Panische Angst vor Zeugenaussage, was tun?

7. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)
Panische Angst vor Zeugenaussage, was tun?

Zunächst einmal: Es ist nicht meine erste Zeugenaussage vor einem Strafgericht. Aber es ist die erste Aussage, wo der Angeklagte extrem aggressiv und bedrohlich ist.

Jedenfalls muss ich bald als Hauptbelastungszeuge aussagen und ich habe große Angst vor Rache. Schließlich sitze ich nur wenige Meter vom Angeklagten entfernt und er könnte mich jederzeit angreifen.

Ich weiß, dass ich als Zeuge aussagen muss, aber gibt es nicht irgendeine Möglichkeit, mich vor dem Angeklagten zu schützen?

Ich weiß, dass der Angeklagte Fragen an mich stellen darf, aber muss er dafür während meiner Aussage im Gerichtssaal anwesend sein? Reicht es nicht aus, dass sein Anwalt da ist und stellvertretend Fragen stellen kann?

Es geht zwar "nur" um Nötigung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, aber der Angeklagte ist äußerst reizbar und aggressiv. Was soll ich tun?

Kann ich vielleicht einen Verwandten als "Personenschutz" mitnehmen, der während meiner Aussage mit mir auf der Zeugenbank sitzt? Oder kann ich mir gegen entsprechende Kostenübernahme Polizeischutz buchen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Erkundigen Sie sich mal, ob es bei dem Gericht eine Zeugenbetreuungsstelle gibt. Von denen kann Sie jemand begleiten. Sie können auch den Richter im Vorfeld bitten, einen Wachtmeister im Saal zu postieren.

Auch können Sie einen Anwalt als Zeugenbeistand mandatieren, oder einen Verwandten auf die Zuhörerbänke setzen.

Abgesehen davon rasten die allerwenigsten Angeklagten im Saal aus, da die durchaus wissen, dass es ihnen schadet.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.11.2017 02:11

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Ich würde mir eher Sorgen wegen des gemeinsamen Wartens im Flur des Gerichtes machen - in U-Haft wird der Mann ja nicht sein... Ein paar Freunde/Verwandte wären da eine Lösung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe jetzt die Zeugenbetreuungsstelle angeschrieben und auch schon eine Antwort erhalten.

Ich kann vor meiner Aussage bei denen im Zimmer warten und die werden mich dann auch zum Sitzungssaal begleiten und während meiner Aussage direkt neben mir auf der Zeugenbank sitzen.

Außerdem wird der Richter noch entscheiden, ob zusätzliches Wachpersonal erforderlich ist, davon gehe ich jedoch (leider) nicht aus.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Überschätzt doch mal nicht das Wachpersonal. So ein Wachtmeister ist kein Polizist. Ob da einer rumsitzt oder nicht, das ist in der Regel doch einerlei.

wirdwerden

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Überschätzt doch mal nicht das Wachpersonal. So ein Wachtmeister ist kein Polizist. Ob da einer rumsitzt oder nicht, das ist in der Regel doch einerlei.

wirdwerden


Hmmm, es mag ja regional unterschiedlich sein (ich habe gerade den alten Knacker vom "königlich bayrischen Amtsgericht" vorm geistigen Auge :devil: ) aber hier bei uns sind das schon gut gebaute und mit allerlei "Weh-tu-Mitteln" (Tonfa, Pfefferspray) ausgestattete junge Herren, die sich bei Bedarf in Schlagstockweite des Angeklagten postieren.

Ansonsten:

Zitat:
Ich habe jetzt die Zeugenbetreuungsstelle angeschrieben und auch schon eine Antwort erhalten.

Ich kann vor meiner Aussage bei denen im Zimmer warten und die werden mich dann auch zum Sitzungssaal begleiten und während meiner Aussage direkt neben mir auf der Zeugenbank sitzen.


Gut gemacht - das ist genau deren Job (unter anderem)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Trotzdem sind die auf sowas nicht ausgebildet. Die sind ja nicht mal in der Lage, jemanden, der flieht fachkundig hinterherzusprinten, um ihn zu fangen. Sonst wäre bei und ja nicht regelmässig zu bester Geschäftszeit das Gericht abgesperrt, um mal wieder entsprungene Angeklagte zu fangen, ehe sie auf die Gass kommen.

wirdwerden

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Trotzdem sind die auf sowas nicht ausgebildet.


Also hier in Niedersachsen sind sie es, da sie zum einen die Sicherheit im Gerichtsgebäude, als auch für die Begleitung und Bewachung von Gefangenen (solange die sich im Gericht aufhalten) ganz offiziell zu ihren Aufgaben gehört. Deswegen sind sie ja mit Pfefferspray und Schlagstock ausgestattet. Es findet auch eine Ausbildung in Selbstverteidigung und Überwältigungstechniken statt (zentral für ganz Niedersachsen in der JA Hameln-Tündern)

Auch in Hessen ist es der Fall:

Zitat:
In dem Fachlehrgang wird den Anwärterinnen und Anwärtern das für die Dienstverrichtung im Justizwachtmeisterdienst erforderliche Fachwissen vermittelt. Der Lehrstoff umfasst insbesondere:

Einführung in die wichtigsten Bestimmungen des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung
Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Beamtenrechts und über den Aufbau und die Aufgaben der Landes- und Kommunalverwaltung
Aufbau und Aufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Geschäftsgang bei den Justizbehörden
Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst; Mittel und Anwendung unmittelbaren Zwangs; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Psychologische Schulung im Umgang mit Vorzuführenden und rechtsuchenden Bürgern; Konfliktvermeidungsstrategien, Zusammenarbeit im Dienstbetrieb (gemeinsame Bewältigung von Konfliktsituationen, Kommunikation, Kooperation)
Zustellung von Schriftstücken, Grundzüge des Registraturdienstes
die wichtigsten Bestimmungen für den Zustell-, Brief- und Frachtdienst im In- und Ausland, Beförderung von Geld- und Wertsachen, Postabfertigung, Postannahmestelle, Einschreibesendungen, Behandlung von Überführungsstücken und Fundsachen
Umgang mit Gefangenen; Durchsuchung, Kontrolle und andere Sicherungsmaßnahmen
waffenlose Selbstverteidigung und Anwendung von Hiebwaffen; Vermittlung von Fesselungstechniken
Erste Hilfe bei Unfällen, Brandschutz, Gesundheitsschutz
EDV (Grundlagen allgemeiner und justizspezifischer Software)


Ebenso in Sachsen:

Zitat:
Die Justizwachtmeister [...] verfügen über eine Ausbildung, die sie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einlasskontrollen befähigt. Für Justizwachtmeister gilt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes, wonach gemäß § 7 im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Kenntnisse des Sicherheits- und Ordnungsdienst; des Waffengebrauchs und der waffenlosen Selbstverteidigung zu vermitteln sind bzw. gemäß § 5 Abs. 2 Zeiten einer beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst auf diesen Vorbereitungsdienst nur angerechnet werden, wenn sie geeignet waren, die erforderlichen Fähigkeiten zu vermitteln. Angesichts der gestiegenen Anforderungen an die Justizwachtmeister bei dem Einsatz im Sicherheits- und Ordnungsdienst werden diese seit einigen Jahren auch im Umgang mit Reizstoffsprühgerät und Teleskop-Einsatzstock ausgebildet.



Zitat:
Sonst wäre bei und ja nicht regelmässig zu bester Geschäftszeit das Gericht abgesperrt, um mal wieder entsprungene Angeklagte zu fangen


Bei uns ist der Gerichtskomplex (AG und LG unter einem Dach) immer abgesperrt wie ein Hochsicherheitstrakt. Es gibt genau 1 Ein-/Ausgang, der mit Sicherheitsschleuse und Metalldetektor bestückt ist und regelmäßig mit 3 oder 4 Wachtmeistern besetzt ist. Da muss jeder durch, der ins Gericht will (oder wieder raus), auch Richter, Staatsanwälte usw. Selbst wenn er sich nur ein Antragsformular für PKH holen möchte. Wenn tatsächlich "Ärger" erwartet wird, weil z.B. mal wieder gegen ein Mitglied eines Roma- oder libanesischen Familienclans, gegen 1%er Rocker, oder ähnliches verhandelt wird, kommt zusätzlich noch Bereitschaftspolizei dazu.

Aber wie gesagt: Das mag regional unterschiedlich sein und auch hier in Niedersachsen hat natürlich nicht jedes "stand alone Dorf-Amtsgericht" derartige Sicherheitsvorkehrungen, nur die größeren und halt die Landgerichte (oder höher)

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich tummle mich ja immer noch häufig in Gerichten, obwohl ich eine olle Rentnerin bin. Da klaffen Realität und Anforderungen meilenweit auseinander. Zumindest in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz.

wirdwerden

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#9
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Hilft ja meist schon, wenn da jemand in Uniform rumsteht.

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#10
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Trotzdem sind die auf sowas nicht ausgebildet.

Jaja, das königlich bayerische Amtsgericht - das ist Geschichte. Hier im weiß-blauen Süden werden die Damen und Herren sogar an Schusswaffen ausgebildet, ansonsten die Klassiker (Einsatzstock, einsatzbezogene Selbstverteidigung, Deeskalation). Die können schon handfest eingreifen und tun dies auch.


Zitat (von wirdwerden):
Trotzdem sind die auf sowas nicht ausgebildet. Die sind ja nicht mal in der Lage, jemanden, der flieht fachkundig hinterherzusprinten, um ihn zu fangen.

Das ist primär keine Frage der Ausbildung sondern der Konfektionsgröße, wenn Du verstehst. :grins: Nachdem die Damen und Herren nicht nur im Wach- und Vorführdienst tätig sind sondern auch die Post sortieren, am Empfang sitzen und bei Bedarf auch Hausmeistertätigkeiten verrichten ist der körperliche Erhaltungszustand sehr von den persönlichen Präferenzen abhängig. Aber es reicht in jedem Fall, um einen aufbrausenden Angeklagten mit Nachdruck auf seinen Platz zu verweisen und im Zweifelsfall dort sicher "zu befestigen".


Zitat (von schwukele ):
Ich kann vor meiner Aussage bei denen im Zimmer warten und die werden mich dann auch zum Sitzungssaal begleiten und während meiner Aussage direkt neben mir auf der Zeugenbank sitzen.

Super!

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