Paraktikum - Vergütungspflicht - Kündigungsfristen

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Maddin123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Paraktikum - Vergütungspflicht - Kündigungsfristen

Wie hoch ist die Kündingungsfrist für einen Praktikanten bei einem 6 monatigem Praktikum, wenn im Praktikumsvertrag nichts weiter aufgeführt ist?

Hintergrund: Firma kündigt Praktikant mit sofortiger Wirkung wg. 2 Mal'igen Fernbleiben( jeweils 1 Woche ) ohne Krankschreibung. Es wurde vorher nicht abgemahnt.

Inwiefern kann man eine nachträgliche Vergütung einfordern für die abgelegten Arbeiten, die nachträglich nicht zur Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Praktikanten dienten, sondern Arbeitskraft ersetzten und die Arbeiten nachweißlich in die Verwertungskette- bzw. Przeß der Firma einfloß? Es gibt da per BGB eine Paragraph. Welche Nummer hat dieser? Wie stehen die Chancen?

Danke
Mario

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Unentschuldigtes Fernbleiben ist ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Die Frage nach den Kündigungsfristen stellt sich daher in diesem Fall nicht.

Auch bezüglich der anderen Dinge stehen Deine Chancen schlecht.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ein Praktikum soll eine Vorbereitung auf das Berufsleben sein.
Wer 2x 1Woche unentschuldigt schwänzt und dann noch eine Vergütung verlangt (die bei einem Praktikum sowieso unüblich ist) , der muß noch sehr viel lernen.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
Maddin123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Also hab einen Anwalt gefragt. Unentschuldigtes Fernbleiben ist KEIN Grund für eine fristlose Kündingung. @hh und @ikarus02 vielleicht sollte man nicht wie Schwachmaten auf jeden ****** antworten. Die freie Meinungsäußerung wurde von euch falsch verstanden. Man muss nicht eine zu jeder Sache haben, von der man keine Ahnung. Eine Kündigung per e-mail ist sowieso und zumal vorhereige Abmahnung in diesem verhaltensbedingten Fall RECHTSUNWIRKSAM.

Reposts auf Threads sollte hier nicht zur Sammelleidenschaft entarten. Dafür die Probleme und Schicksale der Menschen viel zu ernst zu nehmen.

@ ikarus02 "behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest.". Du scheinst das noch nicht einmal verstanden zu haben. Wahrscheinlich denkst du auch Hartz IV ist ok und es trifft den richtigen. Dein Wissen ist jämmerlicher Durchschnitt sein.

Also haltet euch von Dingen fern, die ihr nicht wisst und verunsichert nicht andere Leute mit Unwissen.

@ikarus02: Deine Vorurteile kannst du dir sparen. Du weißt ja nocht nicht einmal die nähreren Umstände des Fernbleibens und wieso kein ärtztliches Attest existiert. Vielleicht hasst du auch schon mal was von Ausbeutung von Praktikanten gehört und Vernichtung regulärer Jobs durch Praktikantenstellen.

Viele Grüße

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#4
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)

Hm, das ist doch völlig wurscht, warum man unentschuldigt fehlt. Auch ich bin der Meinung, dass unentschuldigtes Fernbleiben ein Grund für eine fristlose Kündigung darstellt. Muss hier aber nicht mind. 1x abgemahnt worden sein?

Der Grund für das Fehlen ist aber trotz allem völlig unerheblich.

Dafür dann auch noch Geld zu verlangen ist schon ziemlich dreist. Da wird jetzt wohl versucht, alle Versäumnisse nachzuholen, die im Vorfeld passiert sind.

Falls du dich immer noch im Recht fühlst, dann beschreib doch mal, was genau vorgefallen ist.

-----------------
"Meddle not with dragons, for thou art crunchy and taste good with ketchup!"

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#5
 Von 
Maddin123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich fehlte wegen Krankheit. Habe aber keine Krankerversicherung, weil vorher selbstständig und wurde nicht in öffentliche Krankenkasse übernommen. Danach habe ich eine Umschulung begonnen und bin fertig. Ich hätte einige Wochen vor möglichem "Kranksein" ein Sozialhilfeantrag stellen müssen, bevor man überhaupt Arztkosten übernommen hätte. Ich kann aber nicht wissen wann ich krank bin. Da ich also kein KV hatte und habe, bin ich nicht zum Arzt, weil Kostenproblem und ich kein Geld habe und der Praktikumsbetrieb mir nicht einmal die Unkosten ersetzt.

Eine Abmahnung hätte passieren sollen. Eine fristlose Kündigung bedarf der Schriftform (i.d.R) und ist empfangsbedürftig ( einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ). Eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses per e-mail ist rechtsunwirksam.
Einige andere Regeln wie die "2 Wochen Frist" ist ebenfalls nicht eingehalten worden in meinem Fall.

Also Mann und Frau behelft euch selber bevor ihr NICHTSWISSER fragt!!! Die Foren verkommen immer mehr zu Trollwiesen. Egal.

Steht alles hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html

http://www.jura.uni-sb.de/sr/i0603.htm

@Curl -> natürlich eine Abmahnung. Es sei denn das Vertrauensverhältnis ist absolut zerstört.

Ich sollte noch eines sagen: Mein Praktikumsgeber ( bin Umschüler ) ist von der Art Arbeitgeber, der feste Anstellungen in Praktikantstellen umwandelt. Fast alle sind Praktikanten oder Auszubildende, die auch schön billig sind und vom Arbeitsamt noch noch bezuschusst werden. Geht der eine kommt der nächste.

Ich war krank, weil ich schlechte Arbeitsbedingungen angemahnt habe und zwar schriftlich und diese nicht behoben wurden. Kaputter Stuhl -> keine Änderung dieses Sachverhaltes. Ich hatte wahnsinnige Rückenschmerzen und war deprimiert wg. nicht vorhandener Betreuung ( Betreuungpflicht des Arbeitgebers ).

Und es gibt eine Möglichkeit per BGB eine Möglichkeit und finde es nur moralisch richtig, dass Praktikanten Entgelder für in den betrieblichen Geschäftsprozeßen eingebrachte Arbeitsfaktoren bekommen, wenn eindeutig beweisbar, dass der Praktikant normale Tätigkeiten erledigt.

@Curl: Im Spiegel war vor kurzem ein guter Beitrag als auch Monitor über diese immer größere Schattenwirtschaft und rechtlichen Beistand per BGB. Habe nur § vergessen.

Grüße


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#6
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@maddin123: Dei aufgeregtes Reagieren zeigt, daß Du nicht nur viel, sondern sehr viel lernen musst!
Woher soll der AG und wir hier wissen, daß Du krank bist oder gewesen bist?
Wer 2 Wochen unentschuldigt vom Arbeitsplatz fern bleibt, der verdient eine fristlose Kündigung. (anhaltende Arbeitsverweigerung). Unentschuldigtes, kurzzeitiges Fehlen eines langjährig Beschäftigten ist kein Grund für eine fristlose Entlassung, aber in Deinem Fall sieht die Sache anders aus.
Soll der AG riechen, daß Du krank bist? Und kann er etwas dafür, wenn Du keine Krankenversicherung hast?
Und im Übrigen: Eine BETREUUNGSpflicht durch den AG gibt es nicht, soll er Dich pflegen? Oder Deinen Rücken massieren?
Also in Zukunft auch mal vor der eigenen Tür den Mist kehren und nicht anderen Unwissen vorwerfen, wenn man selbst keine Ahnung hat und vor Selbstmitleid zerfliesst.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Wenn Du Dich immer so verhälst, wie jetzt hier im Forum, dann wundert mich gar nichts.

Zunächst einmal solltest Du Deine Frage richtig stellen, wenn Du eine vernünftige Antwort haben willst.

quote:
Firma kündigt Praktikant mit sofortiger Wirkung wg. 2 Mal'igen Fernbleiben( jeweils 1 Woche ) ohne Krankschreibung.


Wenn man fehlt, ohne dass man krank ist, dann ist das Arbeitsverweigerung und die berechtigt zur fristlosen Kündigung. Anders konnte man doch diesen Satz doch nicht verstehen oder?

Dass Du die Kündigung per eMail erhalten hast, hast Du in Deiner ersten Frage nicht geschrieben. Es ist richtig, dass so eine Kündigung nicht wirksam ist, aber wir sind schließlich keine Hellseher.

Du solltest auch in Zukunft vermeiden, von Deinen Vertragspartnern oder Anderen hellseherische Fähigkeiten zu erwarten. Dann kommst Du gar nicht erst in so einen Schlamassel.

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#8
 Von 
Maddin123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh & @ikarus02 hier steht die Antwort schon, wenn man sie weiß im letzten Satz unten:
>Hintergrund: Firma kündigt Praktikant mit >sofortiger Wirkung wg. 2 Mal'igen >Fernbleiben( jeweils 1 Woche ) ohne >Krankschreibung. Es wurde vorher nicht >abgemahnt.

Es bedarf i.d.R. einer Abmahnung bes. bei einer verhaltenesbedingten Kündingung.
Sonst Verletzung der Verhältnismäßigkeit.

@ikarus02 "Dei aufgeregtes Reagieren zeigt, daß Du nicht nur viel, sondern sehr viel lernen musst!" - dass beweisst, dass du nicht lesen kannst. Bin aufgeregt darüber, dass du anderen Leuten Unsinn erzählst. Hoffte auf eine kompetente Antwort. Ist aber ein Laienforum. Egal.

Ich hoffte auf eine eingehende und nachfragende differenzierte Antwort auf meine Frage. Menschen vergessen eben mal was.

Grüße und trotzdem Danke. War lehrreich.

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