Hallo Zusammen,
wir wohnen in einem reinen Wohngebiet mit Haupt- und Seitenstraßen. Alles 30er Zone. Die Hauptstraßen enden als Sackgasse. Keine Schilder außer der Straßennamensschilder und des 30 Zone Schild an Eingang des Wohngebiets. Also auch keine Parkverbots-Schilder. Haupstraßen haben abgesenkten Bürgersteig auf der rechten Seite. Seitenstraßen sind ohne Bürgersteige. Überall sind Parkbuchten für dei Anwohner. Nun meine Frage: darf am Ende der Sackgasse geparkt werden? Wenn ja, darf dort überall geparkt werden? Damit meine ich rechts am Bürgersteig wie links, wo kein Bürgersteig ist? Auf der Straße passen zwei Autos nebeneinander. Wie sieht's allgemein mit dem Parken auf der Straße aus? Darf man auf dem Bürgerteig stehen? Meiner Meinung nach nicht, da dieser ja abgesenkt ist, oder? Darf man dann neben dem Bürgersteig parken, da ein Auto noch locker vorbeifahren kann?
Wäre für Aufklärung sehr Dankbar.
-----------------
" "
Parken am Ender einer Sackgasse
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Noch was habe ich vergessen. Wenn sich zwei Autos entgegenkommen, kann auch der in Fahrtrichtung rechts parken, der den Bürgersteig nicht auf seiner Seite hat? Sozusagen direkt am Zaun eines Grundstücks? Wie sieht's aus, wenn sich auf der Seite ein Gartentor befindet? Kann der Grundstückeigentümer verlangen, daß sein Tor nicht zugeparkt wird oder hat er pech gehabt und muß zusehen, wie er seinen Garten betreten kann?
Danke nochmal
-----------------
" "
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Den habe ich gelesen. Allerdings nichts zu Sackgasse, Gartentor und Parken wenn kein Bürgersteig vorhanden ist gefunden. Steht es da tatsächlich drin und ich bin zu blind oder kann vielleicht doch Jemand konkret auf meine Fragen antworten?
Danke
-----------------
" "
Guten Morgen Zusammen,
ich wollte diesen Thread nochmal kurz nach Oben "schieben".
Kann denn hierzu wirklich keiner Etwas sagen?
Danke nochmal...
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
16 Antworten
-
1 Antworten