Paket nicht angekommen (Privat)

22. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Wolfsgesang
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket nicht angekommen (Privat)

Hallo zusammen,

ich habe über eBay einen Bogen (für Pfeile) gekauft. Der Preis war 70€. Der Kauf war von privat. Bezahlt wurde per Überweisung. Das Paket wurde auch abgeschickt. Quittung liegt vor.

Allerdings ist es bei mir nie angekommen.Jetzt ist es auch leider so, dass auf der handgeschriebenen Quittung keine Sendungsnummer steht.

Ich hatte dieses Jahr schon mal Probleme mit dem Lieferdienst. Eine Sendung aus 5 Teilen kam über mehrere Tage hier an.Allerdings nur 4 Teile. Das andere wurde dann nochmal geschickt. Interessant war dass es angeblich abgestellt wurde,was aber nicht stimmte. Ich habe Kameras um mein Haus und kann das nachschauen...

Meine eigentlichen Fragen:

Ich gehe davon aus dass der Versender die Sendungsnummer rausbekommt. Was könnte ich tun wenn wieder "abgestellt" da steht? Ich hätte ja den Beweis meiner Hausüberwachung...

Es geht zwar nur um 70€,aber ich will das nicht so stehen lassen.

Danke für eure Antworten

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Erstmal liegt das Versandrisiko hier beim Käufer. Da aber versicherter Versand vereinbart wurde, soll der Verkäufer eine Nachforschung beauftragen. Je nach Status kann man dann eine Anzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt stellen.

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#2
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Da aber versicherter Versand vereinbart wurde

Wo steht das?

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#3
 Von 
Wolfsgesang
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TachelesNow):
Zitat (von Tasti123):
Da aber versicherter Versand vereinbart wurde

Wo steht das?


Nirgends, aber es ist versichert :-)

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#4
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)

Zitat (von Wolfsgesang):
Nirgends, aber es ist versichert :-)

Und wo steht das wiederum? Eine handschriftliche Quittung klingt mir weniger nach einem versicherten Paket.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Wolfsgesang):
Jetzt ist es auch leider so, dass auf der handgeschriebenen Quittung keine Sendungsnummer steht.

Kein mir bekannter Lieferdienst fertigt handgeschriebene Quittungen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Wolfsgesang
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht doch nicht darum ob nun versichert oder unversichert. Der Paketdienst ist GLS, die Quittung ist definitiv echt und nun mal mit der Hand geschrieben. Das ist auch nicht ungewöhnlich dass es eine handschriftlich Quittung gibt. Hatte ich auch schon

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#7
 Von 
Wolfsgesang
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Wolfsgesang):
Es geht doch nicht darum ob nun versichert oder unversichert. Der Paketdienst ist GLS, die Quittung ist definitiv echt und nun mal mit der Hand geschrieben. Das ist auch nicht ungewöhnlich dass es eine handschriftlich Quittung gibt. Hatte ich auch schon


Es ist versichert...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von TachelesNow):
Zitat (von Tasti123):
Da aber versicherter Versand vereinbart wurde

Wo steht das?


Paket...



Mit Erstaunen habe ich selbst bei DHL mal am Kiosk eine handschriftliche Quittung bekommen.

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#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Es wurde also nachweislich dem Paketdienst übergeben.
Der Paketdienst behauptet, es abgestellt zu haben. Da ist jetzt die Frage, ob du ihm eine entsprechende Vollmacht erteilt hast, wonach das Abstellen dir genügt um ein Paket als zugestellt anzusehen.
Wenn du keine derartige Vollmacht erteilt hast, dann ist das Paket nämlich noch gar nicht zugestellt und man hat die Forderung gegen den Paketdienst.
Die Forderung hat erst mal der Versender als Vertragspartner.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Die Forderung hat erst mal der Versender als Vertragspartner.

Der kann die Ansprüche dann aber an den Käufer abtreten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Wolfsgesang
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Es wurde also nachweislich dem Paketdienst übergeben.
Der Paketdienst behauptet, es abgestellt zu haben. Da ist jetzt die Frage, ob du ihm eine entsprechende Vollmacht erteilt hast, wonach das Abstellen dir genügt um ein Paket als zugestellt anzusehen.
Wenn du keine derartige Vollmacht erteilt hast, dann ist das Paket nämlich noch gar nicht zugestellt und man hat die Forderung gegen den Paketdienst.
Die Forderung hat erst mal der Versender als Vertragspartner.


Abstellvollmacht ist erteilt worden.Es geht mir ja darum was tun wenn "abgestellt" als Status raus kommt. Wie gesagt habe ich Videoüberwachung und kann nachschauen wer wann wo war. (Abstellplatz ist ebenfalls überwacht). Dass bei denen oft Pakete gar nicht erst abgestellt wurden oder Unterschriften gefälscht wurden kann man ja überall lesen.

Für diesen Fall habe ich jetzt eine Lösung gefunden. Es gibt die Möglichkeit über eine Verbraucherschutzseite (reclabox) mit verschiedenen Firmen in Verbindung zu treten. Das scheint dann auch recht oft gut auszugehen.

Realistisch gesehen will ich ja wegen 70€ auch trotz Rechtschutz kein Fass aufmachen :-). Das wäre dann Lehrgeld

Thema ist für mich abgeschlossen.

Vielen Dank an alle und schönen Tag euch noch

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Wolfsgesang):
Es geht mir ja darum was tun wenn "abgestellt" als Status raus kommt.

Ich würde ja glatt in der Videoüberwachung nachschauen, ob das dann auch stimmt...
Und dann entsprechend handeln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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