Zitat:Ist die Stellfläche überhaupt als Stellflächen ausgewiesen? Ansonsten darf man auch den Gehweg nicht befahren.
Stefan
Hallo,
Weiß ich auch nicht. Jedenfalls ist es grundlogisch, dass man zu einem Stellplatz auch fahren darf, dazu bedarf es nicht mal einen abgesenkten Bordstein (das ist gängige Rechtssprechung).Zitat:Wo steht das?
Und selbst wenn es ein illegaler Stellplatz wäre, dürfte man hinfahren (vielleicht nicht parken, aber das ist was anderes).
Was musstest du beantragen? Den Stellplatz, oder wirklich das überqueren des Gehweges? Oder ging es um Fahrzeuge über 2,8t?Zitat:Und wieso musste ich das beim Bauamt beantragen?
Und wer hat dir überhaupt gesagt, dass du es beantragen musst? Hast da eine Rechtsvorschrift dafür?
Stefan
PS: In den meisten Bundesländern sind Stellplätze genehmigungsfrei, aber nicht in allen. Vielleicht irre ich mich daher aus genau diesem Grund?
Das überqueren des Gehweges braucht man nicht beantragen. Es gibt keinen Paragraphen der es verbietet den Gehweg zu überqueren um auf ein bebautes Grundstück zu gelangen. Dann müsste ja so ziemlich jeder Wohnungs/Hausbesitzer solch einen Antrag stellen.
Das überqueren des Gehweges braucht man nicht beantragen. Es gibt keinen Paragraphen der es verbietet den Gehweg zu überqueren um auf ein bebautes Grundstück zu gelangen. Dann müsste ja so ziemlich jeder Wohnungs/Hausbesitzer solch einen Antrag stellen.
Stefan, ich darf meinen Wagen auch auf meinem Grundstück abstellen selbst wenn dort kein Stellplatz vorhanden ist. Egal in welchem Bundesland.
Hallo,
Genau das ist dann immer das Problem.Zitat:Das überqueren des Gehweges braucht man nicht beantragen. Es gibt keinen Paragraphen der es verbietet ...
Denn Küstengold wollte ja wissen, wo das steht. Und es steht eben nirgendwo. Was macht man da?
Kann ich nicht abschließend beurteilen, dazu müsste man wohl alle Gemeindesatzungen kennen, oder?Zitat:Stefan, ich darf meinen Wagen auch auf meinem Grundstück abstellen selbst wenn dort kein Stellplatz vorhanden ist. Egal in welchem Bundesland.
Aber: In manchen Bundesländern muss man Stellplätze genehmigen lassen (imho), und dann frage ich mich: Warum? Also was kann eine Behörde dann tun, wenn ich trotz Nichtgenehmigung ein Auto auf mein Grundstück stelle.
Stefan
Wenn die Fläche zu eurem Grundstück gehört, bin ich der Meinung das ihr dort Parken dürft, wenn sie nicht zu eurem Haus/Grundstück gehört hab ihr meiner Meinung nach Pech, auch wenn es nicht auf dem Gehweg ist, musst du mit Strafzetteln rechnen
Hallo,
Zustimmung (soweit es der Grundstückseigentümer erlaubt).Zitat:Wenn die Fläche zu eurem Grundstück gehört, bin ich der Meinung das ihr dort Parken dürft,
Und mit welcher Rechtsgrundlage?Zitat:wenn sie nicht zu eurem Haus/Grundstück gehört hab ihr meiner Meinung nach Pech, auch wenn es nicht auf dem Gehweg ist, musst du mit Strafzetteln rechnen
Grundsätzlich darf man überall parken wo es nicht verboten ist. Verbote können wie folgt aussehen (sicher nicht abschließend):
- Beschilderung (VZ 283 286 etc., aber beispielsweise auch VZ 330.1 )
- 5 Meter vor/hinter einer Kreuzung
- Verkehrsberuhigter Bereich (dort darf nicht überall geparkt werden, sondern nur auf extra markierten Flächen, quasi eine Umkehr der normalen Regelung)
- Gehweg
- offensichtliches Privatgrundstück (nur sofern man keine Erlaubnis hat natürlich)
Stefan
Stefan, nicht jeder Platz auf einem Privatgelände, auf welchem mein PKW gerade steht, ist ein Stellplatz. In einigen Bundesländer muss man Stellplätze genehmigen lassen. Es gibt aber auch in diesen Ländern kein Verbot meinen PKW auf meinem Grundstück ausserhalb eines genehmigten Stellplatzes abzustellen.
Hallo,
Aber warum muss man denn dann genehmigen lassen?Zitat:Stefan, nicht jeder Platz auf einem Privatgelände, auf welchem mein PKW gerade steht, ist ein Stellplatz. In einigen Bundesländer muss man Stellplätze genehmigen lassen. Es gibt aber auch in diesen Ländern kein Verbot meinen PKW auf meinem Grundstück ausserhalb eines genehmigten Stellplatzes abzustellen.
Was unterscheidet einen Stellplatz von einem Nicht-Stellplatz?
Stefan
Die bauliche Ausführung und die Nutzungseintragung.
-- Editiert von micbu am 18.02.2016 13:44
Zitat:Aber warum muss man denn dann genehmigen lassen?
Weil Stellplätze (zumindest wenn sie gepflastert / geteert sind) je nach Größe des Stellplatzes und der Lage des Grundstückes (Innenbereich mit / ohne Bebauungsplan, Außenbereich) eine Baugenehmigung erfordern. Obwohl es kein Gebäude ist, zählt es als bauliche Anlage im Sinne der Landesbauordnungen.
Man darf nicht automatisch "einfach so" 40 Quadratmeter auf seinem Grundstück pflastern / teeren und zum Stellplatz machen.
In Meckpomm sind Stellplätze im Innenbereich bis 30 Quadratmeter erlaubnisfrei.
In BaWü sind 50 Quadratmeter erlaubnisfrei, wobei aber alle Stellplätze auf dem Grundstück zusammengezählt werden.
§ 2 StVO Abs. 1
verbietet ganz klar das Befahren des Gehweges.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Kantstein abgesenkt ist, denn dann handelt es sich vermutlich um eine Grundstückszufahrt. Dieser Bereich des Gehweges wird dann übrigens im Allgemeinen auch verstärkt, um der zeitweilig hohen Belastung durch Fahrzeuge gerecht zu werden.
Wenn du also nur über den nicht abgesenkten Kantstein deinen "Stellplatz" erreichen kannst, dann kannst du ihn gar nicht erreichen. Das ist erst mal unabhängig davon, ob der Platz an sich nutzbar wäre. Und auch unabhängig davon, was hier einige Leute zu nicht abgesenktem Kantstein sagen.
Hallo,
@quiddje: Abgesehen davon, dass der §2 StVO
das Befahren des Gehwegs nicht verbietet (vielmehr schreibt er vor, dass die Fahrbahn zu benutzen ist - ein nicht unwesentlicher Unterschied*): Wo steht, dass es eine Ausnahme zum Überfahren von abgesenkten Kantsteinen gibt?
*das Gesetz meint natürlich "zum normalen Fahren", also nicht zum Einparken etc. - sonst dürfte man sein Auto ja gar nicht von der Straße entfernen, sogar auf extra ausgewiesene Parkplätze dürfte man nicht
Die abgesenkten Kantsteine sind ein Service für die Autofahrer (damit sie sich ihre Fahrzeuge nicht kaputtfahren), mehr aber auch nicht. Streiten kann man noch darüber, ob vor solchen Stellplätzen hohem Kantstein geparkt werden darf (=zugeparkt), aber das ist wieder ein anderes Thema.
Aber wer definiert das? Ein gepflasterter Bereich kann ein Parkplatz sein, OK. Aber genauso gut kann es ein Vorplatz, ein Stellplatz für Mülltonnen oder ein Spielplatz (etwa für Tischtennis) sein.Zitat:Die bauliche Ausführung und die Nutzungseintragung.
Irgendwie ist das mit der Baugenehmigung ziemlich schwammig (zum Glück gibt es das in meinem Bundesland nicht).
Stefan
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
18 Antworten