Parallelstudium (Duales BWL-Studium - Zahnmedizin Ungarn)

18. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
ogqualle12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Parallelstudium (Duales BWL-Studium - Zahnmedizin Ungarn)

Hallo zusammen,

momentan befinde ich mich im sechsten Semester meines dualen BWL-Studiums in Mosbach.
Das Studium läuft planmäßig bis zum 30.09.2016. Da ich allerdings ab dem 01.09.2016. bereits ein Zahnmedizin-Studium in Ungarn beginnen möchte, stellt sich die Frage, ob das von der DHBW Mosbach zulässig ist. Ich habe für den Studienplatz in Ungarn bereits eine Zusage und will diesen Platz auf keinen Fall aufgeben, da es sich dabei um eine einmalige Chance handelt.
Die Universität in Ungarn erlaubt ein paralleles Rechtsverhältnis mit einer anderen Hochschule.
Das Unternehmen, in dem ich momentan arbeite, bietet mir einen Aufhebungsvertrag zum 31.08.2016 an.
Daher meine Frage an Sie: Ist es von Seiten der DHBW unzulässig, den letzten Monat meiner Praxisphase nicht im Unternehmen, sondern in Ungarn zu verbringen?
Der Studiengangsleiter konnte mir hierzu leider keine Auskunft geben.
Auch im LHG BW konnte ich keine Informationen zu so einem Fall finden.

Über Antworten freue ich mich sehr!
Gruß
Pascal

-- Editiert von Moderator am 20.07.2016 18:32

-- Thema wurde verschoben am 20.07.2016 18:32

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Eine arbeitsrechtliche Frage ist das doch offenkundig nicht.


:forum:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ogqualle12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Tut mir leid, ich wusste nicht unter welcher Kategorie ich das sonst einstufen sollte..
Tipps?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich befürchte ja, dass hier im Forum niemand weiterhelfen kann, da das eine Frage ist, die wohl nur von der Hochschule selbst beantwortet werden kann. Letzten Endes geht es ja wohl darum, ob sie trotz des fehlenden Monats noch den angestrebten Abschluss erhalten können. Da muss man wohl mal die Studienordnung zu Rate ziehen. Die gibt es aber nicht im Internet, soweit ich das jetzt gesehen habe.

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#4
 Von 
ogqualle12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Ich befürchte ja, dass hier im Forum niemand weiterhelfen kann, da das eine Frage ist, die wohl nur von der Hochschule selbst beantwortet werden kann. Letzten Endes geht es ja wohl darum, ob sie trotz des fehlenden Monats noch den angestrebten Abschluss erhalten können. Da muss man wohl mal die Studienordnung zu Rate ziehen. Die gibt es aber nicht im Internet, soweit ich das jetzt gesehen habe.


Gerade habe ich im LHG BW unter §29 (3) gelesen:
"Die Regelstudienzeit schließt Zeiten eines in den Studiengang eingeordneten Berufspraktikums [...] ein."
Ich habe vor Studienbeginn einen Monat Praktikum in der Firma gemacht. Könnte ich mir nach §29 (3) diesen Praktikumsmonat anrechnen lassen, und das Studium dadurch einen Monat früher beenden?

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Die Antwort auf deine Frage muss sich aus dem Studienvertrag ergeben, dass kann hier niemand erraten.
M. W. muss solchen Studiengängen ein kontinuierliches Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegen, dessen Bestehen seitens der Hochschulen zu Beginn, aber nicht fortlaufend abgeprüft wird.

Ach ja: Versuchs mal mit der Frage im Unterforum "Verwaltungsrecht", vllt kennt jemand dort die Umstände.

-- Editiert von HeHe am 18.07.2016 13:06

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#6
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Offensichtlich sind hier zwei Fragen zu klären:

1. Was ist mit dem dualen Studium, wenn man im letzten Monat kein Unternehmen mehr hat (das sollte ganz dringend vor Unterschrift des Aufhebungsvertrags herausgefunden werden) -> wäre an meiner Hochschule nur mit Sondergenehmigung möglich gewesen, da der Verlust des Unternehmens eigentlich zur Zwangsexmatrikualtion führt. Aber auch das kann man hinkriegen.

2.Lässt die Studienordnung eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule zu.

Beide Fragen lassen sich nur durch die Hochschule beantworten. Da es von extern nicht mal Zugang auf die Studienordnung gibt, wird Ihnen hier keiner weiterhelfen können.

Einfach die zuständigen Stellen an der Hochschule fragen - also Verwaltung und Studienberatung. Häufig hilf der Asta auch weiter.

1x Hilfreiche Antwort

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