Parken in einer Einfahrt die nicht mehr benutzt wird.

25. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
joe65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken in einer Einfahrt die nicht mehr benutzt wird.

Hallo brauche mal einen Rat und hoffe es kann mir jemand helfen.Habe von Freitag an meien Arbeitstransporter vor einer Einfahrt geparkt die nicht mehr in Benutzung ist.Heute am Sonntag kam die Polizei und wollte mein Fahrzeug abschleppen lassen.Was ich nicht wusste war am Samstag hat mir jemand einen Zettel an die Scheibe gehäftet das ich bitte bis Sonntag früh weg fahren möchte da jemand auf die Einfahrt rauf fahren möchte (nur rauf nicht durch oder rein)um einen Umzug durchzuführen.Jetzt meine Frage ist es rechtens das die Polizei einen Abschlepper rief obwohl ich niemanden behindert habe .Ich sehe es ja eventuell noch ein das ich eine Geldbuße bekomme dafür das ich vor einer Einfahrt stand,aber es war ja nicht notwendig einen Abschleppdienst zu ordern da die Leute mit ihren Umzug nur auf die Einfahrt rauf wollten um einen kürzeren Weg zu haben.Wie schon gesagt die Einfahrt ist schon seit über 20 Jahren nicht mehr in Benutzung und wurde immer als Parkfläche benutzt.Es wäre sehr nett wenn mir jemand helfen könnte,weiß nicht ob es Sinn macht Einspruch gegen die zu erwartenden Abschleppkosten zu erheben.
PS:Der Abschlepper wurde nur gerufen und dann wieder abbestellt da ich vorher von meiner Nachbarin informiert wurde das die Polizei an meinem Transporter steht.LG Joe

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lauch
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 103x hilfreich)

Zitat:
Ich sehe es ja eventuell noch ein das ich eine Geldbuße bekomme dafür das ich vor einer Einfahrt stand,aber es war ja nicht notwendig einen Abschleppdienst zu ordern da die Leute mit ihren Umzug nur auf die Einfahrt rauf wollten um einen kürzeren Weg zu haben.


Und das Du dort parkst, nur um einen kürzen Weg nach Hause zu haben, ist im Gegensatz dazu aber notwendig?


2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joe65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein war froh überhaupt einen Parkplatz zu haben egal wo das ist in einer Großstadt nicht immer leicht.Aber das War eigentlich auch nicht meine Frage.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
joe65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok das ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe verstehe ich ,aber die Frage ist ob es nötig war einen Abschleppdienst zu alarmieren,da ich ja keinen behindert habe.Habe ich eine Chance bei einem Einspruch oder stehe ich da eher auf verlorenen Posten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
aber die Frage ist ob es nötig war einen Abschleppdienst zu alarmieren
Was wenn der nicht gerufen worden wäre, dann wärst du da noch über STunden gestanden oder? Und das obwohl du da illegalerweise gestanden hattest...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von joe65):
.Jetzt meine Frage ist es rechtens das die Polizei einen Abschlepper rief obwohl ich niemanden behindert habe

Sorry, aber aus Deiner Darstellung ergibt sich doch eindeutig, dass Du sehr wohl jemanden behindert hast.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Handelt es sich um eine private Einfahrt, oder öffentliche Einfahrt?
Will der Eigentümer auf sein Grundstück, kann aber nicht weil Du da Dein Fahrzeug abgestellt hast, dann handelt es sich um eine Owi mehr nicht. Will Eigentümer von seinem Grundstück runter, dann kann er mit Hilfe der Polizei Dein Fahrzeug abschleppen lassen, auch in Notsituationen wäre ein abschleppen jederzeit möglich.
Nach Deinen Schilderungen handelt es sich nicht um den Besitzer des Grundstückes welcher die Einfahrt nutzen möchte ( weder zum einfahren, noch zum ausfahren), oder Notsituation. Hat dich der Eigentümer, bzw. dessen Beauftragter auf das Entfernen Deines Fahrzeuges aufmerksam gemacht, dann kann er auf seine Kosten das entfernen mittels Abschlepper veranlassen und die Kosten Ihnen in Rechnung stellen?
Wenn nicht, dann haben die Beamten übers Ziel hinaus geschossen. Ein abschleppen von staatlicher Seite wäre sher unverhältnismässig anzusehen.








1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
joe65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist es ja ich habe keinen behindert, es wollte sich nur jemand vor die Einfahrt stellen um seinen Umzug durch zu führen ohne das er vorher abgesperrt oder Schilder hin gestellt hatte.Nur ein Zettel an meiner Scheibe.Aber sorry ich geh doch nicht jeden Tag am WE nachsehen ob jemand eine Nachricht an meine Scheibe hinterlegt.Übrigens hatte ich bis her nicht erwähnt ich stand nichtin vollem Umfang vor der Einfahrt sondern nur ca.50 cm.Also für Rollstuhlfahrer,Kinderwagen oder anderes wäre noch genug Platz gewesen.
Sorry, aber aus Deiner Darstellung ergibt sich doch eindeutig, dass Du sehr wohl jemanden behindert hast.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Rollstuhlgerechte Türen in Häusern haben eine Breite von 80cm - 50cm sind verdammt wenig mit einem Rolli. Du verzettelst dich übrigens gerade immer mehr in Widersprüche.

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