Parken Behindertenparkplatz

8. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)
Parken Behindertenparkplatz

Hallo, folgende Parksituation :



Behindertenparkplatz mit Ausweisnummer, sprich gültig für Fahrzeug mit Ausweis der entsprechenden Nummer. Keine Markierung auf der Fahrbahn, Nachbarn mit anderem Fahrzeug im Urlaub, Fahrzeug mit Ausweis steht seit Tagen auf der Fläche ( Ist der kleine blaue Fiat ).

Nun habe ich mich vor kurzem wegen Parkplatzmangel davor gestellt, da ich ja die näheren Umstände kenne. Als ich letzten los fahren wollte bemerkte ich ein Knöllchen, Angabe von Gründen gab es nicht, Bescheid folgt.

Das ich zu nah am Scheittelpunkt stehe, ist mir bewusst und sollte ich deswegen ein Verwarngeld zahlen müssen ist das ok, nur wie verhält sich das mit dem Behindertenparkplatzt ?

Wie gesagt KFZ mit Ausweis steht ja da und Fahrbahnmarkierung ist nicht vorhanden!?

Würde in diesem Fall ein Widerspruch Sinn machen ?

Gruß



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-- Editiert am 08.07.2011 20:36

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24 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ein Widerspruch würde keinen Sinn machen. Dass schon ein KFZ mit Ausweis da steht, ist kein Grund, dass nun auch übrige Fahrzeuge ohne Ausweis da stehen dürfen. Eine Fahrbahnmarkierung ist nicht erforderlich, da die Beschilderung Anfang und Ende der Parkplätze für Behinderte angibt.

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#2
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
da die Beschilderung Anfang und Ende der Parkplätze für Behinderte angibt.


Da ist nur ein Schild und zwar am Anfang, würde also heißen man darf ab dem Schild auf der ganzen Strassenseite nicht parken ?


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn ich das richtig sehe, ist auf dem Foto, was Sie oben eingebunden habe, das Schild mit dem ENDE der Behinderten-Parkzone, zu sehen. Da zeigt doch ein kleiner Pfeil nach rechts, oder sehe ich das falsch?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

Sehen sie richtig, aber ein anderes Schild welches dann wohl den Anfang markiert ist nicht vorhanden.

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Das ist allerdings seltsam. Ob das die ganze Behindertenzone aber gleich unwirksam macht, vermag ich nicht zu beurteilen - aus dem Bauch heraus gilt sie wohl trotzdem.

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#6
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

Hmm mein Wissen das der Behindertenausweisinhaber im Urlaub ist und die Parkfläche in der Zeit nur zum Abstellen des Zweitwagens genutzt wird, hilft da auch nicht weiter?

Missbrauch denke ich liegt ja nicht vor, weil der Parkplatz an die Ausweisnummer gebunden ist und eh kein Anderer da parken darf.


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Hmm mein Wissen das der Behindertenausweisinhaber im Urlaub ist und die Parkfläche in der Zeit nur zum Abstellen des Zweitwagens genutzt wird, hilft da auch nicht weiter?


Nein, das hilft nicht weiter.

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#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
weil der Parkplatz an die Ausweisnummer gebunden ist und eh kein Anderer da parken darf .
Somit darfst auch Du nicht dort parken. Das Ticket geht also voll und ganz in Ordnung.

Zur Beschilderung: Der Pfeil zeigt in die Richtung wo sich der reservierte Parkplatz befindet. Anfang und Ende kann, muss aber nicht markiert sein. Die Abschätzung der Größe eines Stellplatzes in Pfeilrichtung ist einem mündigen Fahrzeugführer nach Ansicht des Gesetzgebers und der Rechtsprechung zumutbar. Wenngleich eine entsprechende Markierung sicherlich wünschenswert und sinnvoll wäre.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#9
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir das du halb auf dem Behindertenparkplatz stehst.
Vor dem Schild dürften meiner Meinung nach, der Einmündungsbereich für die Kreuzung anfangen, wo du ebenfalls nicht stehen darfst.

Zudem sehe ich nicht das in der Gegend Parkplatzmangel herrschen sollte.

Ich würd an deiner Stelle das Knöllchen bezahlen und gut ist.

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"Jürgen"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Vor dem Schild dürften meiner Meinung nach, der Einmündungsbereich für die Kreuzung anfangen, wo du ebenfalls nicht stehen darfst.


Hast du gelesen was ich geschrieben habe ?

quote:
Das ich zu nah am Scheittelpunkt stehe, ist mir bewusst und sollte ich deswegen ein Verwarngeld zahlen müssen ist das ok,


quote:
Zudem sehe ich nicht das in der Gegend Parkplatzmangel herrschen sollte.


Ne hast Recht, ist immer so wie auf dem Bild, hab ich mir ausgedacht, ich parke aus Prinzip immer falsch weil ich das toll finde. Die Parkplatzsituation ändert sich bei uns auch nicht Tageszeitabhängig, die ist immer gleich siehe Foto ...hab ja direkt nach dem parken das Foto gemacht, mach ich immer so


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-- Editiert am 09.07.2011 22:06

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#11
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Hast du gelesen was ich geschrieben habe ?


Sicher hab ich das gelesen.

quote:
Ne hast Recht, ist immer so wie auf dem Bild, hab ich mir ausgedacht, ich parke aus Prinzip immer falsch weil ich das toll finde. Die Parkplatzsituation ändert sich bei uns auch nicht Tageszeitabhängig, die ist immer gleich siehe Foto ...hab ja direkt nach dem parken das Foto gemacht, mach ich immer so



so wie das aussieht ist dort keine Hochhaussiedlung. Es überwiegt eine lockere Bebauung.
Da muß man eben mal 50 Meter laufen wenn nicht unmittelbar vor deiner Wohnung ein Parkplatz frei ist.

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"Jürgen"

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#12
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Unabhängig davon sollten Sie den Berechtigten daraufhinweisen direkt vor dem Schild zu parken, da er ansonsten Parkraum verschenkt und dafür seinerseits ein Verwarnungsgeld erhalten könnte.

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" "

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#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
Da muß man eben mal 50 Meter laufen wenn nicht unmittelbar vor deiner Wohnung ein Parkplatz frei ist.


Ich glaube dass es sich hierbei um das Motiv handelt!

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir das du halb auf dem Behindertenparkplatz stehst.
Das sehe ich auch so, daher ist das Ticket wohl berechtigt.

Es wäre ja sogar möglich, dass der eigentlich Berechtigte wirklich behindert wurde und er nur deshalb nicht ganz auf seinem Platz stand.

Und was wäre, wenn er (also der blaue Kleinwagen) wegfahren würde und sich anschließend noch jemand hinter den reservierten Parkplatz stellen würde? Die Fläche endet imho - mangels genauer Beschilderung - eine Fahrzeuglänge vor dem Schild - ein dahinter stehender PKW wäre demnach OK (wer sollte auch entscheiden, wer zuerst da war?), trotzdem wäre der reservierte Platz nicht mehr nutzbar.

Das der Besitzer im Urlaub ist, dürfte völlig irrelevant sein. Er selbst darf beispielsweise auch nicht so parken (mit Zweitwagen) oder selbiges erlauben; es ist eben nicht sein Eigentum.

Übrigens: Auf dem Foto sieht es so aus, als ob dort ganz normale Gehwege sind.
Wenn es dann keine entsprechenden Schilder zum Parken gibt (Schild 315 - auf der Seitenstraße kann ich etwa keines sehen), dann parken eigentlich alle sichtbaren Fahrzeuge falsch.

MfG Stefan

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#17
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Da aber ein Zeichen 314-10 fehlt, welches den Beginn markiert, gibt es gar keinen ordnungsgemäß ausgewiesenen Behindertenparkplatz



das Pikowitzchen muss nur seine hirschledernen Augenlider anheben, um den Beginn zu sehen.....

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1x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
ggf. noch auf dem Gehweg möglich


Lol, ja die Verwarnung soll mal kommen, dan parken hier nämlich jeden tag um die 100 Autos falsch, werd das Ordnungsamt dann täglich drüber informieren :-)

Ich seh das im übrigen auch so, ist nicht eindeutig beschildert, die hatten keinen Bock das vernünftig zu machen und haben dann einfach mal nen Schild an die Laterne geschraubt.

Also endweder
Zeichen 314-50 mit Fahrbahnmarkierung oder
Zeichen 314-20 in Verbindung mit Zeichen 314-10

Denn : Verbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und eindeutig sein.






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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Ich weiß nicht was Ihr seht, ich sehe einen schwarzes Auto, dass (mindestens teilweise) auf einen Behindertenparkplatz steht. Hat der Halter des schwarzen Autos keinen entsprechenden Ausweis, parkt er falsch. Der Umstand, dass der eigentliche Inhaber des Behindertenparkplatzes woanders parkt, in Urlaub ist etc., entbindet nicht von der Verpflichtung zur Beachtung von Verkehrszeichen.

Solche „Probleme", die vor allem Verständnisprobleme von Autofahrern sind, gibt es auch in zahlreichen anderen Fällen, aber das „Tempo 30-Schild" vor der Schule muss man halt auch am Sonntag oder währen der Ferienzeit beachten - am „Stop-Schild" muss man halten, auch wenn kein Querverkehr kommt – usw… . So ist’s eben auch hier.

Anzeichen, dass die Beschilderung nicht ordnungsgemäß wäre, gibt es nicht.

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#23
 Von 
guest-12315.07.2011 09:16:48
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Das sehe ich genauso, ohne ein Zeichen 314-10 nutzt das Zeichen 314-20 gar nichts, so dass du vor diesem (am rechten Fahrbahnrand und in einem Abstand von 5 m zum Scheitelpunkt der Einmündung schon parken darfst.




Parken in 2. Reihe, Pikowitzchen?

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