Hey liebe Leute,
mal eine fiktive Frage:
Nehmen wir an, jemand bekommt ein Paket, während er bei der Arbeit ist. Also in der Sendungsverfolgung steht "zugestellt". Leider ist im Postkasten keine Info an, bei wem das Paket ist und keiner der Nachbarn meldet sich. Auf Nachfrage bei Online-Shop wurde dann mitgeteilt, dass das Paket wohl bei einem Nachbarn ist und man soll mal alle fragen.
Das Problem ist jetzt aber, dass man im Haus selbst 40 Nachbarn hat. Im Haus neben an nochmal 40 Nachbarn hat und im Haus gegenüber über 50 weitere Nachbarn.
Was ist jetzt wirklich zumutbar? Muss diese Person jetzt alle 40 Nachbarn im Haus anfragen, alle 130 Nachbarn in näherer Umgebung oder kann die Person das Paket auch ohne die Befragung der Nachbarn als vermisst melden?
Paket liegt vllt. beim Nachbarn
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Der Online-Shop schuldet den Versand an dich und nicht an irgendwelche Nachbarn. Ich würde in so einem Fall einen erneuten Versand verlangen und den Shop auffordern, doch selbst mit DHL zu klären, wohin das Paket verschwunden ist.
Es kann durchaus ein nachforschen bei den unmittelbaren Nachbarn geboten sein.
Also bei denen die rechts, links oben und unten unmittelbar angrenzen.
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Man fordert beim Onlinehändler den Zustellungsbeleg an, steht dort ein Name drauf den man kennt, geht man hin und holt sein Paket ab, anderenfalls hat man die bestellte Ware nicht erhalten und fordert die Lieferung.
Der Nachbar muss doch bei Paket Annahme unterschreiben oder sehe ich das falsch? und der DHL Paketbote muss doch immer einen Namen in sein Gerät eintippen. Würde nicht bei allen 40 Nachbarn rumfragen. Melde das beim Onlinehändler und wenn der Nachbar dir das Paket nicht gibt, macht im schlimmsten Fall er sich strafbar weil er das Paket angenommen hat.
Ok. Danke für die Antworten.
Das der Shop die Lieferung schuldet ist mir Bewusst. Dazu gibt es viele Seiten im Internet.
Mir ging das jetzt mehr in Richtung "Schadensminderungspflicht" und wo diese aufhört.
P.S. ja DHL muss immer die Namen erfahren und einem mitteilen. Das klappt auch immer ohne Probleme. Leider handelt es sich in diesen Beispiel nicht um DHL, sondern um einen seiner Mitbewerber. Dieser ist wohl dafür bekannt, dass Pakete "verloren" gehen. Angeschrieben wurde dieser auch schon, leider antwortet er nicht, wenn man nicht auf der kostenpflichtigen Servicenummer anruft. Deswegen kümmert sich ja der Online-Händler darum.
es grüßt
Tweak123
ZitatAngeschrieben wurde dieser auch schon, leider antwortet er nicht, wenn man nicht auf der kostenpflichtigen Servicenummer anruft. :
Streng genommen darf er Ihnen auch nicht antworten, denn dessen Vertragspartner ist der Onlinehändler.
ZitatDeswegen kümmert sich ja der Online-Händler darum. :
Nö, der MUSS sich darum kümmern.
ZitatStreng genommen darf er Ihnen auch nicht antworten, denn dessen Vertragspartner ist der Onlinehändler. :
stimmt, da hab ich gar nicht dran gedacht
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