Parken im absoluten? Halteverbot

7. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Spirit Nova
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Parken im absoluten? Halteverbot

Halllo Forum,

ich habe heute früh (ca. 9:00 Uhr) mein Auto in einer Nebenstraße geparkt und bin dann in die FH gegangen. Dabei befand sich ein abolutes Halteverbotschild an dem Zaun auf der Straßenseite auf der ich geparkt habe.

Bild 1
Bild 2
Bild 3
Bild 4

Links ist mein Auto zu sehen und rechts vom Schild befindet sich in 3-4m Abstand eine Einfahrt auf ein Firmengrunstück. Link von meinem Auto parken noch weitere auf der selben Straßenseite.

Nun dachte ich, dass ich nicht im Parkverbot stehe, da ich mich nicht zwischen Einfahrt und Halteverbotschild befand und meiner Meinung nach genügend Abstand besaß und dieses absolute Halteverbotschild auch nicht durch ein anderes aufgehoben wurde.

Es befindet sich nur ein einziges absolutes Halteverbotsschild von gleicher Form etwas die Straße runter vor einer weiteren Einfahrt. (andere Autos haben zwar direkt davor geparkt aber natürlich kein Knöllchen bekommen *.* so wie das halt sein muss :D )

Ich kam also gegen 17:00 Uhr wieder und zack ein Zettel mit der "Verkehrsordnungswidrigkeit" hing an meinem Wischer :/

Nun wollte ich wissen ob das rechtens ist oder nicht.

Vielen Dank im Voraus

(musste nochmal Bilder neu verlinken...)

-- Editiert Spirit Nova am 07.01.2014 18:50

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Spirit Nova
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich glaube, das soll eine 75 sein.

Nummer

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)


Dieser Zettel ist "nur" eine Vorankündigung, dass demnächst ein "richtiges" Knöllchen per Post kommen wird.

Darin wird dann auch stehen was genau dir vorgeworfen wird (BKat-Nr.). Bislang kann man da ja nur raten.
BKat-Nr. 75 wirde es ja wohl nicht sein, denn das wäre "Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen innerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren".

Insofern erstmal abwarten, bis was schriftliches kommt. Dann kann man weitersehen.


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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