Paketbote fälscht Unterschrift

18. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
rdt3
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Paketbote fälscht Unterschrift

Hallo an alle,

wenn der Paketbote die Unterschrift fälscht, was kann der Geschädigte unternehmen? Das Paket kam an, jedoch war der Empfänger nicht zuhause (kann er auch belegen) und kann das Paket nicht selbst angenommen und auch nicht unterschrieben haben. Auf dem Einlieferungsbleg ist jedoch ein Unterschrift mit dessen Namen vermerkt (die allerdings ganz anders als die eigentliche Unterschrift aussieht). Auf welche Paragraphen kann man sich beziehen, wenn man selbst ein Schreiben an das Versandunternehmen sendet?

Viele Grüße

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18 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Etwas verworren geschildert:


Das Paket kam an? Der Empfänger hat das Paket aber nicht selbst entgegen genommen?

Hat der Empfänger die Post nun erhalten oder nicht?

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8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rdt3
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Empfänger hat das Paket enthalten, es stand im Hausflur. Er hat aber nciht selbst unterschrieben, sondern der Bote hat dessen Unterschrift gefälscht.

Welchen Betrag kann man hier ansetzen. habe was von 200 Euro gelesen, ist das realistisch?

Und was macht man, wenn der Name des Boten nicht bekannt ist?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Was wollen Sie wofür ansetzen?

Sie haben ihr Paket bekommen und insofern keinen Schaden und daher auch keinen Anspruch auf irgendwelches Geld.

Sie können -wenn Sie wollen- zur Polizei gehen und dort Anzeige wegen des Urkundsdelikts erstatten (gg. Unbekannt). Nur - Geld spült Ihnen auch das nicht in die Kasse.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 18.12.2012 12:11

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Welchen Betrag kann man hier ansetzen. habe was von 200 Euro gelesen, ist das realistisch?


Ich verstehe nur Bahnhof. Offensichtlich wollen Sie Geld. Allerdings ist Ihnen keinerlei Schaden entstanden, denn das Paket ist ja da, wo es hin sollte.

Ob eine Urkundenfälschung vorliegt oder nicht, darüber kann man lange streiten, aber selbst wenn, dann wäre das eine Sache des Strafrechts, das hat ja nichts mit Geld zu tun...

Vielleicht sollten Sie etwas deutlicher sagen, worum es Ihnen eigentlich geht.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rdt3
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist dann der Angezeigte das Versandunternehmen, wenn der Name des Boten nicht bekannt ist?

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0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Ist dann der Angezeigte das Versandunternehmen, wenn der Name des Boten nicht bekannt ist?


Firmen können keine Straftaten begehen, das können nur Menschen. Wenn sich also jemand strafbar gemacht hat, dann der konkrete Paketbote, der die Unterschrift gefälscht hat. Es dürfte ja auch nicht sonderlich schwierig für die Polizei sein, den Boten zu ermitteln.

quote:
Beantworte doch erstmal die Fragen, bevor du neue stellst.


Das könnte zumindest dazu beitragen, sinnvolle Antworten zu bekommen.



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"justice"

-- Editiert justice005 am 18.12.2012 13:03

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich fasse mal zusammen:
Das Paket stand im Hausflur und ist beim Empfänger gelandet.
Der Empfänger vermutet, dass der Paketbote auf dem Gerät seine Unterschrift gefälscht hat. Vermuten, weil er es ja nicht wissen kann, denn er war ja nicht dabei.
Und jetzt will der Empfänger Geld rausschlagen, obwohl er sich den Weg zur Post oder sonstwohin erspart hat.
Das wird nichts.

Strafrechtlich wäre an § 269 StGB zu denken, wenn es sich um so ein Gerät handelt, auf dem der Empfang quittiert wird. Da kann natürlich Anzeige erstattet werden, nur hat der Empfänger nichts davon.

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
moppelchen
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 18x hilfreich)

hihi.... lustig.

also ich bin mir sicher, dass der postbote die unterschrift nicht fälschen wird.

wahrscheinlich waren es nette nachbarn, die das paket angenommen und vor die tür gestellt haben. das sollte man ihnen hoch anrechnen, denn sonst hat man ja einen erheblichen zeitaufwand, selbst zur filiale zu fahren und das paket zu holen.....

ich bin auch nie zuhause... und ich bin meinen nachbarn sehr dankbar fürs annehmen,,, ehrlich.

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"nur nicht aufgeben"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tantchen Emma
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 70x hilfreich)

Oh moppelchen, ob es wirklich keinen einzigen Postboten gibt, der eine Unterschrift fälschen würde? Es gibt immer schwarze Schafe.


Aber zurück zur Frage:

Hallo rdt3,
um Schadensersatzansprüche gelten machen zu können, muss ein Schaden entstanden sein. Dies ist hier nicht der Fall.
Somit wird der Betroffene auch kein Geld erklagen können.

Es besteht aber natürlich die Möglichkeit, wie wastl geschrieben hat, eine Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen.
Das wäre aber schon eine drastische Maßnahme.

Eine Beschwerde beim zuständigen Postunternehmen wäre natürlich auch möglich.

Die Frage ist doch, was wollen Sie mit Ihrem Handeln erreichen?

Mit freundlichen Grüßen
Tantchen Emma

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"- keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung - "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Oh moppelchen, ob es wirklich keinen einzigen Postboten gibt, der eine Unterschrift fälschen würde? Es gibt immer schwarze Schafe.


Das gibt es öfter als man denkt und das ist auch nicht unbedingt "böse gemeint".

Mit 19 oder 20 habe ich mal für ein paar Monate Pakete für DPD gefahren. Da gab es jeden morgen die Order: "Seht bloß zu, dass ihr alle Pakete loswerdet und möglichst wenig wieder mitbringt. Wenn der erste Nachbar es nicht annimmt, versucht es beim 2. usw."

Grund war halt, dass man am nächsten Tag zu den neuen Paketen dann auch noch die alten auf dem Auto hatte und nochmals zu den Adressen mußte, was ensprechend Zeit kostete und sich zu einem langen "Rattenschwanz" entwickeln konnte. Nun gab es aber nicht immer Nachbarn die was annehmen konnten/wollten. Da wurde dann auch schon mal ein Paket so im Flur abgestellt, wenn man wußte, dass man am nächsten Tat nicht wieder sowiso in diese Gegend kommen würde und nur wegen dem einen Paket einen großen Umweg fahren muß. Mich selbst hat es weniger betroffen, da ich fast nur Firmenkunden angefahren habe, wo halt immer jemand da ist (ob Pförtner oder Putzfrau) aber von einigen Kollegen weiß ich, dass das wohl regelmäßig vorkam.

Und gerade jetzt zur Weihnachtszeit ist es eh wieder eine besondere Lage. Alle Welt bestellt im Versandhandel. Meistens natürlich auf die letzte Minute, aber das Paket soll natürl. bis Heilig Abend da sein. So, wenn ich es dann Freitag, den 21.12. auf dem Auto habe, niemand da ist und auch kein Nachbar, kann ich mir überlegen ob ich es in den Flur stelle ( = Kunde freut sich, dass es rechtzeitig da ist) oder es wieder mitnehme und nicht weiß, ob es am Montag den 24.12 noch ausgeliefert wird, weil irgendwann ist halt auch bei den Paketdiensten Schluß an dem Tag. In dem Fall bekommt der Kunde es nach Weihnachten und ist sauer/traurig.

Das es rechtlich so nicht O.K. ist, ist keine Frage. Was ich aber damit sagen will, ist, dass dort nicht unbedingt Böswilligkeit des Fahrers ("schwarze Schafe") hinterstreckt. Oft eher das Gegenteil.

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#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ich sehe erstaunliche Parallelen.... ;)

Ich habe während dem Studium auch bei der Paket-Post gearbeitet (da gab es noch kein DHL).

Dort war das Problem nicht ganz so groß, weil man die Pakete nicht wieder mit zurückgenommen hat, sondern eine Banchrichtigungskarte geschrieben hat und die Pakete abends in der Postfiliale abgegeben hat. Weg waren die Pakete also in jedem Fall.

Im Einzelfall kam es vor, dass man die Leute gekannt hat und es (ausnahmsweise) vertreten konnte, die Pakete unmittelbar vor der Wohnungstür abzustellen. Ich erinnere mich an einen Fall, da sollte ich das Paket immer in die Garage stellen.

In diesen Fällen habe ich aber - und jetzt komme ich zu dem juristischen Aspekt - mit meinem eigenen Namen unterschrieben. Ich habe also auch die volle Verantwortung für das Paket übernommen, genauso, wie es ein Nachbar tut, der das Paket annimmt.

Daher habe ich sehr wohl ein Problem damit, wenn der Paketbote die Unterschrift fälscht. Entweder er hält sich strikt an die Vorschrift und nimmt das Paket wieder mit, oder er muss mit seinem eigenen Namen die Verantwortung übernehmen.



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"justice"

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#14
 Von 
rdt3
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

@florian3011

Nein, der TE hat sowas nicht abgeschlossen :-)

Habe mir die Unterschrift vom Versender zeigen lassen. Es wurde mit meinem Namen unterschrieben, jedoch ist deutlich zu sehen, dass es eine andere Handschrift war. Und ich glaube nicht, dass ein Nachbar mit meinem Namen unterschreiben würde, warum sollte er?

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Und ich glaube nicht, dass ein Nachbar mit meinem Namen unterschreiben würde, warum sollte er?


Um vermeintlich nicht haftbar zu sein, wenn das Ding wegkommt, möglicherweise.

Habe ich jedenfalls früher auch öfter erlebt, dass Nachbarn mit dem Namen des eig. Empfängers unterschrieben haben, auf der Ausrollliste (die Elektrodinger gab es da noch laaaaange nicht).

Möglicherweise war es aber auch der Fahrer. Man weiß es halt nicht.

Letztendlich ist das Paket unbeschadet da, wo es hinsollte. Daher verstehe ich die Aufregung nicht, vor allem da man ja wohl darauf aus ist, Kapital aus der Sache zu schlagen. Und dafür ist keinerlei Grundlage gegeben.

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#16
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Letztendlich ist das Paket unbeschadet da, wo es hinsollte. Daher verstehe ich die Aufregung nicht, vor allem da man ja wohl darauf aus ist, Kapital aus der Sache zu schlagen. Und dafür ist keinerlei Grundlage gegeben.


Dem schließe ich mich 100%ig an.





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"justice"

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#17
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Und ich schließe mich auch an.

Sollte eine Anzeige erstattet werden käme nichts dabei raus, weil sich kaum klären lassen wird, wer unterschrieben hat. Es ist ja nur eine Unterstellung, dass es der Postbote gewesen sein soll.

Zu dem Abliefern bei Nachbarn kann ich auch noch was beitragen: Ich habe mich nämlch letztes Jahr geärgert, weil ein Paket in der Filiale gelandet ist und eben nicht bei Nachbarn. Mir wurde erklärt, dass es in jenem jahr 3x vorgekommen sei, dass die bei Nachbarn abgelieferten Pakete den Empfänger nicht erreicht haben und der Postbote mit jeweils 500 €, also dem versicherten Höchstsatz, in Regress genommen wurde. Die muss er zahlen, weil er nicht beweisen kann, dass das Paket die 500 € nicht wert war. Als Paketbote würde ich dann auch nichts mehr bei Nachbarn abliefern.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Ich habe mich nämlch letztes Jahr geärgert, weil ein Paket in der Filiale gelandet ist und eben nicht bei Nachbarn.


Naja, das hängt von den Nachbarn und den konkreten Umständen ab. Ich musste schon des öfteren tagelang meinem Paket hinterherlaufen, weil die Nachbarn jeweils dann nicht erreichbar waren, wenn ich es es war. Und manchmal musste ich auch schon in einem riesengroßen Nachbarhochhaus nach meinem Paket suchen, weil es der Postbote irgendwem gegeben hat, idealerweise mit einer nicht lesbaren Benachrichtigungskarte. Meine zuständige Postfiliale ist nur ein paar 100 Meter weg und ehrlich gesagt hole ich da lieber selbst mein Paket an, als irgendwelchen wildfremden Nachbarn hinterherzulaufen.

In einem beschaulichen Wohngebiet hingegen kann die Sachlage natürlich eine ganz andere sein...



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"justice"

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