Beim Rückwärtsfahre aus einem Gewerbegrundstück (mit eigenen Parkflächen und ohne Wendemöglichkeit) habe ich ein auf der Straße stehendes fahrzeug gerammt.
Darf das geramte Fahrzeug dort parken, wenn es sich um ein geschlossenes Gewerbegebiet handelt und die Straße so eng ist, daß bei parkendem Fahrzeug nicht noch zwei weitere Fahrzeuge vorbei kommen?
Wie wird sich die Versicherung verhalten, wenn beide Teilnehmer beim gleiche Versicherer sind?
Parken im Gewerbegebiet / in engen Straßen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Grundsätzlich trifft den Verkehrsteilnehmer, der rückwärts fährt eine besondere erhöhte Sorgfaltspflicht.
Ob an Ort und Stelle ein Halteverbot bestand kann von hieraus nicht beurteilt werden und richtet sich im Einzelfall nach der Beschilderung. Aber selbst ein im Halteverbot stehendes Fahrzeug ist ein Hindernis, daß aufgrund einer vermeintlichen Ordnungswidrigkeit nicht einfach beschädigt werden darf. Der Umstand eines Engpasses ist in der Praxis nicht selten, wird manchmal durch ein gezielt zugelassenes Parken sogar zur Verkehrsberuhigung eingesetzt.
Alles in allem sieht es für Sie bedauerlicherweise nicht so gut aus, so daß es wahrscheinlich nicht darauf ankommt, ob der Versicherer eine interne Haftungsquote bildet.
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